Automatisierung: Wie Betriebsräte ältere Arbeitnehmer schützen können

Automatisierung: Wie Betriebsräte ältere Arbeitnehmer schützen können

Was pas­siert mit erfah­re­nen Mit­ar­bei­tern, wenn neue Tech­no­lo­gien Ein­zug hal­ten? Die Auto­ma­ti­sie­rung ver­än­dert die Arbeits­welt rasant, und älte­re Arbeit­neh­mer sehen sich oft mit der Her­aus­for­de­rung kon­fron­tiert, mit den Ver­än­de­run­gen Schritt zu hal­ten. Vie­le fürch­ten um ihren Arbeits­platz, da ihre Exper­ti­se durch Soft­ware und Maschi­nen ersetzt wer­den könn­te. Betriebs­rä­te spie­len hier eine ent­schei­den­de Rol­le. Sie kön­nen als Ver­mitt­ler zwi­schen Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern agie­ren, um fai­re Über­gän­ge zu gestal­ten. Durch geziel­te Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men, alters­ge­rech­te Arbeits­platz­ge­stal­tung und den Schutz vor Dis­kri­mi­nie­rung kön­nen sie sicher­stel­len, dass älte­re Arbeit­neh­mer wei­ter­hin wert­vol­le Mit­glie­der des Teams blei­ben und ihre Erfah­rung ein­brin­gen kön­nen. Die Fra­ge ist: Wie kön­nen Betriebs­rä­te die­se Ver­ant­wor­tung am bes­ten wahr­neh­men?

Bestandsaufnahme und Analyse

Der ers­te Schritt für einen Betriebs­rat ist eine detail­lier­te Ana­ly­se der Aus­wir­kun­gen der Auto­ma­ti­sie­rung auf die Beleg­schaft. Dabei gilt es, die Arbeits­plät­ze zu iden­ti­fi­zie­ren, die am stärks­ten gefähr­det sind. Eben­so wich­tig ist die Erfas­sung der Qua­li­fi­ka­tio­nen und spe­zi­fi­schen Bedürf­nis­se der älte­ren Arbeit­neh­mer. Eine offe­ne und ehr­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­on mit allen Betei­lig­ten ist essen­zi­ell, um Ängs­te abzu­bau­en und gemein­sam trag­fä­hi­ge Lösun­gen zu ent­wi­ckeln. Der Betriebs­rat kann hier als zen­tra­le Anlauf­stel­le die­nen, um Infor­ma­tio­nen zu sam­meln, Beden­ken zu äußern und kon­struk­ti­ve Vor­schlä­ge ein­zu­brin­gen. Dies ist beson­ders wich­tig, um die betriebs­rat­li­che Mit­ge­stal­tung bei der Digi­ta­li­sie­rung sicher­zu­stel­len. Die Ergeb­nis­se die­ser Bestands­auf­nah­me bil­den die Grund­la­ge für alle wei­te­ren Maß­nah­men und Ent­schei­dun­gen, die im Zuge der Auto­ma­ti­sie­rung getrof­fen wer­den. Nur so kann sicher­ge­stellt wer­den, dass die Inter­es­sen der älte­ren Arbeit­neh­mer ange­mes­sen berück­sich­tigt wer­den.

Quel­le: Digi­ta­li­sie­rung – So gestal­ten Sie als Betriebs­rat mit! | WEKA – Betriebs­rat­li­che Mit­ge­stal­tung bei der Digi­ta­li­sie­rung

Schulungen und Weiterbildung

Ein zen­tra­ler Punkt ist die Orga­ni­sa­ti­on von Schu­lun­gen und Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men, die spe­zi­ell auf die Bedürf­nis­se älte­rer Arbeit­neh­mer zuge­schnit­ten sind. Die­se soll­ten nicht nur tech­ni­sche Fähig­kei­ten ver­mit­teln, son­dern auch den Umgang mit neu­er Tech­no­lo­gie erleich­tern und die Selbst­si­cher­heit stär­ken. Der Betriebs­rat kann hier­bei eng mit dem Arbeit­ge­ber zusam­men­ar­bei­ten, um pas­sen­de Ange­bo­te zu schaf­fen und die Teil­nah­me zu för­dern. Ein Per­spek­ti­ven-Work­shop kann älte­ren Kol­le­gen hel­fen, ihre Stär­ken zu erken­nen und neue Kom­pe­ten­zen zu ent­wi­ckeln. Die Qua­li­fi­zie­rung soll­te pra­xis­nah sein und den älte­ren Arbeit­neh­mern kon­kre­te Werk­zeu­ge an die Hand geben, um ihre Auf­ga­ben auch in einer zuneh­mend auto­ma­ti­sier­ten Arbeits­welt erfolg­reich zu bewäl­ti­gen. Dabei ist es wich­tig, auf ihre indi­vi­du­el­len Vor­kennt­nis­se und Erfah­run­gen ein­zu­ge­hen, um den Lern­pro­zess opti­mal zu gestal­ten.

Quel­le: Der Betriebs­rat weiß, was älte­re Kol­le­gen brau­chen | WEKA – Per­spek­ti­ven-Work­shop für älte­re Arbeit­neh­mer

Altersgerechte Arbeitsplatzgestaltung

Neben der Qua­li­fi­zie­rung ist die alters­ge­rech­te Gestal­tung der Arbeits­plät­ze von gro­ßer Bedeu­tung. Dies umfasst ergo­no­mi­sche Anpas­sun­gen, die Redu­zie­rung kör­per­li­cher Belas­tun­gen und die Schaf­fung einer ange­neh­men Arbeits­um­ge­bung. Der Betriebs­rat kann hier­bei bera­tend zur Sei­te ste­hen und dar­auf ach­ten, dass die Bedürf­nis­se älte­rer Arbeit­neh­mer berück­sich­tigt wer­den. Kon­kret bedeu­tet das bei­spiels­wei­se die Anpas­sung der Bild­schirm­hö­he, die Bereit­stel­lung von spe­zi­el­len Büro­stüh­len oder die Opti­mie­rung der Beleuch­tung. Auch die Redu­zie­rung von Lärm und die Schaf­fung von Ruhe­zo­nen kön­nen einen wesent­li­chen Bei­trag zur Ver­bes­se­rung der Gesund­heit und des Wohl­be­fin­dens leis­ten. Eine sol­che Gestal­tung stei­gert nicht nur die Moti­va­ti­on und Leis­tungs­fä­hig­keit, son­dern trägt auch dazu bei, dass älte­re Arbeit­neh­mer län­ger gesund und aktiv im Berufs­le­ben blei­ben kön­nen. Die Berück­sich­ti­gung ergo­no­mi­scher Prin­zi­pi­en und die Schaf­fung einer posi­ti­ven Arbeits­um­ge­bung sind somit Inves­ti­tio­nen in die Zukunft der Beleg­schaft.

Schutz vor Diskriminierung und Kündigung

Der Betriebs­rat hat die wich­ti­ge Auf­ga­be, älte­re Arbeit­neh­mer vor Dis­kri­mi­nie­rung und unge­recht­fer­tig­ten Kün­di­gun­gen zu schüt­zen. Er kann bei betriebs­be­ding­ten Kün­di­gun­gen die Sozi­al­aus­wahl kri­tisch prü­fen und sicher­stel­len, dass älte­re Arbeit­neh­mer nicht benach­tei­ligt wer­den. Das Arbeits­recht sieht vor, dass bei einer betriebs­be­ding­ten Kün­di­gung sozia­le Aspek­te wie Alter, Betriebs­zu­ge­hö­rig­keit und Unter­halts­pflich­ten berück­sich­tigt wer­den müs­sen. Der Betriebs­rat kann im Rah­men sei­ner Mit­be­stim­mungs­rech­te dar­auf ach­ten, dass die­se Kri­te­ri­en kor­rekt ange­wen­det wer­den und eine fai­re Sozi­al­aus­wahl statt­fin­det (vgl. z.B. § 1 Abs. 3 KSchG). Zudem kann er bei Kon­flik­ten ver­mit­teln und auf eine fai­re Behand­lung aller Mit­ar­bei­ter hin­wir­ken. Eine will­kür­li­che Kün­di­gung älte­rer Arbeit­neh­mer muss ver­hin­dert wer­den. Der Betriebs­rat ist ein wich­ti­ger Anker für die Beschäf­tig­ten in unsi­che­ren Zei­ten.

Quel­len:
Betriebs­rä­te in unsi­che­ren Zei­ten: Ein Anker für Beschäf­tig­te | Smart … – Schutz vor will­kür­li­cher Kün­di­gung durch den Betriebs­rat.
Betriebs­be­ding­te Kün­di­gung: Abfin­dung – Frist – Sozi­al­aus­wahl … – Sozi­al­aus­wahl bei betriebs­be­ding­ten Kün­di­gun­gen.

Förderung des Erfahrungswissens

Älte­re Arbeit­neh­mer ver­fü­gen über einen rei­chen Erfah­rungs­schatz, der für das Unter­neh­men von gro­ßem Wert ist. Der Betriebs­rat kann sich dafür ein­set­zen, dass die­ses Wis­sen nicht ver­lo­ren geht, son­dern aktiv genutzt und wei­ter­ge­ge­ben wird. Dies kann bei­spiels­wei­se durch Men­to­ring-Pro­gram­me gesche­hen, bei denen älte­re Mit­ar­bei­ter ihr Wis­sen und ihre Kom­pe­tenz an jün­ge­re Kol­le­gen wei­ter­ge­ben. Auch die Ein­rich­tung von Wis­sens­da­ten­ban­ken oder die Durch­füh­rung inter­ner Schu­lun­gen kön­nen dazu bei­tra­gen, das Wis­sens­trans­fer zu för­dern und das Wis­sens­ma­nage­ment im Unter­neh­men zu ver­bes­sern. Indem das Unter­neh­men auf das Erfah­rungs­wis­sen älte­rer Mit­ar­bei­ter setzt, kann es von deren lang­jäh­ri­ger Exper­ti­se pro­fi­tie­ren und gleich­zei­tig die Kom­pe­tenz der gesam­ten Beleg­schaft stär­ken.

Fazit

Die Auto­ma­ti­sie­rung stellt älte­re Arbeit­neh­mer vor Her­aus­for­de­run­gen, birgt aber auch Chan­cen. Betriebs­rä­te sind hier gefor­dert, den Über­gang fair zu gestal­ten und die Inter­es­sen der älte­ren Beleg­schaft zu wah­ren. Eine pro­ak­ti­ve Her­an­ge­hens­wei­se ist ent­schei­dend. Die­se soll­te auf einer fun­dier­ten Ana­ly­se der Aus­wir­kun­gen der Auto­ma­ti­sie­rung basie­ren, die Qua­li­fi­zie­rung der Mit­ar­bei­ter in den Vor­der­grund stel­len, eine alters­ge­rech­te Arbeits­platz­ge­stal­tung berück­sich­ti­gen und älte­re Arbeit­neh­mer vor Dis­kri­mi­nie­rung schüt­zen. Durch die­se Maß­nah­men kön­nen Betriebs­rä­te sicher­stel­len, dass älte­re Arbeit­neh­mer wei­ter­hin wert­vol­le Bei­trä­ge leis­ten und von den Vor­tei­len der Auto­ma­ti­sie­rung pro­fi­tie­ren. Es gilt, ihre Erfah­rung und ihr Wis­sen zu nut­zen und sie aktiv in den Ver­än­de­rungs­pro­zess ein­zu­bin­den. Nur so kann ein erfolg­rei­cher und sozi­al­ver­träg­li­cher Wan­del gelin­gen.