Bits & Bäume NRW 2026: Politische Forderungen für eine nachhaltige Digitalisierung

Die digi­ta­le Trans­for­ma­ti­on ist kein Selbst­zweck, son­dern muss sich an öko­lo­gi­schen und sozia­len Leit­plan­ken mes­sen las­sen. Für Betriebs­rä­te und Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter rückt die­ses The­ma 2026 mas­siv in den Fokus: Die Kon­fe­renz „Bits & Bäu­me NRW“ hat einen For­de­rungs­ka­ta­log vor­ge­legt, der die Lan­des­po­li­tik und damit auch die hie­si­ge Wirt­schaft unter Zug­zwang setzt. Wäh­rend Digi­ta­li­sie­rung oft nur unter Effi­zi­enz­ge­sichts­punk­ten dis­ku­tiert wird, beleuch­tet die­ser Fach­ar­ti­kel die not­wen­di­ge Ver­knüp­fung von tech­ni­schem Fort­schritt mit Res­sour­cen­scho­nung und glo­ba­ler Gerech­tig­keit. Das Pro­blem ist offen­sicht­lich: Pro­prie­tä­re Soft­ware-Mono­po­le, kur­ze Hard­ware-Zyklen und ein enor­mer Ener­gie­ver­brauch der IT-Infra­struk­tur ste­hen einer ech­ten Nach­hal­tig­keit ent­ge­gen. Betriebs­rä­te müs­sen hier ihre Mit­be­stim­mungs­rech­te nach dem BetrVG (ins­be­son­de­re §§ 80, 90) nut­zen, um die Digi­ta­li­sie­rung im Unter­neh­men nicht nur sozi­al­ver­träg­lich, son­dern auch öko­lo­gisch zukunfts­fä­hig zu gestal­ten. Die­ser Arti­kel ana­ly­siert die Kern­for­de­run­gen und bie­tet eine stra­te­gi­sche Road­map für die betrieb­li­che Pra­xis.

Digitale Souveränität: Open Source als Standard für NRW

Ein zen­tra­ler Pfei­ler der For­de­run­gen von Bits & Bäu­me NRW 2026 ist die Stär­kung der digi­ta­len Sou­ve­rä­ni­tät. In der betrieb­li­chen Pra­xis bedeu­tet dies pri­mär die Abkehr von pro­prie­tä­ren Soft­ware­lö­sun­gen und die Hin­wen­dung zu Open-Source-Soft­ware (OSS). Die Abhän­gig­keit von glo­bal agie­ren­den Soft­ware-Kon­zer­nen führt oft zu einem soge­nann­ten Ven­dor Lock-in, bei dem Unter­neh­men tech­no­lo­gisch und finan­zi­ell an die Vor­ga­ben eines ein­zel­nen Anbie­ters gebun­den sind. Für die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung resul­tiert dar­aus ein mas­si­ver Kon­troll­ver­lust über die im Betrieb ein­ge­setz­ten Sys­te­me.

Die Nut­zung quell­of­fe­ner Soft­ware bie­tet hier einen ent­schei­den­den Aus­weg. Durch die Offen­le­gung des Quell­codes wird nicht nur die Trans­pa­renz erhöht, son­dern auch die lang­fris­ti­ge Wart­bar­keit von Sys­te­men sicher­ge­stellt. Das Zen­trum Digi­ta­le Sou­ve­rä­ni­tät (Zen­DiS) betont in die­sem Zusam­men­hang, dass sou­ve­rä­ne IT-Infra­struk­tu­ren die Vor­aus­set­zung für eine hand­lungs­fä­hi­ge Ver­wal­tung und Wirt­schaft sind. Aus Sicht des Betriebs­rats ist vor allem der Aspekt der IT-Sicher­heit und des Daten­schut­zes gemäß DSGVO her­vor­zu­he­ben. Da Open-Source-Lösun­gen unab­hän­gig audi­tiert wer­den kön­nen, las­sen sich ver­steck­te Funk­tio­nen zur Leis­tungs- und Ver­hal­tens­kon­trol­le sowie Sicher­heits­lü­cken effek­ti­ver iden­ti­fi­zie­ren.

Im Rah­men der Mit­be­stim­mung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei der Ein­füh­rung tech­ni­scher Ein­rich­tun­gen soll­te der Betriebs­rat daher gezielt die Ein­füh­rung von OSS ein­for­dern. Dies dient nicht nur dem Schutz der Beschäf­tig­ten­da­ten, son­dern sichert auch die Zukunfts­fä­hig­keit des Unter­neh­mens, da quell­of­fe­ne Sys­te­me fle­xi­bler an spe­zi­fi­sche betrieb­li­che Bedar­fe ange­passt wer­den kön­nen, ohne auf teu­re Lizenz-Updates oder die Gna­de der Her­stel­ler ange­wie­sen zu sein. Die poli­ti­sche For­de­rung für NRW zielt dar­auf ab, „Public Money – Public Code“ als Stan­dard zu eta­blie­ren. Was für die öffent­li­che Hand gilt, soll­te für die durch Lan­des­mit­tel geför­der­te Wirt­schaft als Leit­bild die­nen: Digi­ta­le Sou­ve­rä­ni­tät ist die Basis für eine demo­kra­ti­sche und nach­hal­ti­ge Gestal­tung der Arbeits­welt.

Ökologische Hardware-Zyklen und das „Recht auf Reparatur“

Neben der Soft­ware-Ebe­ne bil­det die Hard­ware die mate­ri­el­le Basis der Digi­ta­li­sie­rung – oft mit ver­hee­ren­den öko­lo­gi­schen Fol­gen. Kur­ze Inno­va­ti­ons­zy­klen füh­ren dazu, dass funk­ti­ons­tüch­ti­ge Gerä­te vor­zei­tig aus­ge­tauscht wer­den, was die glo­ba­le Elek­tro­schrott-Kri­se ver­schärft. Die Bewe­gung Bits & Bäu­me NRW for­dert daher eine radi­ka­le Abkehr von der Weg­werf-Men­ta­li­tät hin zu einer ech­ten Kreis­lauf­wirt­schaft im IT-Sek­tor.

Für den Betriebs­rat bie­tet sich hier ein wei­tes Feld der Gestal­tung über das Beschaf­fungs­we­sen. In vie­len Unter­neh­men wer­den IT-Aus­stat­tun­gen nach star­ren Lea­sing-Zyklen von drei bis vier Jah­ren ersetzt, unab­hän­gig vom tat­säch­li­chen Ver­schleiß­zu­stand. Hier kann die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung anset­zen und über Rah­men­be­triebs­ver­ein­ba­run­gen nach­hal­ti­ge Beschaf­fungs­kri­te­ri­en defi­nie­ren. Das Ziel muss eine ver­län­ger­te Hard­ware-Nut­zungs­dau­er sein. Dies setzt vor­aus, dass bei der Anschaf­fung auf eine modu­la­re IT-Archi­tek­tur geach­tet wird, die Repa­ra­tu­ren und geziel­te Hard­ware-Upgrades (z. B. Spei­cher­er­wei­te­run­gen) ermög­licht, statt das gesam­te Gerät zu ent­sor­gen.

Das poli­tisch gefor­der­te „Recht auf Repa­ra­tur“ muss somit auch Ein­zug in die Betrie­be hal­ten. Green IT darf sich nicht auf das blo­ße Aus­schal­ten von Moni­to­ren beschrän­ken. Es geht um eine signi­fi­kan­te Stei­ge­rung der Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz. Der Betriebs­rat kann hier­bei sein Infor­ma­ti­ons­recht nach § 90 BetrVG nut­zen, um Ein­blick in die öko­lo­gi­schen Kenn­zah­len der IT-Infra­struk­tur zu erhal­ten. Durch die Ein­bin­dung von Nach­hal­tig­keits­zie­len in die Unter­neh­mens­stra­te­gie wird nicht nur der öko­lo­gi­sche Fuß­ab­druck redu­ziert, son­dern es wer­den auch Kos­ten gesenkt, die wie­der­um in die Qua­li­fi­zie­rung der Beschäf­tig­ten flie­ßen kön­nen. Eine ver­län­ger­te Nut­zung von Hard­ware schont wert­vol­le Res­sour­cen wie Sel­te­ne Erden und redu­ziert die CO2-Emis­sio­nen, die maß­geb­lich bei der Pro­duk­ti­on der Gerä­te ent­ste­hen. Damit leis­tet der Betrieb einen akti­ven Bei­trag zum Kli­ma­schutz, der über rein sym­bo­li­sche Maß­nah­men hin­aus­geht und die mate­ri­el­le Grund­la­ge unse­rer digi­ta­len Arbeits­welt kri­tisch hin­ter­fragt.

Globale Gerechtigkeit in der digitalen Wertschöpfungskette

Die For­de­run­gen der Bewe­gung Bits & Bäu­me NRW 2026 machen deut­lich, dass Digi­ta­li­sie­rung nicht an den Werks­to­ren nord­rhein-west­fä­li­scher Unter­neh­men endet. Jedes End­ge­rät, jeder Ser­ver und jede Cloud-Infra­struk­tur ist Teil einer glo­ba­len Wert­schöp­fungs­ket­te, die oft von pre­kä­ren Arbeits­be­din­gun­gen und mas­si­ven Umwelt­schä­den geprägt ist. Für Betriebs­rä­te bedeu­tet eine nach­hal­ti­ge Digi­ta­li­sie­rung daher auch die Über­nah­me glo­ba­ler Ver­ant­wor­tung.

Ein zen­tra­ler Hebel ist hier­bei das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG). Unter­neh­men sind zuneh­mend dazu ver­pflich­tet, men­schen­recht­li­che und umwelt­be­zo­ge­ne Sorg­falts­pflich­ten ent­lang ihrer gesam­ten Lie­fer­ket­te ein­zu­hal­ten. Dies betrifft ins­be­son­de­re die Roh­stoff­ge­win­nung für IT-Kom­po­nen­ten – etwa den Abbau von Kobalt oder Lithi­um – sowie die Arbeits­stan­dards in den Pro­duk­ti­ons­stät­ten welt­weit. Der Betriebs­rat kann im Rah­men sei­ner Über­wa­chungs­auf­ga­be gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG dar­auf hin­wir­ken, dass der Arbeit­ge­ber die Ein­hal­tung die­ser Stan­dards nicht nur pro for­ma doku­men­tiert, son­dern aktiv ein­for­dert.

„Fai­re IT“ bedeu­tet, bei der Beschaf­fung gezielt Anbie­ter zu bevor­zu­gen, die Trans­pa­renz über ihre Lie­fer­we­ge schaf­fen und sozia­le Min­dest­stan­dards garan­tie­ren. Die poli­ti­sche For­de­rung aus NRW zielt dar­auf ab, dass öffent­li­che und pri­va­te Inves­ti­tio­nen an strik­te Nach­hal­tig­keits­kri­te­ri­en gekop­pelt wer­den. Für die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung ergibt sich dar­aus die Chan­ce, das The­ma Glo­ba­le Gerech­tig­keit in den betrieb­li­chen Dis­kurs zu inte­grie­ren. Indem der Betriebs­rat auf die Ver­mei­dung von Kon­flik­troh­stof­fen und die Unter­stüt­zung fai­rer Pro­duk­ti­ons­be­din­gun­gen drängt, leis­tet er einen Bei­trag zu einer Digi­ta­li­sie­rung, die den Men­schen – glo­bal gese­hen – nützt und nicht scha­det.

Strategische Mitbestimmung: Der Betriebsrat als Gestalter der Transformation

Die Umset­zung der For­de­run­gen von Bits & Bäu­me NRW 2026 erfor­dert eine pro­ak­ti­ve Rol­le der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung. Nach­hal­tig­keit in der IT ist kein „Nice-to-have“, son­dern ein inte­gra­ler Bestand­teil einer zukunfts­ori­en­tier­ten Unter­neh­mens­stra­te­gie. Hier­bei ist ins­be­son­de­re § 92a BetrVG von Bedeu­tung: Der Betriebs­rat hat das Recht, dem Arbeit­ge­ber Vor­schlä­ge zur Siche­rung und För­de­rung der Beschäf­ti­gung sowie zur Gestal­tung der Trans­for­ma­ti­on zu unter­brei­ten.

Eine moder­ne IT-Betriebs­ver­ein­ba­rung soll­te daher über die rei­ne Rege­lung der Ver­hal­tens- und Leis­tungs­kon­trol­le hin­aus­ge­hen. Es emp­fiehlt sich, öko­lo­gi­sche und sozia­le Kri­te­ri­en fest in die Prä­am­bel und die ope­ra­ti­ven Klau­seln auf­zu­neh­men. Kon­kret bedeu­tet dies:

  • Beschaf­fungs­richt­li­ni­en: Fest­schrei­bung von Kri­te­ri­en wie Repa­rier­bar­keit, Ener­gie­ef­fi­zi­enz (z. B. Ener­gy Star oder Blau­er Engel) und Open-Source-Kom­pa­ti­bi­li­tät bei Neu­an­schaf­fun­gen.
  • Ener­gie­ma­nage­ment: Ver­ein­ba­run­gen zur Redu­zie­rung des Strom­ver­brauchs von Ser­ver­land­schaf­ten und Desk­top-Infra­struk­tu­ren (z. B. durch auto­ma­ti­sier­te Abschalt­rou­ti­nen oder die Nut­zung von Abwär­me).
  • Qua­li­fi­zie­rung: Gemäß § 96 BetrVG soll­te die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung dar­auf drän­gen, dass Beschäf­tig­te im Umgang mit res­sour­cen­spa­ren­den Tech­no­lo­gien geschult wer­den. Nach­hal­ti­ge Digi­ta­li­sie­rung erfor­dert neu­es Wis­sen – von der effi­zi­en­ten Soft­ware­nut­zung bis hin zum Ver­ständ­nis für Hard­ware-Lebens­zy­klen.

Dar­über hin­aus bie­tet das Mit­be­stim­mungs­recht bei der Ein­füh­rung neu­er Tech­no­lo­gien gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG die Mög­lich­keit, den Ein­satz von KI-Sys­te­men kri­tisch zu hin­ter­fra­gen. Der enor­me Ener­gie­be­darf für das Trai­ning und den Betrieb gro­ßer Sprach­mo­del­le muss in einem ange­mes­se­nen Ver­hält­nis zum betrieb­li­chen Nut­zen ste­hen. Der Betriebs­rat fun­giert hier als Kor­rek­tiv, das eine ein­sei­tig tech­no­kra­ti­sche Digi­ta­li­sie­rung ver­hin­dert und statt­des­sen eine sozi­al-öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­ti­on ein­for­dert, die die lang­fris­ti­ge Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens sichert, ohne die öko­lo­gi­schen Lebens­grund­la­gen zu zer­stö­ren.

Forschung und Praxis: Impulse aus der Wissenschaft für die Betriebsratsarbeit

Um den kom­ple­xen Anfor­de­run­gen einer nach­hal­ti­gen Digi­ta­li­sie­rung gerecht zu wer­den, kann die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung auf die star­ke For­schungs­land­schaft in Nord­rhein-West­fa­len zurück­grei­fen. Insti­tu­tio­nen wie das Cen­ter for Advan­ced Inter­net Stu­dies (CAIS) in Bochum oder die inter­dis­zi­pli­nä­re For­schung an der Uni­ver­si­tät Müns­ter lie­fern wert­vol­le Erkennt­nis­se zur digi­ta­len Gesell­schaft und zur Medi­en­so­zio­lo­gie, die direkt in die Argu­men­ta­ti­on gegen­über der Geschäfts­füh­rung ein­flie­ßen kön­nen.

Die­se wis­sen­schaft­li­chen Impul­se sind für Betriebs­rä­te von hohem stra­te­gi­schem Wert. Oft wird das Argu­ment der Nach­hal­tig­keit als wirt­schaft­lich zweit­ran­gig abge­tan. Stu­di­en des CAIS bele­gen jedoch, dass eine evi­denz­ba­sier­te Gestal­tung der Digi­ta­li­sie­rung – die mensch­li­che Bedürf­nis­se und öko­lo­gi­sche Gren­zen berück­sich­tigt – lang­fris­tig zu einer höhe­ren Akzep­tanz von Tech­no­lo­gien und einer sta­bi­le­ren Unter­neh­mens­kul­tur führt.

Die For­schung zeigt zudem auf, wie digi­ta­le Sou­ve­rä­ni­tät und die Nut­zung von Open Source die Inno­va­ti­ons­kraft stär­ken, da Unter­neh­men nicht in star­ren Abhän­gig­kei­ten gefan­gen sind. Der Betriebs­rat kann die­se wis­sen­schaft­lich fun­dier­ten Fak­ten nut­zen, um in Ver­hand­lun­gen über IT-Sys­te­me als kom­pe­ten­ter Part­ner auf Augen­hö­he auf­zu­tre­ten. Die Koope­ra­ti­on zwi­schen Wis­sen­schaft und betrieb­li­cher Pra­xis, wie sie Bits & Bäu­me NRW for­ciert, bil­det das Fun­da­ment für eine Digi­ta­li­sie­rung, die nicht nur tech­nisch mach­bar, son­dern gesell­schaft­lich sinn­voll und öko­lo­gisch ver­ant­wort­bar ist. Durch die Ein­be­zie­hung die­ser Exper­ti­se wird die Betriebs­rats­ar­beit von einer reak­ti­ven Kon­trol­le zu einer gestal­ten­den Kraft inner­halb der NRW-For­schungs­land­schaft und dar­über hin­aus.

Fazit: Nachhaltige Digitalisierung als Pflichtaufgabe für Arbeitnehmervertreter

Die For­de­run­gen der Bewe­gung Bits & Bäu­me NRW 2026 sind weit mehr als ein visio­nä­res Mani­fest – sie sind eine dring­li­che Hand­lungs­an­wei­sung für die betrieb­li­che Pra­xis. Die sozi­al-öko­lo­gi­sche Wen­de in der IT ist kein optio­na­les Pro­jekt für wirt­schaft­lich gute Zei­ten, son­dern die Grund­vor­aus­set­zung für die lang­fris­ti­ge Zukunfts­fä­hig­keit unse­rer Unter­neh­men. In einer Welt begrenz­ter Res­sour­cen und zuneh­men­der tech­no­lo­gi­scher Abhän­gig­kei­ten wird die Art und Wei­se, wie wir Digi­ta­li­sie­rung gestal­ten, zur Exis­tenz­fra­ge.

Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter ste­hen hier­bei an vor­ders­ter Front. Wer heu­te die Wei­chen für Open Source, lang­le­bi­ge Hard­ware und glo­ba­le Ver­ant­wor­tung stellt, schützt nicht nur die Arbeits­plät­ze von mor­gen vor den Unwäg­bar­kei­ten pro­prie­tä­rer Abhän­gig­kei­ten, son­dern sichert auch die Akzep­tanz der digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on in der Beleg­schaft. Eine Digi­ta­li­sie­rung, die Res­sour­cen schont und Men­schen­rech­te ach­tet, schafft Sinn­haf­tig­keit und eine sta­bi­le Unter­neh­mens­kul­tur.

Für die Pra­xis bedeu­tet dies: Nut­zen Sie Ihre Infor­ma­ti­ons- und Initia­tiv­rech­te nach dem BetrVG kon­se­quent. Machen Sie Nach­hal­tig­keit zum fes­ten Bestand­teil jeder IT-Betriebs­ver­ein­ba­rung. Der Weg zu einer „Bits & Bäume“-konformen Arbeits­welt in NRW ist anspruchs­voll, aber alter­na­tiv­los. Als Betriebs­rat sind Sie nicht nur Wäch­ter über Geset­ze, son­dern der zen­tra­le Impuls­ge­ber für eine sozi­al-öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­ti­on, die den tech­no­lo­gi­schen Fort­schritt end­lich mit den pla­ne­ta­ren Gren­zen in Ein­klang bringt.

Weiterführende Quellen