Lieferkettengesetz

Das neue EU-Lie­fer­ket­ten­ge­setz: Ein umfas­sen­der Leit­fa­den zu den Ände­run­gen und deren Aus­wir­kun­gen auf Unter­neh­men

Mit der Ein­füh­rung der Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Due Dili­gence Direc­ti­ve (CSDDD) setzt die Euro­päi­sche Uni­on neue Maß­stä­be für die Sorg­falts­pflich­ten von Unter­neh­men in ihren glo­ba­len Lie­fer­ket­ten. Die­ses neue EU-Lie­fer­ket­ten­ge­setz erwei­tert die bestehen­den Anfor­de­run­gen des deut­schen Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­set­zes (LkSG), das seit dem 1. Janu­ar 2023 in Kraft ist, und for­dert Unter­neh­men auf, Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen und Umwelt­schä­den über ihre direk­ten Zulie­fe­rer hin­aus zu adres­sie­ren. Die CSDDD strebt eine Har­mo­ni­sie­rung der Regu­lie­run­gen inner­halb der EU an, was mög­li­cher­wei­se Anpas­sun­gen natio­na­ler Geset­ze wie des LkSG erfor­dert. Unter­neh­men müs­sen nun pro­ak­tiv Risi­ken iden­ti­fi­zie­ren, Prä­ven­ti­ons­maß­nah­men ergrei­fen und dar­über berich­ten, um Com­pli­ance zu gewähr­leis­ten.

Das EU-Lie­fer­ket­ten­ge­setz und sei­ne Bedeu­tung

Das EU-Lie­fer­ket­ten­ge­setz, offi­zi­ell bekannt als Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Due Dili­gence Direc­ti­ve (CSDDD), ist ein ent­schei­den­der Schritt in der euro­päi­schen Gesetz­ge­bung zur Ver­bes­se­rung der Unter­neh­mens­ver­ant­wor­tung in glo­ba­len Lie­fer­ket­ten. Die Richt­li­nie zielt dar­auf ab, die Ein­hal­tung von Men­schen­rech­ten und Umwelt­schutz­stan­dards ent­lang der gesam­ten Lie­fer­ket­te sicher­zu­stel­len.

Anwen­dungs­be­reich der CSDDD

Die CSDDD rich­tet sich an gro­ße Unter­neh­men inner­halb der EU sowie an Unter­neh­men aus Dritt­staa­ten, die bedeu­ten­de Geschäf­te in der EU täti­gen. Gemäß der Richt­li­nie fal­len Unter­neh­men unter die­se Rege­lung, wenn sie mehr als 1000 Mit­ar­bei­ter und einen Net­to­jah­res­um­satz von über 450 Mil­lio­nen Euro haben. Dies schließt eine brei­te Palet­te von Unter­neh­men ein, von Her­stel­lern bis hin zu Dienst­leis­tern, die direk­te oder indi­rek­te Aus­wir­kun­gen auf Men­schen­rech­te und Umwelt haben könn­ten.

Zie­le der CSDDD

Die Haupt­zie­le der CSDDD sind:

  • Ver­stär­kung der Sorg­falts­pflich­ten: Unter­neh­men müs­sen Risi­ken für Men­schen­rech­te und Umwelt iden­ti­fi­zie­ren, ver­hin­dern und dar­auf reagie­ren. Dies beinhal­tet auch die Ver­pflich­tung zur Trans­pa­renz und Bericht­erstat­tung über ihre Maß­nah­men und deren Wirk­sam­keit.
  • Gleich­mä­ßi­ge Wett­be­werbs­be­din­gun­gen: Die Richt­li­nie soll sicher­stel­len, dass alle Unter­neh­men nach den­sel­ben Stan­dards arbei­ten, was zu fai­re­rem Wett­be­werb führt und Unter­neh­men, die bereits in Sorg­falts­pflich­ten inves­tie­ren, nicht benach­tei­ligt.
  • Rechts­ver­bind­lich­keit: Anders als frei­wil­li­ge CSR-Initia­ti­ven sind die Vor­schrif­ten der CSDDD recht­lich bin­dend, was eine stär­ke­re Durch­set­zung und Ein­hal­tung der Men­schen­rechts- und Umwelt­schutz­stan­dards gewähr­leis­tet.

Her­aus­for­de­run­gen der Imple­men­tie­rung

Die Umset­zung der CSDDD stellt Unter­neh­men vor meh­re­re Her­aus­for­de­run­gen:

  • Kom­ple­xi­tät der Lie­fer­ket­ten: Vie­le Unter­neh­men haben glo­ba­le Lie­fer­ket­ten, die schwer zu über­wa­chen und zu kon­trol­lie­ren sind. Die Iden­ti­fi­zie­rung und Bewer­tung von Risi­ken erfor­dert erheb­li­che Res­sour­cen und Exper­ti­se.
  • Koope­ra­ti­on der Zulie­fe­rer: Unter­neh­men müs­sen mit ihren Zulie­fe­rern zusam­men­ar­bei­ten, um die Ein­hal­tung der Stan­dards zu gewähr­leis­ten. Dies kann beson­ders schwie­rig sein, wenn Zulie­fe­rer in Län­dern ansäs­sig sind, in denen Men­schen­rechts- und Umwelt­schutz­stan­dards nicht streng durch­ge­setzt wer­den.
  • Kos­ten: Die Ein­hal­tung der CSDDD kann erheb­li­che finan­zi­el­le Inves­ti­tio­nen erfor­dern, ins­be­son­de­re in die Über­wa­chung, Bericht­erstat­tung und Ver­bes­se­rung der Sorg­falts­pflich­ten.

Die CSDDD ist ein Mei­len­stein in der euro­päi­schen Gesetz­ge­bung, der das Poten­zi­al hat, nicht nur die Art und Wei­se, wie Unter­neh­men ope­rie­ren, zu ver­än­dern, son­dern auch, wie sie über ihre glo­ba­len Aus­wir­kun­gen auf Men­schen und die Umwelt nach­den­ken. Die erfolg­rei­che Imple­men­tie­rung die­ser Richt­li­nie wird von der Fähig­keit der Unter­neh­men abhän­gen, ihre Lie­fer­ket­ten effek­tiv zu ver­wal­ten und die erfor­der­li­chen Ände­run­gen vor­zu­neh­men, um ihre Sorg­falts­pflich­ten zu erfül­len.

Anfor­de­run­gen und Pflich­ten unter der CSDDD

Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Due Dili­gence Direc­ti­ve (CSDDD), die das EU-Lie­fer­ket­ten­ge­setz dar­stellt, legt stren­ge Anfor­de­run­gen an Unter­neh­men fest, um sicher­zu­stel­len, dass Men­schen­rech­te und Umwelt­schutz in ihren glo­ba­len Lie­fer­ket­ten respek­tiert wer­den. Die­ses Gesetz erwei­tert die bereits bestehen­den natio­na­len Rege­lun­gen, wie das deut­sche Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG), und führt zusätz­li­che, ver­bind­li­che Maß­nah­men ein, die Unter­neh­men beach­ten müs­sen.

Ähn­lich­kei­ten und Erwei­te­run­gen zum LkSG

Wie das LkSG, das seit dem 1. Janu­ar 2023 gilt und ab 2024 Unter­neh­men mit min­des­tens 1.000 Mit­ar­bei­ten­den in die Pflicht nimmt, setzt auch die CSDDD auf umfas­sen­de Sorg­falts­pflich­ten ent­lang der Lie­fer­ket­ten. Der Anwen­dungs­be­reich der CSDDD wur­de jedoch umfas­sen­der gestal­tet, indem auch Fran­chise-Unter­neh­men und Gesell­schaf­ten mit Sitz in Dritt­staa­ten, die signi­fi­kan­te Umsät­ze in der EU erzie­len, ein­be­zo­gen wer­den. Die­se müs­sen eben­falls den neu­en EU-Vor­schrif­ten ent­spre­chen, wenn sie mehr als 80 Mil­lio­nen Euro Umsatz gene­rie­ren und davon min­des­tens 22,5 Mil­lio­nen Euro durch Lizenz­ge­büh­ren erwirtschaften​​.

Risi­ko­ana­ly­se und prä­ven­ti­ve Maß­nah­men

Unter­neh­men sind ver­pflich­tet, regel­mä­ßi­ge Risi­ko­ana­ly­sen durch­zu­füh­ren und auf Basis die­ser Ana­ly­sen effek­ti­ve Maß­nah­men zur Risi­ko­min­de­rung zu ent­wi­ckeln. Die­se umfas­sen nicht nur inter­ne Pro­zes­se, son­dern auch die Über­wa­chung und Schu­lung von Zulie­fe­rern. Die CSDDD erfor­dert, dass Unter­neh­men Prä­ven­ti­ons- und Abhil­fe­maß­nah­men eta­blie­ren, um iden­ti­fi­zier­te Risi­ken anzu­ge­hen, ein­schließ­lich der Ent­wick­lung von Ver­hal­tens­ko­di­zes und der Imple­men­tie­rung von Schu­lungs­pro­gram­men.

Bericht­erstat­tung und Trans­pa­renz

Ein Kern­stück der CSDDD ist die Ver­pflich­tung zur Trans­pa­renz. Unter­neh­men müs­sen detail­liert über ihre Due-Dili­gence-Akti­vi­tä­ten berich­ten, ein­schließ­lich der Effek­ti­vi­tät ihrer Maß­nah­men und etwa­iger fest­ge­stell­ter Ver­stö­ße. Die­se Berich­te müs­sen öffent­lich zugäng­lich sein und den Stake­hol­dern die Mög­lich­keit geben, die Prak­ti­ken der Unter­neh­men zu über­prü­fen.

Rechts­fol­gen und Sank­tio­nen

Ein wesent­li­cher Unter­schied zum LkSG betrifft die Rechts­fol­gen bei Nicht­ein­hal­tung der Sorg­falts­pflich­ten. Wäh­rend das LkSG pri­mär auf Geld­bu­ßen und Aus­schluss von öffent­li­chen Auf­trä­gen setzt, führt die CSDDD auch eine zivil­recht­li­che Scha­dens­er­satz­haf­tung ein. Unter­neh­men kön­nen für Schä­den, die durch ihre Akti­vi­tä­ten oder die ihrer Zulie­fe­rer ent­ste­hen, zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den, und es kön­nen Scha­dens­er­satz­an­sprü­che in der EU gel­tend gemacht wer­den. Zudem sind die ange­droh­ten Geld­bu­ßen mit bis zu fünf Mil­lio­nen Euro deut­lich höher als im deut­schen Recht.

Auf­sicht und Über­wa­chung

Die Mit­glied­staa­ten sind ange­hal­ten, Auf­sichts­be­hör­den zu benen­nen, die die Ein­hal­tung des Geset­zes über­wa­chen. In Deutsch­land über­nimmt das Bun­des­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trol­le (BAFA) die­se Rol­le, eine Zustän­dig­keit, die es vor­aus­sicht­lich auch nach der Imple­men­tie­rung der CSDDD bei­be­hal­ten wird.

Die­se umfas­sen­den Anfor­de­run­gen der CSDDD sol­len sicher­stel­len, dass Unter­neh­men inner­halb der EU und dar­über hin­aus ihre glo­ba­len Lie­fer­ket­ten nach­hal­tig und ver­ant­wor­tungs­voll gestal­ten, wobei sie sowohl men­schen­recht­li­che als auch umwelt­be­zo­ge­ne Aspek­te berück­sich­ti­gen.

Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen für Unter­neh­men

Die Ein­füh­rung der Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Due Dili­gence Direc­ti­ve (CSDDD) stellt Unter­neh­men vor erheb­li­che Her­aus­for­de­run­gen, bie­tet jedoch auch Chan­cen zur Ver­bes­se­rung ihrer Geschäfts­prak­ti­ken und zur Stär­kung ihres Mar­ken­images durch ver­ant­wor­tungs­be­wuss­tes Han­deln.

Her­aus­for­de­run­gen bei der Umset­zung

  1. Kom­ple­xi­tät der Lie­fer­ket­ten: Die glo­ba­len Lie­fer­ket­ten vie­ler Unter­neh­men sind äußerst kom­plex und oft intrans­pa­rent. Die Iden­ti­fi­zie­rung und Über­wa­chung von Risi­ken in jeder Pha­se der Lie­fer­ket­te, beson­ders bei tief gestaf­fel­ten Zulie­fe­rern, erfor­dert erheb­li­che Res­sour­cen und tech­no­lo­gi­sche Unter­stüt­zung.
  2. Kos­ten für Com­pli­ance: Die Ein­hal­tung der CSDDD kann erheb­li­che finan­zi­el­le Inves­ti­tio­nen erfor­dern. Dies umfasst Kos­ten für die Durch­füh­rung von Risi­ko­ana­ly­sen, die Imple­men­tie­rung von Über­wa­chungs­sys­te­men, die Schu­lung von Mit­ar­bei­tern und Zulie­fe­rern sowie die Anpas­sung von Ver­trä­gen und Geschäfts­prak­ti­ken.
  3. Recht­li­che Unsi­cher­hei­ten: Die neu­en Anfor­de­run­gen und die poten­zi­el­le Haf­tung bei Nicht­ein­hal­tung füh­ren zu recht­li­chen Unsi­cher­hei­ten. Unter­neh­men müs­sen ihre Risi­ko­ma­nage­ment­stra­te­gien über­den­ken und mög­li­cher­wei­se recht­li­che Bera­tung ein­ho­len, um Com­pli­ance sicher­zu­stel­len.

Chan­cen durch die CSDDD

  1. Ver­bes­se­rung der Unter­neh­mens­re­pu­ta­ti­on: Unter­neh­men, die nach­weis­lich ver­ant­wor­tungs­vol­le Prak­ti­ken anwen­den und trans­pa­rent über ihre Bemü­hun­gen berich­ten, kön­nen ihr Anse­hen bei Kun­den, Inves­to­ren und ande­ren Stake­hol­dern ver­bes­sern. Dies kann zu einer stär­ke­ren Kun­den­bin­dung und neu­en Geschäfts­mög­lich­kei­ten füh­ren.
  2. Inno­va­ti­ons­an­trieb: Die Aus­ein­an­der­set­zung mit der Nach­hal­tig­keit in der Lie­fer­ket­te kann zur Inno­va­ti­on anre­gen. Unter­neh­men könn­ten effi­zi­en­te­re, umwelt­freund­li­che­re Pro­duk­ti­ons­me­tho­den ent­wi­ckeln oder nach­hal­ti­ge­re Mate­ria­li­en ein­füh­ren, die sowohl die Umwelt­aus­wir­kun­gen als auch die Betriebs­kos­ten sen­ken.
  3. Risi­ko­min­de­rung: Durch ver­bes­ser­te Due-Dili­gence-Pro­zes­se kön­nen Unter­neh­men Risi­ken früh­zei­tig erken­nen und Maß­nah­men zur Risi­ko­min­de­rung ergrei­fen. Dies trägt lang­fris­tig zur Sta­bi­li­tät und Wider­stands­fä­hig­keit des Unter­neh­mens bei, indem poten­zi­el­le Kri­sen und recht­li­che Aus­ein­an­der­set­zun­gen ver­mie­den wer­den.

Stra­te­gi­sche Anpas­sun­gen

Unter­neh­men müs­sen mög­li­cher­wei­se ihre Stra­te­gien anpas­sen, um die Anfor­de­run­gen der CSDDD zu erfül­len. Dies beinhal­tet die Inte­gra­ti­on von Nach­hal­tig­keits­zie­len in die Unter­neh­mens­füh­rung, die Stär­kung der Zusam­men­ar­beit mit Zulie­fe­rern und die Imple­men­tie­rung stren­ge­rer Kon­trol­len und Über­wa­chungs­me­cha­nis­men. Sol­che Anpas­sun­gen kön­nen zwar zunächst her­aus­for­dernd sein, bie­ten jedoch lang­fris­tig die Mög­lich­keit, die Lie­fer­ket­te zu opti­mie­ren und die Betriebs­füh­rung nach­hal­ti­ger zu gestal­ten.

Ins­ge­samt erfor­dert die CSDDD von Unter­neh­men ein hohes Maß an Enga­ge­ment und Anpas­sungs­fä­hig­keit. Die erfolg­rei­che Umset­zung der Richt­li­nie wird davon abhän­gen, wie effek­tiv Unter­neh­men ihre Lie­fer­ket­ten steu­ern und sich auf die neu­en euro­päi­schen und inter­na­tio­na­len Stan­dards ein­stel­len.

Fazit

Die Imple­men­tie­rung der Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Due Dili­gence Direc­ti­ve (CSDDD) mar­kiert einen wesent­li­chen Fort­schritt in der Regu­lie­rung von Unter­neh­mens­ver­ant­wor­tung inner­halb der Euro­päi­schen Uni­on. Die­se Richt­li­nie erwei­tert nicht nur die recht­li­chen Anfor­de­run­gen für Unter­neh­men erheb­lich, son­dern setzt auch neue Maß­stä­be für die Nach­hal­tig­keit in glo­ba­len Lie­fer­ket­ten.

Wich­ti­ge Punk­te der CSDDD

  1. Ver­stär­kung der Sorg­falts­pflich­ten: Die CSDDD ver­langt von Unter­neh­men, dass sie umfang­rei­che Due-Dili­gence-Pro­zes­se durch­füh­ren, um Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen und Umwelt­schä­den in ihren Lie­fer­ket­ten zu iden­ti­fi­zie­ren und zu ver­mei­den. Dies för­dert eine tie­fe­re Ver­ant­wort­lich­keit und Trans­pa­renz, die über die bis­he­ri­gen natio­na­len Gesetz­ge­bun­gen hin­aus­ge­hen.
  2. Har­mo­ni­sie­rung von Stan­dards: Durch die Ver­ein­heit­li­chung der Anfor­de­run­gen über die Gren­zen hin­weg schafft die CSDDD ein gleich­mä­ßi­ge­res Spiel­feld für Unter­neh­men in der EU. Dies hilft, Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen zu ver­mei­den und för­dert eine fai­re­re Wirt­schafts­land­schaft.
  3. Stär­kung der Rechts­durch­set­zung: Mit der Mög­lich­keit für Betrof­fe­ne, Scha­dens­er­satz­an­sprü­che in der EU gel­tend zu machen, sowie durch signi­fi­kan­te Geld­bu­ßen, stärkt die CSDDD die Durch­set­zung der Men­schen­rechts- und Umwelt­schutz­stan­dards.

Lang­fris­ti­ge Aus­wir­kun­gen

Die lang­fris­ti­gen Aus­wir­kun­gen der CSDDD könn­ten tief­grei­fend sein. Unter­neh­men wer­den nicht nur gezwun­gen, ihre Pro­zes­se zu über­den­ken, son­dern auch Inno­va­tio­nen in nach­hal­ti­ge­ren Prak­ti­ken zu för­dern. Dies kann zu einer signi­fi­kan­ten Reduk­ti­on von Umwelt­schä­den und einer bes­se­ren Ach­tung der Men­schen­rech­te füh­ren. Zudem könn­te die gestärk­te Trans­pa­renz das Ver­trau­en der Ver­brau­cher in die Mar­ken erhö­hen, was wie­der­um lang­fris­ti­ge wirt­schaft­li­che Vor­tei­le für die Unter­neh­men mit sich brin­gen kann.

Abschlie­ßen­de Bewer­tung

Obwohl die CSDDD für vie­le Unter­neh­men Her­aus­for­de­run­gen mit sich bringt, bie­tet sie auch eine bedeu­ten­de Chan­ce für die För­de­rung von ethi­schen Geschäfts­prak­ti­ken, die die sozia­le und öko­lo­gi­sche Gerech­tig­keit welt­weit ver­bes­sern kön­nen. Die erfolg­rei­che Imple­men­tie­rung die­ser Richt­li­nie wird von der Koope­ra­ti­on zwi­schen den Unter­neh­men, den Regie­run­gen und den zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen abhän­gen und erfor­dert kon­ti­nu­ier­li­che Anpas­sun­gen und Enga­ge­ments.

Ins­ge­samt ist die CSDDD ein muti­ger Schritt der EU, um die Rol­le der Wirt­schaft in der glo­ba­len Gesell­schaft neu zu defi­nie­ren, und sie setzt damit neue Stan­dards für die Unter­neh­mens­ver­ant­wor­tung im 21. Jahr­hun­dert.

FAQ-Bereich

Was ver­steht man unter Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Due Dili­gence Direc­ti­ve (CSDDD)?
Die CSDDD ist eine gesetz­li­che Vor­ga­be der Euro­päi­schen Uni­on, die Unter­neh­men ver­pflich­tet, ihre Lie­fer­ket­ten auf Men­schen­rechts­ver­let­zun­gen und Umwelt­schä­den zu über­prü­fen. Sie soll sicher­stel­len, dass Unter­neh­men inner­halb der EU sowie Unter­neh­men aus Dritt­staa­ten, die in der EU tätig sind, ver­ant­wor­tungs­be­wusst han­deln und nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen ihrer Geschäfts­tä­tig­kei­ten mini­mie­ren.

Wel­che Unter­neh­men sind von der CSDDD betrof­fen?
Die CSDDD betrifft gro­ße Unter­neh­men mit mehr als 500 Mit­ar­bei­tern und einem Umsatz von über 150 Mil­lio­nen Euro. Dar­über hin­aus wer­den auch Fran­chise-Unter­neh­men und Gesell­schaf­ten aus Dritt­staa­ten erfasst, die signi­fi­kan­te Umsät­ze inner­halb der EU gene­rie­ren, ein­schließ­lich sol­cher, die bedeu­ten­de Lizenz­ge­büh­ren erwirt­schaf­ten.

Wie kön­nen Unter­neh­men die Anfor­de­run­gen der CSDDD erfül­len?
Unter­neh­men müs­sen umfas­sen­de Risi­ko­ana­ly­sen durch­füh­ren, prä­ven­ti­ve Maß­nah­men ent­wi­ckeln und effek­ti­ve Abhil­fe­me­cha­nis­men imple­men­tie­ren. Dies schließt die Schu­lung von Mit­ar­bei­tern und die Ein­füh­rung von Ver­hal­tens­ko­di­zes ein. Zudem ist eine regel­mä­ßi­ge Bericht­erstat­tung über die Bemü­hun­gen und Ergeb­nis­se der Due Dili­gence erfor­der­lich.

Wel­che Kon­se­quen­zen dro­hen bei Nicht­ein­hal­tung der CSDDD?
Unter­neh­men, die die Vor­ga­ben der CSDDD nicht ein­hal­ten, kön­nen mit hohen Geld­bu­ßen von bis zu fünf Mil­lio­nen Euro belegt wer­den. Zusätz­lich sieht die Richt­li­nie eine zivil­recht­li­che Haf­tung für Schä­den vor, die durch Ver­stö­ße gegen die Sorg­falts­pflich­ten ent­ste­hen. Geschä­dig­te kön­nen in der gesam­ten EU Scha­dens­er­satz­an­sprü­che gel­tend machen.


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