Die Digitalisierung der Arbeitswelt hat neue Formen der Beschäftigung hervorgebracht, bei denen digitale Plattformen die Vermittlung von Arbeitskräften übernehmen. Während dies Chancen für Flexibilität und Zugriff auf Arbeit bietet, wirft es zugleich schwerwiegende Fragen zu fairen Arbeitsbedingungen, sozialem Schutz und Mitbestimmung auf. Plattformarbeitnehmer*innen stehen häufig vor intransparentenEntscheidungsprozessen, unklaren Entlohnungsmodellen und begrenzten Möglichkeiten der Interessenwahrnehmung. Die EU-Richtlinie zu Plattformarbeit, unabhängige Bewertungssysteme wie Fairwork und das deutsche Mitbestimmungsrecht sind zentrale Bausteine, um diese Herausforderungen zu meistern. Für Betriebsräte und Personalverantwortliche stellt sich die praktische Frage, wie europäische Vorgaben und Bewertungskriterien im Rahmen des nationalen Rechts umgesetzt werden können.
Die EU-Richtlinie zu Plattformarbeit: Ziele und Auswirkungen
Die am 12. Juni 2023 verabschiedete EU-Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei digitalen Plattformen(EU-Richtlinie 2023/1815) zielt darauf ab, Plattformarbeitnehmer*innen durch klare und durchsetzbare Regelungen zu schützen. Sie adressiert insbesondere die spezifischen Risiken der Plattformökonomie, bei der Algorithmen Arbeitszuweisungen steuern und oft undurchsichtige Evaluierungen das Einkommen beeinflussen. Kernpunkte der Richtlinie sind:
- Verpflichtung zur transparenten Informationsbereitstellung: Plattformen müssen Arbeitnehmenden und Bewerber*innen vor Vertragsschluss alle für die Arbeitsbeziehung relevanten Bedingungen offenlegen. Dazu zählen insbesondere die Kriterien für die Zuweisung von Aufträgen, die Berechnungsmethode des Entgelts, die Parameter für Leistungsbewertungen und die Möglichkeiten zur Berufung gegen Plattformentscheidungen.
- Ausschaltekontrollpflicht: Plattformen sind verpflichtet, Aufzeichnungen über den Zustand der „Schalter“ zur Arbeitserlaubnis oder zum Ausschluss von Arbeitnehmer*innen zu führen und diese auf Anforderung den Arbeitnehmenden zur Verfügung zu stellen. Dies soll willkürliche Ausschlüsse verhindern.
- Recht auf faire Entlohnung: Die Richtlinie stärkt das Recht der Mitgliedstaaten, Mindestentgelte für Plattformarbeit festzulegen und sicherzustellen, dass Entlohnungsmodelle nicht diskriminierend sind.
Mitgliedsstaaten haben bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Für Deutschland bedeutet dies erhebliche Anpassungen, insbesondere im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung und der Definition von Arbeitsverhältnissen. Der Gesetzgeber wird vor die Frage gestellt, wie *Plattformarbeitnehmerinnen im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) einbezogen werden können und welche Informationspflichten gegenüber Betriebsräten** daraus folgen. Erste Entwürfe sehen vor, dass Plattformen als “Arbeitgeber” im Sinne des BetrVG gelten könnten, wenn sie wesentliche Weisungsbefugnisse über die Arbeitsteilung und Entgeltfestsetzung behalten.
Fairwork-Bewertungen: Methodik und aktuelle Ergebnisse in Deutschland
Das internationale Forschungsnetzwerk Fairwork bietet ein praxisnahes Bewertungstool, um die Einhaltung sozialer Standards bei Plattformen messbar zu machen. Die Methodik stützt sich auf fünf klar definierte Prinzipien:
- faire Bezahlung (u.a. angemessenes Entgelt, Transparenz bei Entgeltberechnung)
- faire Arbeitsbedingungen (u.a. Sicherheit, Gesundheitsschutz, faire Arbeitszeiten)
- faire Verträge (u.a. Klarheit über Rechte und Pflichten, Kündigungsregelungen)
- faire Managementprozesse (u.a. Beschwerdewege, Transparenz bei Evaluierungen)
- faire Mitbestimmung (u.a. Zugang zu Informationen, Existenz von Interessenvertretungsstrukturen)
Der Deutschland-Bericht 2025 von Fairwork analysiert sieben große Plattformen aus den Bereichen Fahrdienste, Food-Delivery und freelancers. Das zentrales Ergebnis: Keine der bewerteten Plattformen erfüllt die Mindeststandards für faire Arbeit. Besonders kritische Defizite zeigen sich bei den Prinzipien faire Mitbestimmung und faire Verträge. Nur rudimentäre Beschwerdemechanismen existieren häufig, und die rechtliche Unsicherheit über den Status der Arbeitnehmenden erschwert den Zugang zu kollektiven Rechten. Ein bemerkenswertes Ausnahmebeispiel bildet Lieferando: Durch die direkte Anstellung der Fahrer*innen als wehrpflichtige employees (kein gestelltes Personal) erreicht die Plattform im Bereich Mitbestimmung und Verträge teilweise bessere Werte. Dennoch bestehen auch hier Defizite bei der Transparenz algorithmischer Entscheidungen und der Entgeltgestaltung. Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit klarer regulatorischer Rahmenbedingungen, umsystematischen Verbesserungen zu ermöglichen.
Der Einsatz von Fairwork-Bewertungen bietet Betriebsräten und Unternehmen eine handlungsorientierte Benchmark: Durch die Übernahme der fünf Fairwork-Prinzipien als interne Qualitätsstandards lässt sich die Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen systematisieren und dokumentieren. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der bevorstehenden EU-Richtlinienumsetzung von strategischem Wert.
Mitbestimmungsrecht im Spannungsfeld von Plattformarbeit
Die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen sind für die Plattformarbeit nicht konzipiert, was die Ausübung von Mitbestimmungsrechten erheblich erschwert. Kernproblem ist die ungeklärte Zuordnung der Arbeitnehmenden zu Betrieben oder Unternehmen im Sinne des BetrVG. Plattformen agieren oft als Vermittler oder Technologiedienstleister, wodurch die Frage nach dem „richtigen“ Betriebsrat offen bleibt. Nach aktueller Rechtsauffassung des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil v. 26.06.2023, Az. 1 ABR 18/22) können bei Arbeitnehmerüberlassung nur die Leiharbeitnehmer*innen im Entleiherbetrieb mitbestimmen. Für Plattformarbeit fehlt jedoch eine vergleichbare Klarheit.
Besondere Schwierigkeiten ergeben sich bei der Bestimmung des Betriebsgefüges. Viele Plattformen nutzen ein Netzwerk von Subunternehmern oder selbstständigen Fahrern, wodurch ein klassischer Betriebsverband oft nicht vorliegt. Selbst bei direkt angestellten Fahrer*innen, wie bei Lieferando, bleibt die Mitbestimmung begrenzt. Der Lieferando-Gesamtbetriebsrat kritisiert beispielsweise, dass nur ein kleiner Teil der Beschäftigten im Hauptbetrieb organisiert ist, während die Mehrheit über Drittunternehmen vermittelt wird. Dies erschwert die Wahrnehmung von Mitbestimmungsrechten bei grundlegenden Veränderungen, etwa der Einführung neuer Algorithmus-gesteuerter Arbeitsweisen.
Zudem bestehen Zuständigkeitskonflikte: Während der Betriebsrat im Hauptunternehmen über Arbeitszeit oder Entgelte mitbestimmt, fehlen klare Regelungen für Plattform-spezifische Belange wie die Aussetzung von Zugangscodes („Ausschaltekontrollpflicht“) oder die Bewertung von Arbeitsleistungen durch Algorithmus. Das Fehlen einer unionsrechtlichen Vorgabe zur Mitbestimmung bei Plattformarbeit lässt hier eine Lücke, die die Praxis bisher improvisieren lässt.
Praxisorientierte Handlungsempfehlungen für Betriebsräte und Unternehmen
Um die neuen Herausforderungen zu meistern, sollten Betriebsräte und Unternehmen strategisch vorgehen:
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Analyse der eigenen Plattformarbeitsmodelle unter Berücksichtigung der EU-Richtlinie. Unternehmen müssen prüfen, ob ihre Plattformaktivitäten als „Arbeitsvertrag“ im Sinne der Richtlinie einzustufen sind. Betriebsräte sollten hierearly Warning-Verfahren etablieren, um spätere Anpassungen des nationalen Rechts zu antizipieren.
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Implementierung von Fairwork-Kriterien als interne Benchmarks. Die fünf Fairwork-Prinzipen – faire Bezahlung, faire Arbeitsbedingungen, faire Verträge, faire Managementprozesse und faire Mitbestimmung – bieten eine handlungsorientierte Orientierung. Unternehmen können diese Kriterien in Betriebsvereinbarungen einbeziehen, etwa durch transparente Entlohnungsregeln oder standardisierte Mietvertragsmuster für Fahrer*innen.
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Entwicklung von Mitbestimmungsmechanismen für Plattformarbeitnehmer*innen. Praktische Lösungen könnten Interessenvertretungsstrukturen wie Plattformbeiräte umfassen, die regelmäßig über Arbeitsbedingungen informiert werden. Erweiterte Informationsrechte nach § 87 Abs. 1 BetrVG sollten auf plattformrelevante Themen ausgeweitet werden, etwa bei Änderungen der Bewertungsalgorithmen.
Unternehmen ist eine transparente Kommunikation mit Plattformarbeitnehmer*innen dringend geboten. Die Schaffung von Ansprechstellen für arbeitsrechtliche Fragen und die Einrichtung von Beschwerdemechanismen reduziert das Risiko von Konflikten und steigert die Akzeptanz von Reformen.
Fazit
Die EU-Richtlinie zu Plattformarbeit und die Fairwork-Bewertungen liefern wertvolle Impulse für fairere Arbeitsbedingungen. Für Betriebsräte und Unternehmen entsteht die zentrale Herausforderung, diese Impulse in praktische Lösungen umzusetzen – besonders im Hinblick auf das deutsche Mitbestimmungsrecht. Entscheidend ist ein Dreiklang aus Transparenz, fairer Entlohnung und effektiver Interessenvertretung. Nur so lässt sich sicherstellen, dass die Plattformökonomie sowohl die Interessen der Arbeitnehmenden als auch die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen nachhaltig sichert.
Weiterführende Quellen
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Wie fair sind digitale Plattformen? | WZB
https://www.wzb.eu/de/news/wie-fair-sind-digitale-plattformen
Der Deutschland-Bericht 2025 des Fairwork-Forschungsnetzwerks zeigt anhaltenden Verbesserungsbedarf bei digitalen Plattformen. -
Fairwork | Homepage
https://fair.work/en/fw/homepage/
Diese Seite stellt die fünf Fairwork-Prinzipien für-faire Plattformarbeit vor und erklärt das Bewertungssystem. -
Niedersachsen fordert faire Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
[https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/uber_uns/presse/presseinformationen/niedersachsen-fordert-faire-arbeitsbedingungen-in-der-plattformarbeit-direktanstellungsgebot-fur-beschaftigte-bei-essenslieferdiensten-245631.html)
Dieser Beitrag dokumentiert die Forderung des Landes Niedersachsen nach direkter Anstellung von Lieferdienst-Fahrern.





