Generationenmanagement mit dem Betriebsrat: Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit des Unternehmens

Generationenmanagement mit dem Betriebsrat: Schlüssel zur Zukunftsfähigkeit des Unternehmens

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Der demo­gra­fi­sche Wan­del stellt Unter­neh­men vor gro­ße Her­aus­for­de­run­gen. Eine altern­de Beleg­schaft, der Ver­lust wert­vol­len Erfah­rungs­wis­sens und der Bedarf an attrak­ti­ven Arbeits­be­din­gun­gen für alle Gene­ra­tio­nen erfor­dern ein pro­ak­ti­ves Gene­ra­tio­nen­ma­nage­ment. Dabei spielt der Betriebs­rat eine ent­schei­den­de Rol­le, indem er die Inter­es­sen der Mit­ar­bei­ter ver­tritt und aktiv an der Gestal­tung zukunfts­fä­hi­ger Arbeits­wel­ten mit­wirkt.

Die zentrale Rolle des Betriebsrats im Generationenmanagement

Der Betriebs­rat ist gesetz­lich dazu ver­pflich­tet, die Beschäf­ti­gung älte­rer Arbeit­neh­mer zu för­dern und sich für alters­ge­rech­te Arbeits­be­din­gun­gen ein­zu­set­zen. Dies ist im § 80 Abs. 1 Nr. 6 des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) ver­an­kert. In Zei­ten des demo­gra­fi­schen Wan­dels geht die Auf­ga­be des Betriebs­rats jedoch weit über den Schutz älte­rer Mit­ar­bei­ter hin­aus. Er muss den gesam­ten Pro­zess der Unter­neh­mens­an­pas­sung an sich ver­än­dern­de Anfor­de­run­gen aktiv beglei­ten und dabei die Inter­es­sen aller Gene­ra­tio­nen im Blick behal­ten.

Die Mit­be­stim­mungs­rech­te des Betriebs­rats sind hier­bei viel­fäl­tig. Sie rei­chen von der Gestal­tung von Arbeits­plät­zen, Arbeits­ab­läu­fen und Arbeits­um­ge­bun­gen (§ 90 und § 91 BetrVG) bis hin zur Per­so­nal­pla­nung und Berufs­bil­dung. Eine früh­zei­ti­ge Ein­bin­dung des Betriebs­rats ist ent­schei­dend, um Ver­trau­en und Akzep­tanz für Maß­nah­men des Gene­ra­tio­nen­ma­nage­ments zu schaf­fen.

Wissenstransfer im Unternehmen: Brücken zwischen den Generationen bauen

Der dro­hen­de Ver­lust von Erfah­rungs­wis­sen durch das Aus­schei­den älte­rer Mit­ar­bei­ter ist eine der größ­ten Her­aus­for­de­run­gen des demo­gra­fi­schen Wan­dels. Für Unter­neh­men ist es daher essen­zi­ell, den Wis­sens­trans­fer zwi­schen den Gene­ra­tio­nen sicher­zu­stel­len. Dies för­dert nicht nur die nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung und Inno­va­ti­ons­kraft, son­dern sichert auch die Wett­be­werbs­fä­hig­keit.

Strategien für effektiven Wissenstransfer

Der Betriebs­rat kann eine wich­ti­ge Rol­le bei der Imple­men­tie­rung effek­ti­ver Wis­sens­trans­fer­stra­te­gien spie­len. Men­to­ring-Pro­gram­me, bei denen erfah­re­ne Mit­ar­bei­ter jün­ge­re Kol­le­gen unter­stüt­zen, haben sich als beson­ders beliebt und wirk­sam erwie­sen. Auch eine offe­ne Dis­kus­si­ons­kul­tur und die Ein­bin­dung des gesam­ten Teams tra­gen maß­geb­lich zum Aus­tausch bei.

Es gilt, das teils impli­zi­te Erfah­rungs­wis­sen der älte­ren Gene­ra­tio­nen, oft der soge­nann­ten Baby-Boo­mer, an die jün­ge­ren wei­ter­zu­ge­ben. Dabei soll­te der Fokus nicht nur auf dem Trans­fer von Alt nach Jung lie­gen, son­dern ein inter­ge­ne­ra­tio­nel­les Ler­nen geför­dert wer­den, bei dem alle von­ein­an­der pro­fi­tie­ren. Digi­ta­le Tools und Platt­for­men kön­nen die­sen Aus­tausch erleich­tern und somit Hür­den über­win­den.

Altersgerechte Arbeitsplätze gestalten: Gesundheit und Produktivität erhalten

Die Gestal­tung alters­ge­rech­ter Arbeits­plät­ze ist ein zen­tra­ler Pfei­ler des Gene­ra­tio­nen­ma­nage­ments. Mit zuneh­men­dem Alter kön­nen sich psy­chi­sche und phy­si­sche Ver­än­de­run­gen ein­stel­len, die Ein­fluss auf die Gesund­heit und Leis­tungs­fä­hig­keit am Arbeits­platz haben. Ziel ist es, Arbeits­be­din­gun­gen so zu schaf­fen, dass Mit­ar­bei­ter gesund bis zur Ren­te arbei­ten kön­nen.

Maßnahmen für altersgerechte Arbeitsgestaltung

Als Betriebs­rat kann man viel­fäl­ti­ge Maß­nah­men ansto­ßen:

  • Anpas­sung der Arbeits­plät­ze: Ergo­no­mi­sche Gestal­tung, Redu­zie­rung kör­per­li­cher Belas­tun­gen und Anpas­sung an ver­än­der­te Sin­nes­wahr­neh­mun­gen (z.B. Alters­weit­sich­tig­keit, Hör­pro­ble­me).
  • Reduk­ti­on psy­chi­scher Belas­tun­gen: För­de­rung eines gesun­den Arbeits­um­felds und Stress­ma­nage­ment-Pro­gram­me sind essen­zi­ell.
  • Rota­ti­on und Grup­pen­ar­beit: Bei stark ein­sei­ti­ger Belas­tung oder getak­te­ter Fließ­band­ar­beit kann Rota­ti­on oder Grup­pen­ar­beit die Pro­duk­ti­vi­tät älte­rer Mit­ar­bei­ter erhal­ten und ihre Erfah­run­gen bes­ser ein­bin­den.
  • Qua­li­fi­zie­rung und Wei­ter­bil­dung: Geziel­te Ange­bo­te zur Wei­ter­bil­dung und Umschu­lung hal­ten älte­re Mit­ar­bei­ter fit für neue Her­aus­for­de­run­gen und sichern ihre Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit.
  • Gesund­heits­för­de­rung: Geziel­te Ernäh­rungs­pro­gram­me, Phy­sio­the­ra­pie direkt am Arbeits­platz und men­ta­le Fit­ness­trai­nings kön­nen das Wohl­erge­hen der Kol­le­gen nach­hal­tig för­dern.

Der Arbeit­ge­ber ist ver­pflich­tet, den Betriebs­rat recht­zei­tig über Pla­nun­gen zur Arbeits­platz­ge­stal­tung zu infor­mie­ren und die­se zu bera­ten. In Betrie­ben mit Betriebs­rat wer­den alters­ge­rech­te Maß­nah­men fünf­mal häu­fi­ger ange­bo­ten als in Betrie­ben ohne eine sol­che Ver­tre­tung. Dies unter­streicht die Bedeu­tung der Mit­be­stim­mung in die­sem Bereich.

Flexible Arbeitsmodelle und Work-Life-Balance: Den Bedürfnissen gerecht werden

Fle­xi­ble Arbeits­zeit­mo­del­le sind ein Schlüs­sel zur Ver­bes­se­rung der Work-Life-Balan­ce und zur Stei­ge­rung der Mit­ar­bei­ter­zu­frie­den­heit über alle Alters­grup­pen hin­weg. Beson­ders für älte­re Arbeit­neh­mer sind sie von gro­ßer Bedeu­tung, um län­ger gesund und moti­viert im Beruf zu blei­ben.

Mitbestimmung bei flexiblen Arbeitsmodellen

Der Betriebs­rat hat umfas­sen­de Mit­be­stim­mungs­rech­te bei der Gestal­tung von Arbeits­be­din­gun­gen, ein­schließ­lich Arbeits­zeit, Pau­sen und Gleit­zeit­re­ge­lun­gen (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Dies ermög­licht es ihm, dar­auf hin­zu­wir­ken, dass fle­xi­ble Model­le tat­säch­lich zu mehr Zeit­sou­ve­rä­ni­tät für die Beschäf­tig­ten füh­ren.

Wich­ti­ge Aspek­te fle­xi­bler Arbeits­mo­del­le sind:

  • Gleit­zeit und Home-Office: Die­se Model­le ermög­li­chen es Mit­ar­bei­tern, ihre Arbeits­zei­ten und ‑orte an per­sön­li­che Bedürf­nis­se anzu­pas­sen, was Stress redu­ziert und die Zufrie­den­heit stei­gert.
  • Teil­zeit­ar­beit und Alters­teil­zeit: Beson­ders attrak­tiv für Eltern, Stu­die­ren­de oder älte­re Arbeit­neh­mer, die eine bes­se­re Ver­ein­bar­keit von Beruf und Pri­vat­le­ben oder einen glei­ten­den Über­gang in den Ruhe­stand wün­schen.
  • Lern­zeit­kon­ten: Ermög­li­chen Wei­ter­bil­dung wäh­rend der Arbeits­zeit und sichern so die Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit.

Ent­schei­dend ist, dass fle­xi­ble Arbeits­zeit­mo­del­le betei­li­gungs­ori­en­tiert gestal­tet wer­den und die Beschäf­tig­ten selbst­be­stimmt über ihre Arbeits­zeit ent­schei­den kön­nen. Fremd­be­stimm­te oder unplan­ba­re Fle­xi­bi­li­tät hin­ge­gen kann nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf Gesund­heit und Work-Life-Balan­ce haben.

Gesundheitsförderung älterer Mitarbeiter: Prävention und Unterstützung

Die För­de­rung der Gesund­heit älte­rer Mit­ar­bei­ter ist nicht nur eine sozia­le, son­dern auch eine wirt­schaft­li­che Not­wen­dig­keit. Sie trägt dazu bei, die Arbeits­fä­hig­keit zu erhal­ten, Fehl­zei­ten zu redu­zie­ren und wert­vol­les Wis­sen im Unter­neh­men zu hal­ten. Der Betriebs­rat ist nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ver­pflich­tet, die Ein­hal­tung von Unfall­ver­hü­tungs­vor­schrif­ten und Geset­zen zum Arbeits- und Gesund­heits­schutz zu über­wa­chen.

Integrative Gesundheitsstrategien

Neben der alters­ge­rech­ten Arbeits­platz­ge­stal­tung umfasst die Gesund­heits­för­de­rung auch prä­ven­ti­ve und unter­stüt­zen­de Maß­nah­men:

  • Regel­mä­ßi­ge Gesund­heits­checks: Früh­zei­ti­ge Erken­nung von Belas­tun­gen und indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­sen.
  • Bewe­gungs- und Ent­span­nungs­pro­gram­me: Phy­sio­the­ra­peu­ten direkt am Arbeits­platz oder ange­lei­te­te Gym­nas­tik kön­nen kör­per­li­chen Beschwer­den vor­beu­gen.
  • Psy­cho­lo­gi­sche Unter­stüt­zung und Super­vi­si­on: Beson­ders in sozia­len Beru­fen, die emo­tio­nal und phy­sisch anspruchs­voll sein kön­nen, ist dies ent­schei­dend.
  • Redu­zie­rung alters­kri­ti­scher Tätig­kei­ten: Die IG Metall for­dert bei­spiels­wei­se das Recht älte­rer Arbeit­neh­mer auf Frei­stel­lung von Schicht- und Nacht­ar­beit.

Ein ganz­heit­li­ches Age-Manage­ment betrach­tet Gesund­heit als einen Ener­gie­boost für alle Mit­ar­bei­ter und inte­griert Aspek­te wie ergo­no­mi­sche Arbeits­platz­ge­stal­tung, Reduk­ti­on psy­chi­scher Belas­tun­gen und Qua­li­fi­zie­rung.

Best Practices Demografie und Fachkräftesicherung

Ange­sichts des Fach­kräf­te­man­gels und des demo­gra­fi­schen Wan­dels ist es für Unter­neh­men uner­läss­lich, Stra­te­gien zur Fach­kräf­te­si­che­rung zu ent­wi­ckeln. Der Betriebs­rat kann hier­bei maß­geb­lich mit­wir­ken, indem er Maß­nah­men bean­tragt, die dem Betrieb und der Beleg­schaft die­nen.

Best Prac­ti­ces für den Betriebs­rat umfas­sen:

  • Ent­wick­lung eines Demo­gra­fie-Kon­zepts: Ein sol­ches Kon­zept soll­te bot­tom-up erfol­gen, basie­rend auf Befra­gun­gen der Mit­ar­bei­ter zu ihren Bedürf­nis­sen.
  • Früh­zei­ti­ge Ein­bin­dung des Betriebs­rats: Bei Mit­ar­bei­ter­be­fra­gun­gen oder der Ein­füh­rung neu­er Maß­nah­men ist die trans­pa­ren­te Kom­mu­ni­ka­ti­on und akti­ve Mit­wir­kung des Betriebs­rats ent­schei­dend für den Erfolg.
  • För­de­rung alters­ge­misch­ter Teams: Eine demo­gra­fie­sen­si­ble Per­so­nal­pla­nung wirkt Alters­dis­kri­mi­nie­rung ent­ge­gen und för­dert die Zusam­men­ar­beit der Gene­ra­tio­nen.
  • Siche­rung von Kon­ti­nui­tät und Erfah­rungs­wis­sen: Ins­be­son­de­re beim Gene­ra­tio­nen­wech­sel im Betriebs­rat selbst ist eine sys­te­ma­ti­sche Wei­ter­ga­be von Wis­sen und eine vor­aus­schau­en­de Nach­fol­ge­pla­nung ent­schei­dend.

Unter­neh­men, die fle­xi­ble Arbeits­be­din­gun­gen und eine wert­schät­zen­de Unter­neh­mens­kul­tur för­dern, erhö­hen die Bereit­schaft älte­rer Mit­ar­bei­ter, län­ger im Erwerbs­le­ben zu blei­ben. Dies ist ein Gewinn für alle.

Fazit

Der Betriebs­rat ist ein unver­zicht­ba­rer Akteur im Gene­ra­tio­nen­ma­nage­ment. Durch sei­ne gesetz­li­chen Auf­ga­ben und Mit­be­stim­mungs­rech­te kann er maß­geb­lich dazu bei­tra­gen, Unter­neh­men zukunfts­fä­hig zu gestal­ten. Von der För­de­rung des Wis­sens­trans­fers zwi­schen den Gene­ra­tio­nen, über die Gestal­tung alters­ge­rech­ter und fle­xi­bler Arbeits­plät­ze bis hin zur akti­ven Gesund­heits­för­de­rung älte­rer Mit­ar­bei­ter – der Betriebs­rat setzt sich für eine Arbeits­welt ein, die den Bedürf­nis­sen aller Alters­grup­pen gerecht wird. Eine enge und ver­trau­ens­vol­le Zusam­men­ar­beit zwi­schen Unter­neh­mens­lei­tung und Betriebs­rat ist der Schlüs­sel, um die Her­aus­for­de­run­gen des demo­gra­fi­schen Wan­dels zu meis­tern und die Fach­kräf­te­si­che­rung nach­hal­tig zu gewähr­leis­ten.

Weiterführende Quellen

https://www.weka.de/betriebsrat-personalrat/der-betriebsrat-weiss-was-aeltere-kollegen-brauchen/

https://www.hr-instruments.com/de/blog/mitarbeiterbefragung-und-betriebsrat-best-practices/

https://unipub.uni-graz.at/obvugrhs/content/titleinfo/408896/full.pdf

https://www.storybox.cloud/de/blog/wissenstransfer-zwischen-generationen