Arbeitnehmerrechte

Arbeit­neh­mer­rech­te sind die gesetz­li­chen und ver­trag­li­chen Ansprü­che, die Beschäf­tig­te gegen­über ihren Arbeit­ge­bern haben. Die­se Rech­te umfas­sen unter ande­rem das Recht auf fai­re Bezah­lung, siche­re und gesun­de Arbeits­be­din­gun­gen, Urlaub und Krank­heits­aus­zei­ten, sowie den Schutz vor unge­recht­fer­tig­ter Kün­di­gung. Wei­te­re wich­ti­ge Rech­te sind das Recht auf Gleich­be­hand­lung und Nicht­dis­kri­mi­nie­rung, sowie das Recht auf Mit­be­stim­mung, oft durch Betriebs­rä­te oder Gewerk­schaf­ten. Die­se Rech­te die­nen dazu, die Inter­es­sen und das Wohl­erge­hen der Arbeit­neh­mer zu schüt­zen und eine fai­re und respekt­vol­le Behand­lung am Arbeits­platz zu gewähr­leis­ten.