Arbeits- und Gesundheitsschutz

Arbeits- und Gesund­heits­schutz bezieht sich auf die Maß­nah­men, Richt­li­ni­en und Ver­fah­ren, die dar­auf abzie­len, die Sicher­heit, das Wohl­be­fin­den und die Gesund­heit der Beschäf­tig­ten am Arbeits­platz zu gewähr­leis­ten und zu för­dern. Dies umfasst die Iden­ti­fi­zie­rung und Mini­mie­rung von Arbeits­platz­ri­si­ken, die Bereit­stel­lung geeig­ne­ter Schutz­klei­dung und ‑aus­rüs­tung sowie die För­de­rung von siche­rem Ver­hal­ten und Prak­ti­ken. Der Arbeits- und Gesund­heits­schutz ist nicht nur gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, son­dern auch essen­zi­ell für die Erhal­tung der Pro­duk­ti­vi­tät und Zufrie­den­heit der Mit­ar­bei­ter.