Beteiligungsrechte
Beteiligungsrechte beziehen sich auf die Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte von Arbeitnehmervertretungen, wie dem Betriebsrat, in Unternehmen. Sie ermöglichen es dem Betriebsrat, bei Entscheidungen mitzuwirken, die die Belegschaft betreffen, etwa bei Einstellungen, Kündigungen, Arbeitszeiten oder Arbeitsbedingungen. Ziel ist es, die Interessen der Mitarbeitenden zu schützen und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretungen zu fördern.