Beteiligungsrechte

Betei­li­gungs­rech­te bezie­hen sich auf die Mit­be­stim­mungs- und Mit­wir­kungs­rech­te von Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen, wie dem Betriebs­rat, in Unter­neh­men. Sie ermög­li­chen es dem Betriebs­rat, bei Ent­schei­dun­gen mit­zu­wir­ken, die die Beleg­schaft betref­fen, etwa bei Ein­stel­lun­gen, Kün­di­gun­gen, Arbeits­zei­ten oder Arbeits­be­din­gun­gen. Ziel ist es, die Inter­es­sen der Mit­ar­bei­ten­den zu schüt­zen und eine part­ner­schaft­li­che Zusam­men­ar­beit zwi­schen Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen zu för­dern.

  • Rechte und Pflichten des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber

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    Rechte und Pflichten des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber

    Erfahre alles über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Von gesetzlichen Grundlagen bis hin zu Mitbestimmungsrechten und weiteren Beteiligungsrechten.

  • Die Beteiligung des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

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    Die Beteiligung des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

    Die Betei­li­gungs­rech­te des Betriebs­rats sind ein wesent­li­cher Bestand­teil der deut­schen Arbeits­welt. Der Betriebs­rat hat die Auf­ga­be, die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu ver­tre­ten und ihre Mit­be­stim­mungs­rech­te in ver­schie­de­nen Berei­chen zu sichern. Die­se Rech­te erstre­cken sich auf sozia­le, per­so­nel­le und wirt­schaft­li­che Ange­le­gen­hei­ten und sind im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) ver­an­kert. Die umfas­sen­den Betei­li­gungs­rech­te zie­len dar­auf ab, ein har­mo­ni­sches Arbeits­um­feld…