Betriebsratswahlen

Betriebs­rats­wah­len sind die Wah­len, die in Unter­neh­men statt­fin­den, um die Mit­glie­der des Betriebs­rats zu wäh­len. Der Betriebs­rat ver­tritt die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer gegen­über der Unter­neh­mens­lei­tung und hat unter ande­rem das Recht, bei Ent­schei­dun­gen, die die Beleg­schaft betref­fen, mit­zu­be­stim­men. Die­se Wah­len fin­den in Deutsch­land alle vier Jah­re statt, kön­nen aber bei Bedarf auch außer­or­dent­lich ein­be­ru­fen wer­den. Die Durch­füh­rung der Wah­len erfolgt gemäß dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG).