Betriebsversammlung

Die gesetz­li­chen Rege­lun­gen zur Betriebs­ver­samm­lung fin­den sich im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG). Kon­kret ist dies in den §§ 42 bis 46 BetrVG gere­gelt. Die­se Para­gra­phen defi­nie­ren unter ande­rem die Häu­fig­keit der Ver­samm­lun­gen, die Zustän­dig­kei­ten des Betriebs­rats, die The­men, die behan­delt wer­den dür­fen, und die Rech­te der Arbeit­neh­mer im Rah­men der Ver­samm­lung.

  • Die Betriebs­ver­samm­lung: Herz­stück der inter­nen Kom­mu­ni­ka­ti­on

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    Die Betriebs­ver­samm­lung: Herz­stück der inter­nen Kom­mu­ni­ka­ti­on

    Die Betriebs­ver­samm­lung steht im Zen­trum der inter­nen Kom­mu­ni­ka­ti­on eines jeden Unter­neh­mens. Sie bil­det eine wesent­li­che Platt­form für den Aus­tausch zwi­schen Betriebs­rat, Arbeit­neh­mern und Unter­neh­mens­lei­tung. Die­se Zusam­men­künf­te sind nicht nur gesetz­lich vor­ge­schrie­ben, son­dern bie­ten auch eine ein­zig­ar­ti­ge Gele­gen­heit, Infor­ma­tio­nen aus­zu­tau­schen, gemein­sa­me Zie­le zu dis­ku­tie­ren und das gegen­sei­ti­ge Ver­ständ­nis zu för­dern. Das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz legt den Rah­men für…

  • Der Betriebs­rats­vor­sit­zen­de: Ein Schlüs­sel­spie­ler in der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung

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    Der Betriebs­rats­vor­sit­zen­de: Ein Schlüs­sel­spie­ler in der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung

    Im Her­zen der betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung steht eine Schlüs­sel­fi­gur: der Betriebs­rats­vor­sit­zen­de. Die­se Rol­le ist weit mehr als eine admi­nis­tra­ti­ve Posi­ti­on; sie ist der Dreh- und Angel­punkt in der Ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer­inter­es­sen. Mit einer Mischung aus recht­li­cher Sach­kennt­nis, diplo­ma­ti­schem Geschick und einem aus­ge­präg­ten Gerech­tig­keits­sinn gewähr­leis­tet der Betriebs­rats­vor­sit­zen­de, dass die Stim­men der Beleg­schaft nicht nur gehört, son­dern auch…