Betriebsversammlung
Die gesetzlichen Regelungen zur Betriebsversammlung finden sich im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Konkret ist dies in den §§ 42 bis 46 BetrVG geregelt. Diese Paragraphen definieren unter anderem die Häufigkeit der Versammlungen, die Zuständigkeiten des Betriebsrats, die Themen, die behandelt werden dürfen, und die Rechte der Arbeitnehmer im Rahmen der Versammlung.