Der Wahlvorstand ist ein Gremium aus mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern, das für die Organisation und Durchführung der Betriebsratswahl verantwortlich ist. Er wird in der Regel vom amtierenden Betriebsrat bestellt oder in einer Betriebsversammlung gewählt, um die Einhaltung der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes sicherzustellen. Zu seinen Kernaufgaben gehören die Erstellung der Wählerliste, die Prüfung von Wahlvorschlägen sowie die Stimmenauszählung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses. Als neutrales Organ trägt der Wahlvorstand die rechtliche Verantwortung für einen ordnungsgemäßen und anfechtungssicheren Wahlablauf.

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Die gegenwärtige Transformationsphase der Arbeitswelt wird maßgeblich durch digitale und ökologische Veränderungen geprägt. Der Arbeitswelt-Report 2023 beleuchtet diese Entwicklungen und gibt wertvolle Einblicke in die Herausforderungen und Chancen, denen Unternehmen und Arbeitnehmer gegenüberstehen. Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit einer integrativen Arbeitsmarktpolitik und die Bedeutung von lebenslangem Lernen. Vorreiterbetriebe, die in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter investieren,…