Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Der Wahl­vor­stand ist ein Gre­mi­um aus min­des­tens drei wahl­be­rech­tig­ten Arbeit­neh­mern, das für die Orga­ni­sa­ti­on und Durch­füh­rung der Betriebs­rats­wahl ver­ant­wort­lich ist. Er wird in der Regel vom amtie­ren­den Betriebs­rat bestellt oder in einer Betriebs­ver­samm­lung gewählt, um die Ein­hal­tung der Vor­schrif­ten des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes sicher­zu­stel­len. Zu sei­nen Kern­auf­ga­ben gehö­ren die Erstel­lung der Wäh­ler­lis­te, die Prü­fung von Wahl­vor­schlä­gen sowie die Stim­men­aus­zäh­lung und Bekannt­ga­be des Wahl­er­geb­nis­ses. Als neu­tra­les Organ trägt der Wahl­vor­stand die recht­li­che Ver­ant­wor­tung für einen ord­nungs­ge­mä­ßen und anfech­tungs­si­che­ren Wahl­ab­lauf.


  • Die Zukunft der Arbeit gestalten: Schlüsselerkenntnisse aus dem Arbeitswelt-Report 2023

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    Die Zukunft der Arbeit gestalten: Schlüsselerkenntnisse aus dem Arbeitswelt-Report 2023

    Die gegen­wär­ti­ge Trans­for­ma­ti­ons­pha­se der Arbeits­welt wird maß­geb­lich durch digi­ta­le und öko­lo­gi­sche Ver­än­de­run­gen geprägt. Der Arbeits­welt-Report 2023 beleuch­tet die­se Ent­wick­lun­gen und gibt wert­vol­le Ein­bli­cke in die Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen, denen Unter­neh­men und Arbeit­neh­mer gegen­über­ste­hen. Der Bericht unter­streicht die Not­wen­dig­keit einer inte­gra­ti­ven Arbeits­markt­po­li­tik und die Bedeu­tung von lebens­lan­gem Ler­nen. Vor­rei­ter­be­trie­be, die in die Wei­ter­bil­dung ihrer Mit­ar­bei­ter inves­tie­ren,…