Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die sicherstellen soll, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur an Unternehmen vergeben werden, die tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einhalten. Ziel ist es, den Wettbewerb über Lohn- und Personalkosten einzuschränken und die Tarifbindung zu stärken. Das Gesetz gilt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem Wert von 30.000 Euro sowie für Bauaufträge ab 50.000 Euro und soll am 1. Juli 2025 in Kraft treten.

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Bundestariftreuegesetz: Anforderungen an das Tariftreueversprechen bei öffentlicher Vergabe, Kontrollen durch die Tarif-Polizei und Folgen für Betriebsräte.

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Neues Bundestariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen bei Bundesaufträgen zu Tariflöhnen. Chancen & Pflichten für Betriebsräte im Überblick.

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Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) tritt 2025 in Kraft und bindet öffentliche Aufträge an Tariftreue. Erfahre die Auswirkungen auf KMU, Bürokratie und Wettbewerb.

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Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) im Fokus: Auswirkungen auf die öffentliche Auftragsvergabe, Chancen, Herausforderungen & Handlungsempfehlungen.