Bundestariftreuegesetz

Das Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz (BTTG) ist eine gesetz­li­che Rege­lung in Deutsch­land, die sicher­stel­len soll, dass öffent­li­che Auf­trä­ge des Bun­des nur an Unter­neh­men ver­ge­ben wer­den, die tarif­ver­trag­li­che Arbeits­be­din­gun­gen ein­hal­ten. Ziel ist es, den Wett­be­werb über Lohn- und Per­so­nal­kos­ten ein­zu­schrän­ken und die Tarif­bin­dung zu stär­ken. Das Gesetz gilt für Lie­fer- und Dienst­leis­tungs­auf­trä­ge ab einem Wert von 30.000 Euro sowie für Bau­auf­trä­ge ab 50.000 Euro und soll am 1. Juli 2025 in Kraft tre­ten.