Bundestariftreuegesetz
Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die sicherstellen soll, dass öffentliche Aufträge des Bundes nur an Unternehmen vergeben werden, die tarifvertragliche Arbeitsbedingungen einhalten. Ziel ist es, den Wettbewerb über Lohn- und Personalkosten einzuschränken und die Tarifbindung zu stärken. Das Gesetz gilt für Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab einem Wert von 30.000 Euro sowie für Bauaufträge ab 50.000 Euro und soll am 1. Juli 2025 in Kraft treten.