Einstellung
Einstellung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) bezieht sich auf die Beschäftigung neuer Mitarbeitender in einem Unternehmen. Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat über jede geplante Einstellung informieren und dessen Zustimmung einholen, insbesondere in Bezug auf Auswirkungen auf die Belegschaft und Arbeitsbedingungen. Der Betriebsrat hat dabei das Recht, Vorschläge zu machen oder unter bestimmten Voraussetzungen Widerspruch einzulegen.