Entgeltfortzahlungsgesetz

Das Ent­gelt­fort­zah­lungs­ge­setz (EFZG) ist ein deut­sches Arbeits­ge­setz, das die Lohn­fort­zah­lung im Krank­heits­fall sowie an gesetz­li­chen Fei­er­ta­gen regelt. Es ver­pflich­tet Arbeit­ge­ber, ihren Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern bei krank­heits­be­ding­ter Arbeits­un­fä­hig­keit bis zu sechs Wochen lang das vol­le Arbeits­ent­gelt wei­ter­zu­zah­len. Zudem stellt es sicher, dass Beschäf­tig­te an gesetz­li­chen Fei­er­ta­gen nicht benach­tei­ligt wer­den und eben­falls Anspruch auf Ent­gelt haben. Das Gesetz dient dem Schutz der Arbeit­neh­mer und sorgt für sozia­le Sicher­heit im Krank­heits- und Fei­er­tags­fall.