Flexible Arbeitswelt

Ein Feh­ler bei einer Betriebs­rats­wahl bezeich­net Ver­stö­ße gegen die zwin­gen­den Vor­schrif­ten des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) oder der dazu­ge­hö­ri­gen Wahl­ord­nung (WO). Sol­che Män­gel kön­nen bei­spiels­wei­se die feh­ler­haf­te Erstel­lung der Wäh­ler­lis­te, die fal­sche Berech­nung der Betriebs­rats­grö­ße oder die Nicht­ein­hal­tung gesetz­li­cher Fris­ten betref­fen. Je nach Schwe­re­grad füh­ren die­se Feh­ler dazu, dass die Wahl inner­halb von zwei Wochen beim Arbeits­ge­richt ange­foch­ten wer­den kann, sofern sie das Wahl­er­geb­nis poten­zi­ell beein­flusst haben. Bei beson­ders gro­ben und offen­kun­di­gen Ver­stö­ßen kann die Wahl sogar von vorn­her­ein nich­tig sein, wodurch der gewähl­te Betriebs­rat recht­lich als nie exis­tent gilt.


  • Die Zukunft der Arbeit gestalten: Schlüsselerkenntnisse aus dem Arbeitswelt-Report 2023

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    Die Zukunft der Arbeit gestalten: Schlüsselerkenntnisse aus dem Arbeitswelt-Report 2023

    Die gegen­wär­ti­ge Trans­for­ma­ti­ons­pha­se der Arbeits­welt wird maß­geb­lich durch digi­ta­le und öko­lo­gi­sche Ver­än­de­run­gen geprägt. Der Arbeits­welt-Report 2023 beleuch­tet die­se Ent­wick­lun­gen und gibt wert­vol­le Ein­bli­cke in die Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen, denen Unter­neh­men und Arbeit­neh­mer gegen­über­ste­hen. Der Bericht unter­streicht die Not­wen­dig­keit einer inte­gra­ti­ven Arbeits­markt­po­li­tik und die Bedeu­tung von lebens­lan­gem Ler­nen. Vor­rei­ter­be­trie­be, die in die Wei­ter­bil­dung ihrer Mit­ar­bei­ter inves­tie­ren,…