Ein Fehler bei einer Betriebsratswahl bezeichnet Verstöße gegen die zwingenden Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) oder der dazugehörigen Wahlordnung (WO). Solche Mängel können beispielsweise die fehlerhafte Erstellung der Wählerliste, die falsche Berechnung der Betriebsratsgröße oder die Nichteinhaltung gesetzlicher Fristen betreffen. Je nach Schweregrad führen diese Fehler dazu, dass die Wahl innerhalb von zwei Wochen beim Arbeitsgericht angefochten werden kann, sofern sie das Wahlergebnis potenziell beeinflusst haben. Bei besonders groben und offenkundigen Verstößen kann die Wahl sogar von vornherein nichtig sein, wodurch der gewählte Betriebsrat rechtlich als nie existent gilt.

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Die gegenwärtige Transformationsphase der Arbeitswelt wird maßgeblich durch digitale und ökologische Veränderungen geprägt. Der Arbeitswelt-Report 2023 beleuchtet diese Entwicklungen und gibt wertvolle Einblicke in die Herausforderungen und Chancen, denen Unternehmen und Arbeitnehmer gegenüberstehen. Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit einer integrativen Arbeitsmarktpolitik und die Bedeutung von lebenslangem Lernen. Vorreiterbetriebe, die in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter investieren,…