Die Briefwahl bei der Betriebsratswahl ist ein Verfahren, bei dem Wahlberechtigte ihre Stimme nicht persönlich im Wahllokal, sondern auf postalischem Weg abgeben. Sie wird entweder auf Antrag bei individueller Verhinderung genutzt oder vom Wahlvorstand für bestimmte Betriebsteile und Personengruppen vorab verpflichtend angeordnet. Ziel dieses Instruments ist es, eine möglichst hohe Wahlbeteiligung sicherzustellen, indem auch Mitarbeitern im Homeoffice, im Außendienst oder bei Krankheit die Mitbestimmung ermöglicht wird. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und Fristen hierfür sind strikt in der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz geregelt.

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Die gegenwärtige Transformationsphase der Arbeitswelt wird maßgeblich durch digitale und ökologische Veränderungen geprägt. Der Arbeitswelt-Report 2023 beleuchtet diese Entwicklungen und gibt wertvolle Einblicke in die Herausforderungen und Chancen, denen Unternehmen und Arbeitnehmer gegenüberstehen. Der Bericht unterstreicht die Notwendigkeit einer integrativen Arbeitsmarktpolitik und die Bedeutung von lebenslangem Lernen. Vorreiterbetriebe, die in die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter investieren,…