Institut der deutschen Wirtschaft

Die Brief­wahl bei der Betriebs­rats­wahl ist ein Ver­fah­ren, bei dem Wahl­be­rech­tig­te ihre Stim­me nicht per­sön­lich im Wahl­lo­kal, son­dern auf pos­ta­li­schem Weg abge­ben. Sie wird ent­we­der auf Antrag bei indi­vi­du­el­ler Ver­hin­de­rung genutzt oder vom Wahl­vor­stand für bestimm­te Betriebs­tei­le und Per­so­nen­grup­pen vor­ab ver­pflich­tend ange­ord­net. Ziel die­ses Instru­ments ist es, eine mög­lichst hohe Wahl­be­tei­li­gung sicher­zu­stel­len, indem auch Mit­ar­bei­tern im Home­of­fice, im Außen­dienst oder bei Krank­heit die Mit­be­stim­mung ermög­licht wird. Die recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und Fris­ten hier­für sind strikt in der Wahl­ord­nung zum Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz gere­gelt.


  • Die Zukunft der Arbeit gestalten: Schlüsselerkenntnisse aus dem Arbeitswelt-Report 2023

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    Die Zukunft der Arbeit gestalten: Schlüsselerkenntnisse aus dem Arbeitswelt-Report 2023

    Die gegen­wär­ti­ge Trans­for­ma­ti­ons­pha­se der Arbeits­welt wird maß­geb­lich durch digi­ta­le und öko­lo­gi­sche Ver­än­de­run­gen geprägt. Der Arbeits­welt-Report 2023 beleuch­tet die­se Ent­wick­lun­gen und gibt wert­vol­le Ein­bli­cke in die Her­aus­for­de­run­gen und Chan­cen, denen Unter­neh­men und Arbeit­neh­mer gegen­über­ste­hen. Der Bericht unter­streicht die Not­wen­dig­keit einer inte­gra­ti­ven Arbeits­markt­po­li­tik und die Bedeu­tung von lebens­lan­gem Ler­nen. Vor­rei­ter­be­trie­be, die in die Wei­ter­bil­dung ihrer Mit­ar­bei­ter inves­tie­ren,…