Integrationsamt

Das Inte­gra­ti­ons­amt ist eine spe­zia­li­sier­te Behör­de, die sich mit der beruf­li­chen Inte­gra­ti­on von Men­schen mit Behin­de­run­gen befasst. Es bie­tet eine Rei­he von Dienst­leis­tun­gen und Unter­stüt­zun­gen an, um die Ein­glie­de­rung die­ser Per­so­nen in den Arbeits­markt zu för­dern und zu erleich­tern. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se Bera­tung, finan­zi­el­le För­de­rung und ver­schie­de­ne For­men der Assis­tenz. Das Ziel des Inte­gra­ti­ons­am­tes ist es, die Chan­cen­gleich­heit von Men­schen mit Behin­de­run­gen im Berufs­le­ben zu ver­bes­sern und Dis­kri­mi­nie­rung zu ver­hin­dern. In Deutsch­land sind die Inte­gra­ti­ons­äm­ter oft bei den Land­schafts­ver­bän­den oder den Kom­mu­nen ange­sie­delt.