Lohnfortzahlung

Lohn­fort­zah­lung bezeich­net die Zah­lung des Arbeits­ent­gelts an einen Arbeit­neh­mer, auch wenn die­ser auf­grund von Krank­heit, Unfall oder ande­ren Grün­den vor­über­ge­hend arbeits­un­fä­hig ist. Die Lohn­fort­zah­lung erfolgt in der Regel für eine bestimm­te Dau­er, die gesetz­lich fest­ge­legt ist. Sie dient dazu, dem Arbeit­neh­mer in schwie­ri­gen Lebens­si­tua­tio­nen finan­zi­el­le Sicher­heit zu bie­ten und ihn vor Ein­kom­mens­ein­bu­ßen zu schüt­zen. Die Lohn­fort­zah­lung wird in vie­len Län­dern durch gesetz­li­che Rege­lun­gen oder Tarif­ver­trä­ge gere­gelt.