Mitbestimmungsrecht

Das Mit­be­stim­mungs­recht bezeich­net das Recht von Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mern, in bestimm­ten Ange­le­gen­hei­ten des Unter­neh­mens mit­zu­be­stim­men. Es ermög­licht ihnen, ihre Inter­es­sen und Belan­ge in Ent­schei­dungs­pro­zes­se ein­zu­brin­gen und somit Ein­fluss auf die Arbeits­be­din­gun­gen und die Unter­neh­mens­po­li­tik zu neh­men. Das Mit­be­stim­mungs­recht ist in vie­len Län­dern gesetz­lich gere­gelt und kann je nach Land und Unter­neh­mens­grö­ße unter­schied­lich aus­ge­prägt sein.