Tariftreuegesetz

Ein Tarif­treue­ge­setz ist ein gesetz­ge­be­ri­sches Instru­ment, das auf Bun­des- oder Lan­des­ebe­ne ein­ge­setzt wird, um sicher­zu­stel­len, dass öffent­li­che Auf­trä­ge nur an Unter­neh­men ver­ge­ben wer­den, die gel­ten­de Tarif­ver­trä­ge ein­hal­ten. Es zielt dar­auf ab, Tarif­bin­dung zu för­dern, fai­re Löh­ne sicher­zu­stel­len und Wett­be­werbs­ver­zer­run­gen zu ver­mei­den. Auf Lan­des­ebe­ne gibt es bereits in meh­re­ren Bun­des­län­dern eige­ne Tarif­treue­ge­set­ze, die zusätz­li­che Rege­lun­gen oder spe­zi­fi­sche Anfor­de­run­gen ent­hal­ten kön­nen. Ein sol­ches Gesetz dient der Ver­bes­se­rung von Arbeits­be­din­gun­gen und der Stär­kung sozia­ler Stan­dards.


  • Das Bundestariftreuegesetz – Mehr Fairness bei öffentlichen Aufträgen

    /

    Das Bundestariftreuegesetz – Mehr Fairness bei öffentlichen Aufträgen

    Neues Bundestariftreuegesetz verpflichtet Unternehmen bei Bundesaufträgen zu Tariflöhnen. Chancen & Pflichten für Betriebsräte im Überblick.

  • Digitale Betriebsratswahl 2026 – Kommt der § 18b BetrVG noch rechtzeitig?

    /

    Digitale Betriebsratswahl 2026 – Kommt der § 18b BetrVG noch rechtzeitig?

    Von der politischen Idee zur juristischen Hängepartie: Was Unternehmen, Betriebsräte und Anbieter jetzt wissen müssen.

  • Digitale Betriebsratswahl? – Was der geplante § 18b BetrVG vorsieht

    /

    Digitale Betriebsratswahl? – Was der geplante § 18b BetrVG vorsieht

    § 18b BetrVG soll erstmals die optionale Online-Stimmabgabe bei den Betriebsratswahlen 2026 ermöglichen. Die digitale Wahl soll nur bei Einvernehmen von Arbeitgeber und Betriebsrat sowie mit zertifizierter Software zulässig. Ziel ist ein Pilotprojekt zur Modernisierung der betrieblichen Mitbestimmung.

  • Tariftreuegesetz: Stärkung der Tarifautonomie durch Sicherung bei öffentlichen Aufträgen

    /

    Tariftreuegesetz: Stärkung der Tarifautonomie durch Sicherung bei öffentlichen Aufträgen

    Das Tarif­treue­ge­setz zielt dar­auf ab, die Tarif­au­to­no­mie in Deutsch­land zu stär­ken, indem es sicher­stellt, dass bei der Ver­ga­be öffent­li­cher Auf­trä­ge fai­re Löh­ne und Arbeits­be­din­gun­gen ein­ge­hal­ten wer­den. Dies soll Lohn­dum­ping ver­hin­dern, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit tarif­ge­bun­de­ner Unter­neh­men för­dern und letzt­end­lich zur Attrak­ti­vi­tät von Tarif­ver­trä­gen bei­tra­gen. Der Arti­kel unter­sucht die Hin­ter­grün­de, Zie­le, Inhal­te und mög­li­chen Aus­wir­kun­gen des Geset­zes. Wel­che…