Tariftreuegesetz

  • Tarif­treue­ge­setz: Stär­kung der Tarif­au­to­no­mie durch Siche­rung bei öffent­li­chen Auf­trä­gen

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    Tarif­treue­ge­setz: Stär­kung der Tarif­au­to­no­mie durch Siche­rung bei öffent­li­chen Auf­trä­gen

    Das Tarif­treue­ge­setz zielt dar­auf ab, die Tarif­au­to­no­mie in Deutsch­land zu stär­ken, indem es sicher­stellt, dass bei der Ver­ga­be öffent­li­cher Auf­trä­ge fai­re Löh­ne und Arbeits­be­din­gun­gen ein­ge­hal­ten wer­den. Dies soll Lohn­dum­ping ver­hin­dern, die Wett­be­werbs­fä­hig­keit tarif­ge­bun­de­ner Unter­neh­men för­dern und letzt­end­lich zur Attrak­ti­vi­tät von Tarif­ver­trä­gen bei­tra­gen. Der Arti­kel unter­sucht die Hin­ter­grün­de, Zie­le, Inhal­te und mög­li­chen Aus­wir­kun­gen des Geset­zes. Wel­che…