Tarifverhandlungen

Tarif­ver­hand­lun­gen sind Gesprä­che zwi­schen Arbeit­ge­ber­ver­bän­den oder ein­zel­nen Arbeit­ge­bern und Gewerk­schaf­ten über die Arbeits- und Ein­kom­mens­be­din­gun­gen der Arbeit­neh­mer. Sie zie­len dar­auf ab, einen Tarif­ver­trag zu schlie­ßen, der die Höhe der Löh­ne, Arbeits­zei­ten, Urlaubs­an­sprü­che, Zusatz­leis­tun­gen und wei­te­re Arbeits­be­din­gun­gen für einen fest­ge­leg­ten Zeit­raum ver­bind­lich regelt. Tarif­ver­hand­lun­gen sind ein zen­tra­les Ele­ment der sozia­len Markt­wirt­schaft und die­nen der fried­li­chen Lösung von Inter­es­sen­kon­flik­ten zwi­schen den Sozi­al­part­nern. Sie ermög­li­chen es den Arbeit­neh­mern, kol­lek­tiv für bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen und Ent­loh­nung zu ver­han­deln, anstatt indi­vi­du­ell mit dem Arbeit­ge­ber zu ver­han­deln, was die Ver­hand­lungs­po­si­ti­on der Arbeit­neh­mer stärkt. Der Abschluss eines Tarif­ver­trags trägt zur Rechts­si­cher­heit und Plan­bar­keit für bei­de Sei­ten bei.