Tarifverträge

Tarif­ver­trä­ge sind kol­lek­ti­ve Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen Arbeit­ge­ber­ver­bän­den oder ein­zel­nen Arbeit­ge­bern und Gewerk­schaf­ten, die die Arbeits­be­din­gun­gen für eine bestimm­te Grup­pe von Arbeit­neh­mern regeln. Sie legen unter ande­rem Löh­ne, Arbeits­zei­ten, Urlaubs­an­sprü­che und Kün­di­gungs­fris­ten fest. Tarif­ver­trä­ge haben in vie­len Län­dern eine hohe recht­li­che Bin­dungs­kraft und sind oft all­ge­mein­ver­bind­lich, das heißt, sie gel­ten auch für Arbeit­ge­ber und Arbeit­neh­mer, die nicht Mit­glied der ver­trag­schlie­ßen­den Par­tei­en sind. Sie sind ein zen­tra­les Instru­ment der kol­lek­ti­ven Arbeits­be­zie­hun­gen und die­nen der Sicher­stel­lung von Min­dest­stan­dards in der Arbeits­welt. Durch Tarif­ver­trä­ge wird das Kräf­te­ver­hält­nis zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern aus­ge­gli­chen und ein fai­rer Wett­be­werb zwi­schen Unter­neh­men geför­dert.