Unzulässige Fragen

Unzu­läs­si­ge Fra­gen, die Arbeit­ge­ber in Vor­stel­lungs­ge­sprä­chen nicht stel­len dür­fen, betref­fen häu­fig die Per­sön­lich­keits­rech­te der Bewer­ber und kön­nen Dis­kri­mi­nie­rung nach sich zie­hen. Dazu zäh­len Fra­gen zum Alter, Fami­li­en­stand, zur Schwan­ger­schaft oder Fami­li­en­pla­nung sowie zu Reli­gi­on, poli­ti­schen Über­zeu­gun­gen und eth­ni­scher Her­kunft. Ein beson­ders sen­si­bler Bereich sind Gesund­heits­fra­gen; dabei ist es unzu­läs­sig, nach bestehen­den Krank­hei­ten oder Behin­de­run­gen zu fra­gen, es sei denn, sie sind direkt rele­vant für die Aus­übung der Tätig­keit und deren Nicht­wis­sen könn­te eine Gefahr dar­stel­len.