Wirtschaftliche Angelegenheiten

Wirt­schaft­li­che Ange­le­gen­hei­ten im Kon­text des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) bezie­hen sich auf die wirt­schaft­li­chen Belan­ge eines Unter­neh­mens, über die der Arbeit­ge­ber den Betriebs­rat zu infor­mie­ren und mit ihm zu bera­ten hat. Dazu zäh­len The­men wie Inves­ti­ti­ons­plä­ne, Ratio­na­li­sie­rungs­maß­nah­men, Pro­duk­ti­ons­pro­gram­me und Betriebs­än­de­run­gen. Ziel ist es, die Inter­es­sen der Beleg­schaft zu schüt­zen und eine gemein­sa­me Gestal­tung wirt­schaft­li­cher Ent­schei­dun­gen zu för­dern.


  • Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten: Rechte und Pflichten des Betriebsrats

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    Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten: Rechte und Pflichten des Betriebsrats

    Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten: Rechte und Pflichten des Betriebsrats. Alles was Sie wissen müssen.

  • Rechte und Pflichten des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber

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    Rechte und Pflichten des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber

    Erfahre alles über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Von gesetzlichen Grundlagen bis hin zu Mitbestimmungsrechten und weiteren Beteiligungsrechten.

  • Die Beteiligung des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

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    Die Beteiligung des Betriebsrats in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten

    Die Betei­li­gungs­rech­te des Betriebs­rats sind ein wesent­li­cher Bestand­teil der deut­schen Arbeits­welt. Der Betriebs­rat hat die Auf­ga­be, die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer zu ver­tre­ten und ihre Mit­be­stim­mungs­rech­te in ver­schie­de­nen Berei­chen zu sichern. Die­se Rech­te erstre­cken sich auf sozia­le, per­so­nel­le und wirt­schaft­li­che Ange­le­gen­hei­ten und sind im Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) ver­an­kert. Die umfas­sen­den Betei­li­gungs­rech­te zie­len dar­auf ab, ein har­mo­ni­sches Arbeits­um­feld…