Wirtschaftliche Angelegenheiten
Wirtschaftliche Angelegenheiten im Kontext des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) beziehen sich auf die wirtschaftlichen Belange eines Unternehmens, über die der Arbeitgeber den Betriebsrat zu informieren und mit ihm zu beraten hat. Dazu zählen Themen wie Investitionspläne, Rationalisierungsmaßnahmen, Produktionsprogramme und Betriebsänderungen. Ziel ist es, die Interessen der Belegschaft zu schützen und eine gemeinsame Gestaltung wirtschaftlicher Entscheidungen zu fördern.