Nach­hal­tig­keit und Betriebs­rat: Wie man nach­hal­ti­ge Arbeits­prak­ti­ken för­dert

Der Kli­ma­wan­del wird immer deut­li­cher spür­bar wird und Res­sour­cen­knapp­heit wird zu einer exis­ten­zi­el­len Her­aus­for­de­rung. Nach­hal­tig­keit gewinnt daher für Unter­neh­men jeg­li­cher Grö­ße und Bran­che immens an Bedeu­tung. Laut einer Stu­die der Euro­päi­schen Kom­mis­si­on sehen 64 Pro­zent der euro­päi­schen Bür­ger Nach­hal­tig­keit als wich­tigs­tes Anlie­gen für ihre per­sön­li­che Lebens­qua­li­tät. Unter­neh­men, die die­ser Ent­wick­lung nicht Rech­nung tra­gen, ris­kie­ren emp­find­li­che Wett­be­werbs­nach­tei­le. Der Betriebs­rat nimmt in die­ser Gemenge­la­ge eine Schlüs­sel­rol­le ein. Wie aber kann er Nach­hal­tig­keit im Unter­neh­men effek­tiv vor­an­trei­ben?

Inhalts­ver­zeich­nis

Rol­le des Betriebs­rats in der För­de­rung von Nach­hal­tig­keit

Der Betriebs­rat ver­fügt über weit­rei­chen­de recht­li­che Befug­nis­se, wenn es um die Imple­men­tie­rung nach­hal­ti­ger Maß­nah­men geht. So hat er laut Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz ein Mit­be­stim­mungs­recht bei Fra­gen der Arbeits­ge­stal­tung, des Umwelt­schut­zes und vie­len wei­te­ren Aspek­ten der Unter­neh­mens­füh­rung. Dar­über hin­aus ist er ver­pflich­tet, die Ein­hal­tung von Geset­zen und Vor­schrif­ten zum Schutz der Beschäf­tig­ten zu über­wa­chen. Auf die­ser Grund­la­ge kann der Betriebs­rat Nach­hal­tig­keits­in­itia­ti­ven initi­ie­ren und aktiv mit­ge­stal­ten.

In sei­ner Rol­le als Bin­de­glied zwi­schen Beleg­schaft und Unter­neh­mens­füh­rung ist der Betriebs­rat prä­de­sti­niert, um Ver­än­de­rungs­pro­zes­se in Rich­tung mehr Nach­hal­tig­keit zu mode­rie­ren. Er kann die Anlie­gen und Ideen der Mit­ar­bei­ter auf­neh­men und in den Dia­log mit dem Manage­ment ein­brin­gen. Gleich­zei­tig kann er für Akzep­tanz und Ver­ständ­nis auf Sei­ten der Beleg­schaft wer­ben, indem er Sinn­haf­tig­keit und Vor­tei­le nach­hal­ti­ger Lösun­gen ver­deut­licht.

Nicht zuletzt nimmt der Betriebs­rat auch eine wich­ti­ge Auf­ga­be im Bereich der Wei­ter­bil­dung wahr. Durch geziel­te Schu­lun­gen und Sen­si­bi­li­sie­rungs­maß­nah­men kann er die Mit­ar­bei­ter für das The­ma Nach­hal­tig­keit fit machen.

Umset­zung nach­hal­ti­ger Arbeits­prak­ti­ken

Der Weg zu mehr Nach­hal­tig­keit im Unter­neh­men beginnt oft mit ein­fa­chen, aber wir­kungs­vol­len Maß­nah­men zur Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz. Dazu gehö­ren die Digi­ta­li­sie­rung papier­in­ten­si­ver Pro­zes­se eben­so wie Pro­jek­te zur Ener­gie- und Was­ser­ein­spa­rung. Moder­ne Beleuch­tungs- und Haus­tech­nik­kon­zep­te, Selbst­ver­sor­gung durch Pho­to­vol­ta­ik oder die Nut­zung rege­ne­ra­ti­ver Ener­gie­quel­len kön­nen hier wert­vol­le Bei­trä­ge leis­ten.

Dar­über hin­aus ist es ent­schei­dend, ein ganz­heit­li­ches Umwelt­be­wusst­sein in der Beleg­schaft zu ver­an­kern. Durch geziel­te Kom­mu­ni­ka­ti­ons­kam­pa­gnen, Wei­ter­bil­dun­gen oder gar die Ein­rich­tung von “Green Teams” lässt sich Mit­ar­bei­tern die Rele­vanz nach­hal­ti­gen Han­delns nahe­brin­gen. Best-Prac­ti­ce-Bei­spie­le aus ande­ren Unter­neh­men oder Work­shops zur umwelt­freund­li­chen Arbeits­platz­ge­stal­tung kön­nen hier wert­vol­le Impul­se geben.

Der Nach­hal­tig­keits­aspekt darf sich jedoch nicht auf die “grü­ne” Kom­po­nen­te beschrän­ken, son­dern muss auch sozia­len Kri­te­ri­en Rech­nung tra­gen. Maß­nah­men zur Gesund­heits­för­de­rung, akti­ve Diver­si­ty-Pro­gram­me und Mög­lich­kei­ten zur Fle­xi­bi­li­sie­rung der Arbeits­zeit sind wich­ti­ge Stell­he­bel für eine ganz­heit­li­che sozia­le Nach­hal­tig­keit. Nicht zuletzt pro­fi­tie­ren Unter­neh­men von gebun­de­nen, moti­vier­ten Mit­ar­bei­tern und einer hohen Arbeit­ge­ber­at­trak­ti­vi­tät.

Nach­hal­tig­keit und Arbeits­schutz

Nach­hal­tig­keit und Arbeits­schutz sind zwei Sei­ten der­sel­ben Medail­le. Denn vie­le Maß­nah­men zur Scho­nung der Umwelt­res­sour­cen zah­len direkt auf das Wohl­erge­hen der Mit­ar­bei­ter ein. Die Redu­zie­rung von Lärm und der Ver­zicht auf schäd­li­che Sub­stan­zen sor­gen für ein gesün­de­res Arbeits­um­feld. Gleich­zei­tig kön­nen Nach­hal­tig­keits­in­itia­ti­ven dazu bei­tra­gen, Stress­fak­to­ren abzu­bau­en und der Arbeits­be­las­tung vor­zu­beu­gen.

So schafft etwa die Umstel­lung auf digi­ta­le Akten­füh­rung eine auf­ge­räum­te­re Arbeits­um­ge­bung und erleich­tert die Über­sicht. Mit­ar­bei­ter, die ihre Auf­ga­ben aus dem Home-Office erle­di­gen kön­nen, spa­ren sich lan­ge Pen­del­zei­ten und gewin­nen an Fle­xi­bi­li­tät und Lebens­qua­li­tät. Und wer sich mit sei­ner Tätig­keit aktiv für Umwelt- und Kli­ma­schutz ein­set­zen kann, dem gibt das neue Moti­va­ti­on und Sinn­stif­tung.

Letzt­lich ist das Recht auf eine gesun­de und men­schen­wür­di­ge Arbeit sogar expli­zit im Arbeits­schutz­ge­setz ver­an­kert. Nach­hal­ti­ge Unter­neh­mens­po­li­tik und Mit­ar­bei­ter­ge­sund­heit müs­sen also Hand in Hand gehen. Der Betriebs­rat ist der per­fek­te Koor­di­na­tor, um ent­spre­chen­de Syn­er­gien zu heben.

Fazit

Nach­hal­tig­keit ist die Zukunft — für Unter­neh­men, Arbeit­neh­mer und die Umwelt. Der Betriebs­rat ist der Garant dafür, dass die­ser Wan­del sozi­al­ver­träg­lich und unter Ein­bin­dung der Beleg­schaft gestal­tet wird. Durch sei­ne Ver­mitt­ler­rol­le und Mit­be­stim­mungs­rech­te kann er Nach­hal­tig­keit auf allen Ebe­nen ver­an­kern — von der Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz bis zum Arbeits­schutz. Dabei pro­fi­tie­ren Unter­neh­men von Wett­be­werbs­vor­tei­len, Mit­ar­bei­ter von einem gesun­den Arbeits­um­feld und die Umwelt von einer gerin­ge­ren Belas­tung. Nach­hal­ti­ge Betriebs­rats­ar­beit zahlt sich also für alle aus. Es liegt an uns allen, die­sen Weg kon­se­quent wei­ter­zu­ge­hen.