Unter­schie­de zwi­schen Betriebs­rat und Gewerk­schaft

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Die Inter­es­sen­ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer ist ein essen­zi­el­les Ele­ment des moder­nen Arbeits­le­bens, das durch zwei zen­tra­le Insti­tu­tio­nen geprägt wird: den Betriebs­rat und die Gewerk­schaft. Bei­de Orga­ni­sa­tio­nen haben das Ziel, die Rech­te und Inter­es­sen der Beschäf­tig­ten zu wah­ren, jedoch unter­schei­den sie sich deut­lich in ihren Auf­ga­ben, Struk­tu­ren und Zustän­dig­kei­ten. Die­ser Arti­kel soll Ihnen einen umfas­sen­den Über­blick über die­se Unter­schie­de geben und die Bedeu­tung bei­der Insti­tu­tio­nen im Arbeits­all­tag her­aus­stel­len.

Was ist ein Betriebs­rat?

Ein Betriebs­rat ist eine von den Beschäf­tig­ten eines Unter­neh­mens gewähl­te Inter­es­sen­ver­tre­tung, die deren Rech­te gegen­über dem Arbeit­ge­ber wahr­nimmt. Die Haupt­auf­ga­ben des Betriebs­rats bestehen dar­in, die Ein­hal­tung der Geset­ze und Tarif­ver­trä­ge im Betrieb zu über­wa­chen und die Mit­be­stim­mungs­rech­te der Arbeit­neh­mer zu gewähr­leis­ten. Der Betriebs­rat hat das Recht, bei betrieb­li­chen Ange­le­gen­hei­ten mit­zu­be­stim­men und kann bin­den­de Betriebs­ver­ein­ba­run­gen abschlie­ßen, die für alle Beschäf­tig­ten des Unter­neh­mens gel­ten.

Mit­be­stim­mungs­rech­te sind ein wesent­li­ches Merk­mal der Arbeit des Betriebs­rats. Sie umfas­sen Berei­che wie Arbeits­zei­ten, Urlaubs­re­ge­lun­gen und Arbeits­schutz­maß­nah­men. Betriebs­rä­te wer­den in der Regel für eine Amts­zeit von vier Jah­ren gewählt und arbei­ten ehren­amt­lich, wobei sie wäh­rend der Arbeits­zeit für ihre Auf­ga­ben frei­ge­stellt wer­den.

Mehr Infor­ma­tio­nen fin­den Sie in dem Arti­kel „Was ist ein Betriebs­rat – und was bringt er mir?“ des Deut­schen Gewerk­schafts­bunds (DGB).

Was ist eine Gewerk­schaft?

Im Gegen­satz zum Betriebs­rat ist eine Gewerk­schaft eine über­be­trieb­li­che Orga­ni­sa­ti­on, die die Inter­es­sen von Arbeit­neh­mern einer bestimm­ten Bran­che oder Berufs­grup­pe ver­tritt. Gewerk­schaf­ten sind maß­geb­lich an der Aus­hand­lung von Tarif­ver­trä­gen betei­ligt, die Arbeits­be­din­gun­gen, Löh­ne und wei­te­re Sozi­al­leis­tun­gen regeln. Sie ver­han­deln die­se Ver­trä­ge mit den jewei­li­gen Arbeit­ge­ber­ver­bän­den und set­zen sich für die Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen ein.

Dar­über hin­aus haben Gewerk­schaf­ten die Mög­lich­keit, zu Streiks auf­zu­ru­fen, um ihre For­de­run­gen durch­zu­set­zen. Streiks sind ein wich­ti­ges Druck­mit­tel in Tarif­ver­hand­lun­gen und die­nen dazu, die Ver­hand­lungs­po­si­ti­on der Arbeit­neh­mer zu stär­ken. Gewerk­schaf­ten bie­ten ihren Mit­glie­dern zudem Rechts­be­ra­tung und Unter­stüt­zung bei arbeits­recht­li­chen Fra­gen an.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Rol­le von Gewerk­schaf­ten fin­den Sie im Arti­kel „Betriebs­rat und Gewerk­schaft“ des Hand­book Ger­ma­ny.

Die­se grund­le­gen­de Unter­schei­dung zwi­schen Betriebs­rat und Gewerk­schaft zeigt, dass bei­de Insti­tu­tio­nen zwar ähn­li­che Zie­le ver­fol­gen, jedoch auf unter­schied­li­chen Ebe­nen und mit unter­schied­li­chen Mit­teln arbei­ten.

Unter­schie­de zwi­schen Betriebs­rat und Gewerk­schaft

Ein zen­tra­ler Unter­schied zwi­schen Betriebs­rat und Gewerk­schaft liegt in ihrem Tätig­keits­be­reich und ihren Zustän­dig­kei­ten. Betriebs­rä­te sind inner­halb eines Unter­neh­mens aktiv und wer­den direkt von den Beschäf­tig­ten gewählt. Sie ver­tre­ten die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer gegen­über dem Arbeit­ge­ber und haben gesetz­lich ver­an­ker­te Mit­be­stim­mungs­rech­te in betrieb­li­chen Ange­le­gen­hei­ten. Dazu gehört bei­spiels­wei­se die Mit­ge­stal­tung der Arbeits­zei­ten, des Urlaubs­plans oder der Umset­zung von Arbeits­schutz­maß­nah­men. Betriebs­rä­te kön­nen außer­dem bin­den­de Betriebs­ver­ein­ba­run­gen mit dem Arbeit­ge­ber schlie­ßen, die ver­bind­lich für alle Mit­ar­bei­ter des Unter­neh­mens sind.

Gewerk­schaf­ten hin­ge­gen ope­rie­ren auf einer höhe­ren Ebe­ne, näm­lich auf der Bran­chen- oder sogar natio­na­len Ebe­ne. Sie set­zen sich für die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer in einer oder meh­re­ren Bran­chen ein und ver­han­deln Tarif­ver­trä­ge mit den ent­spre­chen­den Arbeit­ge­ber­ver­bän­den. Die­se Tarif­ver­trä­ge regeln unter ande­rem die Arbeits­be­din­gun­gen, die Höhe der Löh­ne und Gehäl­ter, sowie wei­te­re sozia­le Leis­tun­gen. Gewerk­schaf­ten kön­nen auch zu Streiks auf­ru­fen, um ihren For­de­run­gen Nach­druck zu ver­lei­hen und bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen durch­zu­set­zen. Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt ist, dass Gewerk­schaf­ten kei­ne Mit­be­stim­mungs­rech­te inner­halb eines ein­zel­nen Unter­neh­mens haben, son­dern auf eine umfas­sen­de­re Regu­lie­rung der Arbeits­ver­hält­nis­se abzie­len.

Zusam­men­ar­beit von Betriebs­rat und Gewerk­schaft

Trotz ihrer unter­schied­li­chen Auf­ga­ben­be­rei­che gibt es zahl­rei­che Berüh­rungs­punk­te und Mög­lich­kei­ten zur Zusam­men­ar­beit zwi­schen Betriebs­rat und Gewerk­schaft. Bei­de Insti­tu­tio­nen haben das gemein­sa­me Ziel, die Arbeits­be­din­gun­gen für die Beschäf­tig­ten zu ver­bes­sern und ihre Rech­te zu schüt­zen. Gewerk­schaf­ten unter­stüt­zen oft Betriebs­rä­te bei der Durch­füh­rung ihrer Auf­ga­ben, bei­spiels­wei­se durch Schu­lungs- und Bera­tungs­an­ge­bo­te. Die­se Koope­ra­ti­on kann beson­ders bei der Ver­hand­lung von Betriebs­ver­ein­ba­run­gen oder bei Kon­flik­ten mit dem Arbeit­ge­ber von Vor­teil sein.

Betriebs­rä­te kön­nen von der Exper­ti­se und den Res­sour­cen der Gewerk­schaf­ten pro­fi­tie­ren, wäh­rend Gewerk­schaf­ten durch die Unter­stüt­zung der Betriebs­rä­te einen bes­se­ren Ein­blick in die spe­zi­fi­schen Her­aus­for­de­run­gen und Bedürf­nis­se der Mit­ar­bei­ter in den ein­zel­nen Unter­neh­men erhal­ten. Oft sind Betriebs­rats­mit­glie­der selbst Mit­glie­der der Gewerk­schaft, was die Zusam­men­ar­beit zusätz­lich erleich­tert und fes­tigt. Die­se enge Ver­knüp­fung ermög­licht es, eine star­ke und ein­heit­li­che Inter­es­sen­ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer zu gewähr­leis­ten und gleich­zei­tig fle­xi­bel auf spe­zi­fi­sche betrieb­li­che oder bran­chen­spe­zi­fi­sche Her­aus­for­de­run­gen reagie­ren zu kön­nen.

Fazit

Zusam­men­fas­send lässt sich sagen, dass sowohl Betriebs­rä­te als auch Gewerk­schaf­ten unver­zicht­ba­re Rol­len bei der Ver­tre­tung der Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer spie­len. Wäh­rend Betriebs­rä­te auf betriebs­ebe­ne tätig sind und sich direkt um die Belan­ge der Beschäf­tig­ten im Unter­neh­men küm­mern, ver­tre­ten Gewerk­schaf­ten die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer auf Bran­chen­ebe­ne und kämp­fen für umfas­sen­de­re Arbeits­be­din­gun­gen und Löh­ne. Durch ihre Zusam­men­ar­beit kön­nen sie eine star­ke und effek­ti­ve Ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer sicher­stel­len und so für bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen und gerech­te Löh­ne sor­gen.