Koali­ti­ons­ver­trag und Arbeits­recht: Deutsch­lands Zukunft gestal­ten

Koali­ti­ons­ver­trag und Arbeits­recht: Deutsch­lands Zukunft gestal­ten

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Die deut­sche Arbeits­welt befin­det sich im ste­ti­gen Wan­del, beein­flusst durch tech­no­lo­gi­schen Fort­schritt, demo­gra­fi­schen Wan­del und gesell­schaft­li­che Ver­än­de­run­gen. Der Koali­ti­ons­ver­trag dient als Kom­pass für die zukünf­ti­ge Aus­rich­tung der Arbeits­markt­po­li­tik und des Arbeits­rechts. Die­ser Arti­kel ana­ly­siert die wesent­li­chen Eck­punk­te des aktu­el­len Koali­ti­ons­ver­trags in Bezug auf das Arbeits­recht und beleuch­tet, wie die­se die Gestal­tung der deut­schen Zukunft beein­flus­sen kön­nen. Wir unter­su­chen, wel­che Chan­cen und Her­aus­for­de­run­gen sich dar­aus für Arbeit­neh­mer, Arbeit­ge­ber und die gesam­te Gesell­schaft erge­ben.

Kern­punk­te des Koali­ti­ons­ver­trags zum Arbeits­recht

Der aktu­el­le Koali­ti­ons­ver­trag ent­hält eine Rei­he von Vor­ha­ben, die das Arbeits­recht in Deutsch­land maß­geb­lich beein­flus­sen wer­den. Zu den zen­tra­len Ver­ein­ba­run­gen gehört die Stär­kung der Arbeit­neh­mer­rech­te durch eine Anpas­sung des Kün­di­gungs­schut­zes, die För­de­rung von fle­xi­ble­ren Arbeits­zeit­mo­del­len, sowie Maß­nah­men zur Bewäl­ti­gung der Her­aus­for­de­run­gen der Digi­ta­li­sie­rung in der Arbeits­welt. Ein beson­de­rer Fokus liegt auf der Anpas­sung des Min­dest­lohns und der För­de­rung fai­rer Ent­loh­nung.

Kon­kret sind fol­gen­de Geset­zes­vor­ha­ben und Reform­plä­ne geplant:

  • Anpas­sung des Kün­di­gungs­schut­zes: Ziel ist es, den Schutz von Arbeit­neh­mern vor unge­recht­fer­tig­ten Kün­di­gun­gen zu ver­bes­sern. Die genau­en Details, wie dies umge­setzt wer­den soll, sind noch Gegen­stand der Dis­kus­si­on, jedoch wird eine Stär­kung der Posi­ti­on von Betriebs­rä­ten und eine kla­re Defi­ni­ti­on von Kün­di­gungs­grün­den ange­strebt.
  • För­de­rung von fle­xi­ble­ren Arbeits­zeit­mo­del­len: Der Koali­ti­ons­ver­trag sieht vor, Unter­neh­men bei der Ein­füh­rung von fle­xi­ble­ren Arbeits­zeit­mo­del­len zu unter­stüt­zen, um den Bedürf­nis­sen von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern bes­ser gerecht zu wer­den. Dazu gehö­ren bei­spiels­wei­se die För­de­rung von Teil­zeit, Job­sha­ring und Ver­trau­ens­ar­beits­zeit.
  • Maß­nah­men zur Bewäl­ti­gung der Digi­ta­li­sie­rung: Um die Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung zu nut­zen und gleich­zei­tig die Risi­ken zu mini­mie­ren, sind Maß­nah­men zur Qua­li­fi­zie­rung der Arbeit­neh­mer, zum Schutz vor Über­wa­chung und zur För­de­rung von Arbeits­schutz in der digi­ta­len Arbeits­welt geplant.
  • Anpas­sung des Min­dest­lohns: Der Koali­ti­ons­ver­trag sieht eine regel­mä­ßi­ge Anpas­sung des Min­dest­lohns vor, um sicher­zu­stel­len, dass die­ser mit der Infla­ti­on und der all­ge­mei­nen Lohn­ent­wick­lung Schritt hält.

Der voll­stän­di­ge Koali­ti­ons­ver­trag, der detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zu allen genann­ten Punk­ten bie­tet, kann hier ein­ge­se­hen wer­den.

Aus­wir­kun­gen auf den Kün­di­gungs­schutz

Der Kün­di­gungs­schutz ist ein zen­tra­les Ele­ment des deut­schen Arbeits­rechts und soll Arbeit­neh­mer vor will­kür­li­chen oder unge­recht­fer­tig­ten Kün­di­gun­gen schüt­zen. Der Koali­ti­ons­ver­trag sieht vor, den Kün­di­gungs­schutz in bestimm­ten Berei­chen zu stär­ken, was sowohl für Arbeit­ge­ber als auch für Arbeit­neh­mer Aus­wir­kun­gen haben könn­te.

Die geplan­ten Ände­run­gen zie­len dar­auf ab, die Hür­den für Kün­di­gun­gen zu erhö­hen und die Posi­ti­on der Arbeit­neh­mer im Kün­di­gungs­schutz­pro­zess zu stär­ken. Dies könn­te bei­spiels­wei­se durch eine prä­zi­se­re Defi­ni­ti­on von Kün­di­gungs­grün­den oder eine Aus­wei­tung der Mit­be­stim­mungs­rech­te des Betriebs­rats bei Kün­di­gun­gen erfol­gen.

Für Arbeit­neh­mer bedeu­tet dies poten­zi­ell mehr Arbeits­platz­si­cher­heit und einen bes­se­ren Schutz vor unge­recht­fer­tig­ten Ent­las­sun­gen. Arbeit­ge­ber könn­ten hin­ge­gen mit höhe­ren Anfor­de­run­gen und einem erhöh­ten Auf­wand bei Kün­di­gun­gen kon­fron­tiert wer­den. Es ist jedoch wich­tig zu beto­nen, dass die genau­en Aus­wir­kun­gen der geplan­ten Ände­run­gen stark von der kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung der Geset­ze abhän­gen wer­den. Unter­neh­men soll­ten sich früh­zei­tig mit den mög­li­chen Aus­wir­kun­gen aus­ein­an­der­set­zen und ihre Kün­di­gungs­pro­zes­se ent­spre­chend anpas­sen.

Es bleibt abzu­war­ten, wie die Gerich­te die neu­en Rege­lun­gen inter­pre­tie­ren und anwen­den wer­den. In der Ver­gan­gen­heit gab es immer wie­der Fäl­le, in denen das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) Ent­schei­dun­gen getrof­fen hat, die den Kün­di­gungs­schutz ent­we­der gestärkt oder geschwächt haben.

Arbeits­zeit­mo­del­le und Fle­xi­bi­li­sie­rung

Der Koali­ti­ons­ver­trag adres­siert die zuneh­men­de Bedeu­tung fle­xi­bler Arbeits­zeit­mo­del­le, um den Bedürf­nis­sen von Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern glei­cher­ma­ßen gerecht zu wer­den. Ein zen­tra­les Ziel ist die För­de­rung einer bes­se­ren Work-Life-Balan­ce und die Ver­ein­bar­keit von Beruf und Fami­lie. Der Ver­trag erkennt an, dass star­re Arbeits­zeit­re­ge­lun­gen nicht mehr zeit­ge­mäß sind und Raum für indi­vi­du­el­le Lösun­gen geschaf­fen wer­den muss. Dies umfasst unter ande­rem die Stär­kung von Teil­zeit­mo­del­len, die För­de­rung von Job­sha­ring und die Ermög­li­chung von fle­xi­blen Arbeits­zeit­kon­ten.

Ein beson­de­res Augen­merk liegt auf der För­de­rung von Teil­zeit­be­schäf­ti­gung, ins­be­son­de­re für Eltern und pfle­gen­de Ange­hö­ri­ge. Der Koali­ti­ons­ver­trag sieht vor, die Rah­men­be­din­gun­gen für Teil­zeit zu ver­bes­sern und den Zugang zu Teil­zeit­stel­len zu erleich­tern. Dies soll dazu bei­tra­gen, die Erwerbs­tä­tig­keit von Frau­en zu erhö­hen und die part­ner­schaft­li­che Auf­tei­lung von Fami­li­en­ar­beit zu för­dern.

Dar­über hin­aus wird die Fle­xi­bi­li­sie­rung der Arbeits­zeit durch den Ein­satz von digi­ta­len Tech­no­lo­gien unter­stützt. Mobi­le Arbeit und Home­of­fice sol­len geför­dert wer­den, um Arbeit­neh­mern mehr Auto­no­mie bei der Gestal­tung ihrer Arbeits­zeit und ihres Arbeits­or­tes zu ermög­li­chen. Aller­dings betont der Koali­ti­ons­ver­trag auch die Not­wen­dig­keit, die Rech­te der Arbeit­neh­mer in Bezug auf Arbeits­zeit, Erreich­bar­keit und Daten­schutz zu wah­ren. Kri­ti­sche Stim­men wei­sen dar­auf hin, dass eine unkon­trol­lier­te Fle­xi­bi­li­sie­rung der Arbeits­zeit zu einer Ent­gren­zung von Arbeit und Frei­zeit füh­ren kann, was nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf die Gesund­heit und das Wohl­be­fin­den der Arbeit­neh­mer haben kann. Die Stu­die „Voll­zeit hat als norm aus­ge­dient“ (https://www.boeckler.de/pdf/p_mb_4_2018.pdf) dis­ku­tiert die Not­wen­dig­keit eines neu­en Den­kens über Arbeits­zeit und plä­diert für eine stär­ke­re Berück­sich­ti­gung der indi­vi­du­el­len Bedürf­nis­se der Arbeit­neh­mer.

Digi­ta­li­sie­rung und Arbeits­recht: Neue Her­aus­for­de­run­gen

Die Digi­ta­li­sie­rung ver­än­dert die Arbeits­welt grund­le­gend und stellt das Arbeits­recht vor neue Her­aus­for­de­run­gen. Der Koali­ti­ons­ver­trag erkennt die­se Her­aus­for­de­run­gen an und sieht Maß­nah­men vor, um Arbeit­neh­mer vor den Risi­ken der digi­ta­len Arbeits­welt zu schüt­zen und die Chan­cen der Digi­ta­li­sie­rung zu nut­zen. Ein zen­tra­ler Punkt ist die Gewähr­leis­tung des Arbeits­schut­zes in der digi­ta­len Arbeits­welt. Dies umfasst den Schutz vor psy­chi­schen Belas­tun­gen durch stän­di­ge Erreich­bar­keit und den Schutz der per­sön­li­chen Daten der Arbeit­neh­mer.

Der Koali­ti­ons­ver­trag sieht vor, die bestehen­den Arbeits­schutz­vor­schrif­ten an die neu­en Gege­ben­hei­ten der digi­ta­len Arbeits­welt anzu­pas­sen. Dies betrifft ins­be­son­de­re den Schutz vor Cyber­mob­bing, die Gewähr­leis­tung des Daten­schut­zes und die Rege­lung des Ein­sat­zes von Künst­li­cher Intel­li­genz (KI) am Arbeits­platz. Es wird betont, dass der Ein­satz von KI nicht dazu füh­ren darf, dass Arbeit­neh­mer dis­kri­mi­niert oder über­wacht wer­den.

Ein wei­te­rer Schwer­punkt liegt auf der För­de­rung der digi­ta­len Kom­pe­ten­zen der Arbeit­neh­mer. Der Koali­ti­ons­ver­trag sieht vor, Wei­ter­bil­dungs­an­ge­bo­te zu schaf­fen, um Arbeit­neh­mer auf die Anfor­de­run­gen der digi­ta­len Arbeits­welt vor­zu­be­rei­ten. Dies umfasst sowohl tech­ni­sche Kom­pe­ten­zen als auch sozia­le Kom­pe­ten­zen wie digi­ta­le Kom­mu­ni­ka­ti­on und Zusam­men­ar­beit.

Die Platt­form­öko­no­mie stellt das Arbeits­recht vor beson­de­re Her­aus­for­de­run­gen, da die Gren­zen zwi­schen Arbeit­neh­mern und Selbst­stän­di­gen ver­schwim­men. Der Koali­ti­ons­ver­trag sieht vor, die Rech­te von Platt­form­ar­bei­tern zu stär­ken und sicher­zu­stel­len, dass sie ange­mes­sen ent­lohnt wer­den und Zugang zu sozia­ler Sicher­heit haben. Der Blog Arbeits­recht — Litt­ler (https://littler.de/aktuelles/blog) bie­tet aktu­el­le Infor­ma­tio­nen zu arbeits­recht­li­chen The­men, Geset­zen, Geset­zes­no­vel­len und Urtei­len im Zusam­men­hang mit der Digi­ta­li­sie­rung. Es wird betont, dass die Digi­ta­li­sie­rung nicht zu einer Dere­gu­lie­rung des Arbeits­rechts füh­ren darf, son­dern dass die Rech­te der Arbeit­neh­mer auch in der digi­ta­len Arbeits­welt geschützt wer­den müs­sen.

Min­dest­lohn und fai­re Ent­loh­nung

Der Koali­ti­ons­ver­trag bekennt sich zur Stär­kung des Min­dest­lohns und zur För­de­rung einer fai­ren Ent­loh­nung. Der Min­dest­lohn soll regel­mä­ßig ange­passt wer­den, um sicher­zu­stel­len, dass er den stei­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten Rech­nung trägt. Ziel ist es, Gering­ver­die­ner vor Armut zu schüt­zen und ihnen eine ange­mes­se­ne Teil­ha­be am wirt­schaft­li­chen Fort­schritt zu ermög­li­chen.

Der Koali­ti­ons­ver­trag sieht vor, die Lohn­ge­rech­tig­keit zwi­schen Män­nern und Frau­en zu för­dern. Unter­neh­men sol­len ver­pflich­tet wer­den, ihre Ent­gelt­struk­tu­ren trans­pa­rent zu machen und Maß­nah­men zur Besei­ti­gung von Ent­gel­tun­gleich­heit zu ergrei­fen. Es wird betont, dass glei­che Arbeit gleich ent­lohnt wer­den muss, unab­hän­gig vom Geschlecht.

Dar­über hin­aus soll die Tarif­bin­dung gestärkt wer­den. Der Koali­ti­ons­ver­trag sieht vor, Anrei­ze für Unter­neh­men zu schaf­fen, Tarif­ver­trä­ge abzu­schlie­ßen und anzu­wen­den. Es wird betont, dass Tarif­ver­trä­ge ein wich­ti­ger Bei­trag zur Siche­rung fai­rer Arbeits­be­din­gun­gen und einer ange­mes­se­nen Ent­loh­nung sind. Kri­ti­ker bemän­geln, dass die im Koali­ti­ons­ver­trag genann­ten Maß­nah­men zur För­de­rung fai­rer Ent­loh­nung nicht aus­rei­chend sind, um die bestehen­den Pro­ble­me zu lösen. Sie for­dern wei­ter­ge­hen­de Maß­nah­men wie die Ein­füh­rung eines gesetz­li­chen Min­dest­lohn­ta­rif­ver­trags und die Stär­kung der Rech­te von Betriebs­rä­ten.

Wei­ter­füh­ren­de Quel­len

Fazit

Der Koali­ti­ons­ver­trag setzt wich­ti­ge Impul­se für die Wei­ter­ent­wick­lung des Arbeits­rechts in Deutsch­land. Die Schwer­punk­te lie­gen auf der Anpas­sung an die Digi­ta­li­sie­rung, der För­de­rung von fle­xi­blen Arbeits­zeit­mo­del­len und der Stär­kung des sozia­len Schut­zes der Arbeit­neh­mer. Ob die for­mu­lier­ten Zie­le erreicht wer­den und wel­che kon­kre­ten Aus­wir­kun­gen die geplan­ten Maß­nah­men auf die deut­sche Arbeits­welt haben wer­den, bleibt abzu­war­ten. Es wird ent­schei­dend sein, wie die ein­zel­nen Geset­zes­vor­ha­ben aus­ge­stal­tet und in der Pra­xis umge­setzt wer­den. Die sozia­le Part­ner­schaft zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern wird dabei eine zen­tra­le Rol­le spie­len, um die Her­aus­for­de­run­gen der Zukunft gemein­sam zu meis­tern und eine fai­re und zukunfts­fä­hi­ge Arbeits­welt zu gestal­ten.