BNE-Kompetenzen: Gestaltungskompetenz für eine nachhaltige Entwicklung

BNE-Kompetenzen: Gestaltungskompetenz für eine nachhaltige Entwicklung

Die sozi­al-öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­ti­on der Arbeits­welt ist kei­ne abs­trak­te Ziel­vor­ga­be mehr, son­dern stellt Betriebs­rä­te und Per­so­nal­ver­ant­wort­li­che vor kon­kre­te Her­aus­for­de­run­gen. Bil­dung für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung (BNE) fun­giert hier­bei als ent­schei­den­der Hebel, um Beleg­schaf­ten nicht nur für öko­lo­gi­sche Belan­ge zu sen­si­bi­li­sie­ren, son­dern sie zur akti­ven Mit­ge­stal­tung des Wan­dels zu befä­hi­gen. Das Kern­kon­zept der Gestal­tungs­kom­pe­tenz beschreibt die Fähig­keit, Wis­sen über nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung anzu­wen­den und Pro­ble­me nicht-nach­hal­ti­ger Pro­zes­se zu erken­nen sowie zu lösen. Für die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung ergibt sich hier­aus eine dop­pel­te Rele­vanz: Einer­seits gilt es, die Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit durch zukunfts­ori­en­tier­te Qua­li­fi­zie­rung gemäß §§ 96 ff. BetrVG zu sichern. Ande­rer­seits muss der Betriebs­rat als stra­te­gi­scher Part­ner die Imple­men­tie­rung von Nach­hal­tig­keits­zie­len im Sin­ne der Agen­da 2030 kon­struk­tiv-kri­tisch beglei­ten. Die­ser Arti­kel skiz­ziert, wie BNE-Kom­pe­ten­zen in der betrieb­li­chen Pra­xis ver­an­kert wer­den kön­nen, um eine resi­li­en­te und zukunfts­fä­hi­ge Unter­neh­mens­kul­tur zu eta­blie­ren.

Das Konzept der Gestaltungskompetenz nach dem BNE-Modell

Im Zen­trum der betrieb­li­chen BNE steht die Gestal­tungs­kom­pe­tenz. Die­ser Begriff geht weit über das klas­si­sche Fach­wis­sen hin­aus; er bezeich­net die Fähig­keit, Wis­sen über nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung anzu­wen­den und Pro­ble­me nicht-nach­hal­ti­ger Ent­wick­lun­gen zu iden­ti­fi­zie­ren. Wäh­rend tra­di­tio­nel­le Wei­ter­bil­dun­gen oft rein funk­tio­na­les Wis­sen ver­mit­teln, setzt die Gestal­tungs­kom­pe­tenz auf eine Kom­bi­na­ti­on aus kogni­ti­ven, emo­tio­na­len und moti­va­tio­na­len Aspek­ten.

Ein wesent­li­ches Merk­mal ist das Inter­dis­zi­pli­nä­re Wis­sen. In einer kom­ple­xen Arbeits­um­welt müs­sen Beschäf­tig­te in der Lage sein, Aus­wir­kun­gen ihres Han­delns auf ande­re Abtei­lun­gen, die Lie­fer­ket­te oder die Umwelt zu anti­zi­pie­ren. Dies erfor­dert einen kon­se­quen­ten Per­spek­tiv­wech­sel, um unter­schied­li­che Inter­es­sen – etwa zwi­schen öko­no­mi­scher Effi­zi­enz und öko­lo­gi­scher Not­wen­dig­keit – abzu­wä­gen. Die Refle­xi­on des eige­nen Han­delns und der betrieb­li­chen Rou­ti­nen bil­det dabei die Basis für einen kon­ti­nu­ier­li­chen Ver­bes­se­rungs­pro­zess.

Die Gestal­tungs­kom­pe­tenz umfasst zudem die Fähig­keit zur Par­ti­zi­pa­ti­on. Nach­hal­tig­keit im Betrieb lässt sich nicht rein hier­ar­chisch „von oben“ ver­ord­nen. Sie benö­tigt Mit­ar­bei­ter, die bereit und fähig sind, Ent­schei­dungs­pro­zes­se aktiv mit­zu­ge­stal­ten. Hier­bei spielt die Wer­te­ori­en­tie­rung eine zen­tra­le Rol­le: Das Han­deln wird nicht mehr allein an kurz­fris­ti­gen Kenn­zah­len, son­dern an lang­fris­ti­gen, nach­hal­ti­gen Maß­stä­ben aus­ge­rich­tet. Für moder­ne Berufs­pro­fi­le ist die­se Kom­pe­tenz essen­zi­ell, da sie die Resi­li­enz gegen­über Markt­ver­än­de­run­gen erhöht und die Grund­la­ge für inno­va­ti­ve Lösungs­an­sät­ze in einer sich wan­deln­den Indus­trie­land­schaft schafft. Damit wird BNE zum inte­gra­len Bestand­teil der beruf­li­chen Hand­lungs­kom­pe­tenz.

Strategische Personalentwicklung: Skills für die SDGs und Agenda 2030

Die glo­ba­le Agen­da 2030 mit ihren 17 Nach­hal­tig­keits­zie­len (Sus­tainable Deve­lo­p­ment Goals, SDGs) bil­det den ver­bind­li­chen Rah­men für die Trans­for­ma­ti­on der Wirt­schaft. Um die­se Zie­le auf betrieb­li­cher Ebe­ne zu ope­ra­tio­na­li­sie­ren, ist eine stra­te­gi­sche Per­so­nal­ent­wick­lung gefor­dert, die gezielt auf den Auf­bau von soge­nann­ten Green Skills setzt. Die­se Kom­pe­ten­zen sind längst kein Nischen-The­ma mehr für Umwelt­be­auf­trag­te, son­dern bestim­men zuneh­mend die Wett­be­werbs­fä­hig­keit von Unter­neh­men am glo­ba­len Markt.

Unter Green Skills wer­den jene Fähig­kei­ten, Kennt­nis­se und Wer­te ver­stan­den, die not­wen­dig sind, um eine res­sour­cen­ef­fi­zi­en­te und nach­hal­ti­ge Gesell­schaft zu unter­stüt­zen. Dazu gehö­ren tech­ni­sches Know-how in Berei­chen wie Ener­gie­ef­fi­zi­enz oder Kreis­lauf­wirt­schaft eben­so wie sys­te­mi­sches Den­ken. Der Betriebs­rat ist hier in einer Schlüs­sel­rol­le: Gemäß § 92 BetrVG hat der Arbeit­ge­ber den Betriebs­rat über die Per­so­nal­pla­nung, ins­be­son­de­re über den künf­ti­gen Per­so­nal­be­darf und die sich dar­aus erge­ben­den Bil­dungs­maß­nah­men, zu unter­rich­ten. In Zei­ten der Dekar­bo­ni­sie­rung bedeu­tet dies kon­kret, den Bedarf an öko­lo­gi­schen Fach­kom­pe­ten­zen früh­zei­tig anzu­mel­den, um den Ver­lust von Arbeits­plät­zen durch recht­zei­ti­ge Qua­li­fi­zie­rung zu ver­hin­dern.

Die Ver­knüp­fung von glo­ba­ler Ver­ant­wor­tung und loka­lem Han­deln stärkt zudem die Inno­va­ti­ons­kraft des Unter­neh­mens. Mit­ar­bei­ter, die die SDGs ver­ste­hen und auf ihren Arbeits­platz über­tra­gen kön­nen, iden­ti­fi­zie­ren häu­fi­ger Ein­spar­po­ten­zia­le bei Roh­stof­fen oder schla­gen nach­hal­ti­ge­re Pro­zess­al­ter­na­ti­ven vor. Dies führt zu einer Win-Win-Situa­ti­on: Das Unter­neh­men sichert sich Markt­vor­tei­le durch nach­hal­ti­ge Pro­duk­te und Pro­zes­se, wäh­rend die Beleg­schaft durch den Erwerb zukunfts­fä­hi­ger Qua­li­fi­ka­tio­nen ihre lang­fris­ti­ge Beschäf­ti­gungs­si­che­rung fes­tigt. Die Trans­for­ma­ti­on der Arbeits­welt erfor­dert somit eine enge Ver­zah­nung von betrieb­li­cher Bil­dungs­ar­beit und den glo­ba­len Ziel­set­zun­gen der Nach­hal­tig­keit, was unmit­tel­bar in die Gestal­tung der beruf­li­chen Aus- und Wei­ter­bil­dung mün­det.

Berufsbildung für nachhaltige Entwicklung (BBNE) in der Praxis

Die Über­füh­rung theo­re­ti­scher Nach­hal­tig­keits­kon­zep­te in den betrieb­li­chen All­tag erfolgt maß­geb­lich über die Berufs­bil­dung für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung (BBNE). Hier­bei geht es nicht um eine zusätz­li­che, iso­lier­te Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­me, son­dern um die sys­te­mi­sche Inte­gra­ti­on öko­lo­gi­scher und sozia­ler Kri­te­ri­en in bestehen­de Aus­bil­dungs­in­hal­te und Arbeits­pro­zes­se. Das Ziel ist die Ent­wick­lung domä­nen­spe­zi­fi­scher Nach­hal­tig­keits­kom­pe­ten­zen, die direkt am Arbeits­platz wirk­sam wer­den.

In der moder­nen Aus­bil­dung bedeu­tet dies, dass das Aus­bil­dungs­cur­ri­cu­lum so erwei­tert wird, dass Aus­zu­bil­den­de von Beginn an ler­nen, öko­lo­gi­sche Aus­wir­kun­gen ihrer Tätig­keit zu bewer­ten. Ein Bei­spiel ist die Res­sour­cen­ef­fi­zi­enz: Wäh­rend frü­her pri­mär die tech­ni­sche Kor­rekt­heit eines Werk­stücks im Vor­der­grund stand, ver­langt BBNE heu­te die Refle­xi­on über Mate­ri­al­her­kunft, Ener­gie­ver­brauch bei der Bear­bei­tung und die spä­te­re Kreis­lauf­fä­hig­keit der Kom­po­nen­ten. Die­se pro­zess­be­glei­ten­de Kom­pe­tenz­ent­wick­lung sichert nicht nur die Qua­li­tät, son­dern mini­miert aktiv den öko­lo­gi­schen Fuß­ab­druck des Unter­neh­mens.

Für die bestehen­de Beleg­schaft erweist sich die modu­la­re Wei­ter­bil­dung als beson­ders effek­tiv. Da die Anfor­de­run­gen der Trans­for­ma­ti­on oft kurz­fris­tig ent­ste­hen, ermög­li­chen modu­la­re Ange­bo­te eine geziel­te Nach­qua­li­fi­zie­rung in Berei­chen wie CO2-Bilan­zie­rung, nach­hal­ti­ges Sup­p­ly-Chain-Manage­ment oder zir­ku­lä­re Wert­schöp­fung. Der Betriebs­rat kann hier­bei unter­stüt­zend wir­ken, indem er eine umfas­sen­de Qua­li­fi­zie­rungs­be­ra­tung ein­for­dert. Die­se Bera­tung dient dazu, indi­vi­du­el­le Kom­pe­tenz­lü­cken zu iden­ti­fi­zie­ren und pass­ge­naue Bil­dungs­we­ge auf­zu­zei­gen, die sowohl den betrieb­li­chen Bedarf als auch die per­sön­li­che Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit der Mit­ar­bei­ter decken.

Die Pra­xis zeigt: Wenn Nach­hal­tig­keit als inte­gra­ler Bestand­teil der beruf­li­chen Pro­fes­sio­na­li­tät ver­stan­den wird, steigt die Akzep­tanz für Ver­än­de­rungs­pro­zes­se deut­lich. BBNE fun­giert somit als Brü­cke zwi­schen den stra­te­gi­schen Vor­ga­ben der Geschäfts­füh­rung und der ope­ra­ti­ven Umset­zung durch die Beschäf­tig­ten, wobei der Fokus stets auf der Befä­hi­gung zum eigen­stän­di­gen, nach­hal­ti­gen Han­deln liegt.

Mitbestimmung und Gestaltungsspielräume des Betriebsrats

Die Imple­men­tie­rung von BNE-Kom­pe­ten­zen ist kei­ne frei­wil­li­ge Leis­tung des Arbeit­ge­bers, son­dern ein zen­tra­les Feld der betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung. Das Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz (BetrVG) bie­tet der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung hier­für ein robus­tes Instru­men­ta­ri­um, um die sozi­al-öko­lo­gi­sche Trans­for­ma­ti­on aktiv und im Sin­ne der Beleg­schaft zu steu­ern.

Ein wesent­li­cher Hebel ist das Unter­rich­tungs- und Bera­tungs­recht zur Per­so­nal­pla­nung gemäß § 92 BetrVG. Der Betriebs­rat soll­te dar­auf bestehen, dass der Arbeit­ge­ber früh­zei­tig dar­legt, wie sich die Nach­hal­tig­keits­stra­te­gie auf die zukünf­ti­gen Qua­li­fi­ka­ti­ons­pro­fi­le aus­wirkt. Nur durch die­se früh­zei­ti­ge Ein­bin­dung kann der Betriebs­rat sein Initia­tiv­recht zur Beschäf­ti­gungs­si­che­rung effek­tiv nut­zen. Dro­hen durch die Dekar­bo­ni­sie­rung oder ver­än­der­te Pro­duk­ti­ons­wei­sen Arbeits­plät­ze weg­zu­fal­len, ist die recht­zei­ti­ge Qua­li­fi­zie­rung die schärfs­te Waf­fe gegen betriebs­be­ding­te Kün­di­gun­gen.

Beson­de­re Bedeu­tung kommt zudem § 97 Abs. 2 BetrVG zu. Wenn der Arbeit­ge­ber Maß­nah­men ein­führt, die die beruf­li­che Tätig­keit der betrof­fe­nen Arbeit­neh­mer ver­än­dern, hat der Betriebs­rat ein Mit­be­stim­mungs­recht bei der Ein­füh­rung von Maß­nah­men der betrieb­li­chen Berufs­bil­dung. In der Pra­xis bedeu­tet dies, dass der Betriebs­rat die Aus­ge­stal­tung von BNE-Pro­gram­men mit­be­stim­men kann, um sicher­zu­stel­len, dass die­se nicht nur kurz­fris­ti­gen Unter­neh­mens­zie­len die­nen, son­dern eine brei­te, zukunfts­fä­hi­ge Qua­li­fi­zie­rung ermög­li­chen.

Ergän­zend dazu gewin­nen Qua­li­fi­zie­rungs­ta­rif­ver­trä­ge an Bedeu­tung. Sie schaf­fen den Rah­men für eine ver­bind­li­che Per­so­nal­ent­wick­lung und geben dem Betriebs­rat zusätz­li­che Sicher­heit, Mit­tel für die Wei­ter­bil­dung im Bereich Nach­hal­tig­keit ein­zu­for­dern. Indem die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung BNE-Kom­pe­ten­zen als Kern­be­stand­teil der beruf­li­chen Ent­wick­lung posi­tio­niert, sichert sie nicht nur die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Stand­orts, son­dern gestal­tet die Trans­for­ma­ti­on sozi­al­ver­träg­lich und par­ti­zi­pa­tiv.

Messbarkeit und Operationalisierung von Nachhaltigkeitskompetenzen

Eine der größ­ten Her­aus­for­de­run­gen bei der Eta­blie­rung von BNE ist die Mess­bar­keit von Kom­pe­ten­zen, die oft als „wei­che Fak­to­ren“ wahr­ge­nom­men wer­den. Um BNE-Skills in das betrieb­li­che Per­for­mance Manage­ment zu inte­grie­ren, bedarf es einer kla­ren Kom­pe­tenz­mo­del­lie­rung. Dabei wer­den abs­trak­te Zie­le in beob­acht­ba­re Ver­hal­tens­wei­sen über­setzt – etwa die Fähig­keit, Ziel­kon­flik­te zwi­schen Öko­no­mie und Öko­lo­gie metho­disch auf­zu­lö­sen.

Ansät­ze zur Vali­die­rung infor­mell erwor­be­ner Kom­pe­ten­zen sind hier­bei uner­läss­lich. Vie­le Mit­ar­bei­ter ent­wi­ckeln bereits durch pri­va­tes Enga­ge­ment oder Eigen­in­itia­ti­ve wert­vol­le Nach­hal­tig­keits­exper­ti­se, die im Betrieb oft unge­nutzt bleibt. Durch stan­dar­di­sier­te Bil­dungs­zer­ti­fi­ka­te und inter­ne Audits kön­nen die­se Fähig­kei­ten sicht­bar gemacht und offi­zi­ell aner­kannt wer­den.

Eine kon­se­quen­te Out­co­me-Ori­en­tie­rung stellt sicher, dass Bil­dungs­maß­nah­men nicht nach der Anzahl der absol­vier­ten Stun­den, son­dern nach dem tat­säch­li­chen Kom­pe­tenz­zu­wachs bewer­tet wer­den. Dies ermög­licht es dem Unter­neh­men und dem Betriebs­rat, den Erfolg der Trans­for­ma­ti­ons­stra­te­gie anhand objek­ti­ver Kri­te­ri­en zu ver­fol­gen und die Per­so­nal­ent­wick­lung kon­ti­nu­ier­lich an die dyna­mi­schen Anfor­de­run­gen der Agen­da 2030 anzu­pas­sen. Die Ope­ra­tio­na­li­sie­rung macht Nach­hal­tig­keit somit von einem vagen Leit­bild zu einer steu­er­ba­ren betrieb­li­chen Kenn­zahl.

Fazit: BNE als Motor für eine zukunftsfeste Betriebskultur

Die Eta­blie­rung von BNE-Kom­pe­ten­zen im Unter­neh­men ist weit mehr als eine rein öko­lo­gi­sche Fort­bil­dungs­maß­nah­me; sie bil­det das Fun­da­ment für ein erfolg­rei­ches Chan­ge-Manage­ment in Zei­ten mul­ti­pler Kri­sen. Gestal­tungs­kom­pe­tenz erweist sich hier­bei als Schlüs­sel für die Zukunfts­fä­hig­keit und Resi­li­enz sowohl der Beschäf­tig­ten als auch des gesam­ten Stand­orts. Wenn Mit­ar­bei­ter befä­higt wer­den, kom­ple­xe Zusam­men­hän­ge zu ver­ste­hen und aktiv nach nach­hal­ti­gen Lösun­gen zu suchen, ent­steht eine par­ti­zi­pa­ti­ve Unter­neh­mens­kul­tur, die den Wan­del nicht als Bedro­hung, son­dern als Chan­ce begreift.

Für den Betriebs­rat bedeu­tet dies, eine pro­ak­ti­ve Rol­le in der stra­te­gi­schen Per­so­nal­ent­wick­lung ein­zu­neh­men. Es gilt, den not­wen­di­gen Hand­lungs­mut auf­zu­brin­gen, um über die klas­si­schen The­men der Mit­be­stim­mung hin­aus die Wei­chen für eine ganz­heit­li­che Qua­li­fi­zie­rung zu stel­len. Indem die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung BNE-Kom­pe­ten­zen als inte­gra­len Bestand­teil der beruf­li­chen Iden­ti­tät för­dert, sichert sie nicht nur die Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit in einer dekar­bo­ni­sier­ten Wirt­schaft, son­dern stärkt auch die demo­kra­ti­sche Teil­ha­be im Betrieb. Letzt­lich ist Bil­dung für nach­hal­ti­ge Ent­wick­lung der Hebel, der aus Betrof­fe­nen Betei­lig­te der Trans­for­ma­ti­on macht.

Weiterführende Quellen