In einem Interview mit dem Handelsblatt hat Rainer Dulger, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), einen Angriff auf das deutsche Mitbestimmungssystem gestartet, der in der Breite der Öffentlichkeit kaum Beachtung gefunden hat — obwohl er weitreichende Folgen haben könnte. „Der Betriebsrat bremst den Strukturwandel“, so Dulger. „Verzögerungen im betrieblichen Ablauf verhindern Innovation.“
Die Forderung ist klar: Weniger Mitbestimmung bei „dringenden Entscheidungen“. Doch was bedeutet das in der Praxis? Und wie sollten Betriebsräte darauf reagieren?
Die Sprache der Angriffe
Bevor wir auf die Inhalte eingehen, ein Wort zur Sprache. Der Begriff „Standortrisiko“ ist keine neutrale Beschreibung — er ist eine bewusste Politisierung. Wenn Arbeitgeber einen Betriebsrat als „Risiko“ bezeichnen, wird implizit der eigene Gewinn über die Interessen der Beschäftigten gestellt. Das ist keine sachliche Analyse — das ist politisches Framing.
Dulger argumentiert, dass „Software-Updates bis hin zur Umstellung der Produktion“ der Betriebsrat mitbestimmen müsse. Das ist korrekt — aber es ist genau das, was das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorsieht. Die Frage ist nicht, ob der Betriebsrat mitbestimmen darf, sondern ob Arbeitgeber bereit sind, die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen.
Was Dulger übersieht
1. Betriebsräte beschleunigen Transformation
Die Erfahrung zeigt: Gute Mitbestimmung beschleunigt Veränderungsprozesse, statt sie zu bremsen. Ein Betriebsrat, der frühzeitig einbezogen wird, kann Ängste nehmen, Akzeptanz schaffen und praktische Lösungen entwickeln, die die Geschäftsführung allein nicht findet.
Beispiel Thyssenkrupp: Der Betriebsrat hat sich erfolgreich für den Standort Mannheim eingesetzt, als das Unternehmen eine grüne Stahlproduktion plante. Das Ergebnis: Eine Investition von Milliarden Euro, die den Standort sicherte — und das nur dank des Engagements der Arbeitnehmervertretung.
2. Mitbestimmung ist kein Selbstzweck
§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG verpflichtet den Betriebsrat zur Überwachung der Gesetzes eingehaltung und kollektivrechtlicher Vereinbarungen. Wenn Arbeitgeber behaupten, Mitbestimmung sei ein „Standortrisiko“, dann zeigen sie oft nur, dass sie sich nicht an die bestehenden Regeln halten wollen.
3. Internationale Wettbewerbsfähigkeit
Deutschland ist nicht der einzige Industriestandort der Welt. Was unsere Unternehmen wettbewerbsfähig macht, ist nicht nur Technologie — sondern auch Qualifikation, Zuverlässigkeit und Sozialfrieden. Betriebe mit starken Betriebsräten haben nachweislich höhere Produktivität und geringere Fluktuation.
Die rechtliche Lage
Das BetrVG lässt keinen Spielraum
Die Forderungen der Arbeitgeberverbände zielen darauf ab, das BetrVG zu ändern — insbesondere § 80 Abs. 1 (Aufgaben des Betriebsrats), § 87 (Mitbestimmung bei Arbeitszeit, Entgelt, Ordnung des Betriebs) und § 111 (Betriebsänderungen, Interessenausgleich und Sozialplan).
Das Problem: Eine solche Reform würde nicht nur die Rechte der Betriebsräte beschneiden — sie würde das gesamte System der sozialen Marktwirtschaft anfassen. Denn der Betriebsrat ist keine „Firma innerhalb der Firma“, sondern eine demokratisch legitimierte Vertretung der Beschäftigten.
§ 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG — Die Pflicht zur Überwachung
Der Betriebsrat hat über die Einhaltung der Gesetze, Vorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie kollektivrechtlicher Vereinbarungen zu wachen. Diese Pflicht kann nicht durch Arbeitgeberforderungen ausgehebelt werden.
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG — Mitbestimmung bei Digitalisierung
Die Einführung elektronischer Arbeitszeitsysteme, algorithmischer Steuerung und KI-basierter Bewertungssysteme unterliegt dem Mitbestimmungsrecht. Hier sieht die Arbeitgeberseite besonders „Bremseffekte“ — dabei geht es um den Schutz der Beschäftigten vor willkürlicher Verarbeitung personenbezogener Daten.
Ein wichtiges Instrument ist dabei die Einigungsstelle nach § 76 BetrVG: Bei einer Nichteinsichtigkeit kann der Betriebsrat bei Arbeitsgerichten die Einsetzung einer Einigungsstelle beantragen — eine kostengünstige Alternative zum langen Rechtsstreit. Zudem ermöglichen Rahmenbetriebsvereinbarungen (z.B. zu IT-Nutzung oder Software-Einführung) eine schnelle, verbindliche Regelung ohne langwierige Einzelverhandlungen.
Was bedeutet das für Betriebsräte?
Checkliste: So reagieren Sie richtig
Kernaussage: Betriebsräte sollten die aktuelle Debatte nicht passiv hinnehmen, sondern proaktiv vernetzen, dokumentieren und mit klarer Argumentation gegensteuern. Die gesetzliche Grundlage des BetrVG bietet dabei sufficient Spielraum — die Frage ist nicht das Recht, sondern der Mut zur Durchsetzung.
- ✅ Informiert bleiben: Folgen Sie den Debatten in Fachmedien (Arbeitsrecht im Betrieb, Betriebsrat Aktuell, IG Metall Magazin).
- ✅ Vernetzen: Tauschen Sie sich mit anderen Betriebsräten aus — sei es über lokale Netzwerke, Fachtagungen oder digitale Plattformen.
- ✅ Dokumentieren: Halten Sie fest, wo und wie Mitbestimmung in Ihrem Betrieb erfolgreich war. Das ist Ihr Argumentationsmaterial.
- ✅ Schulungen nutzen: Beantragen Sie nach § 37 Abs. 6 BetrVG Schulungen zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen.
- ✅ Öffentlichkeit herstellen: Wenn Arbeitgeber öffentlich angreifen, sollten Betriebsräte sichtbar werden — in Betrieben, in der Presse, in der Politik.
- ✅ Rechtliche Unterstützung: Ziehen Sie bei Bedrohung Ihrer Rechte jederzeit einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu.
Die politische Dimension
Die Debatte über eine „Modernisierung“ des Betriebsverfassungsgesetzes ist nicht neu — aber sie hat an Schubkraft gewonnen, seitdem die Automobilkrise bei VW öffentlich geworden ist. Arbeitgeber suchen Sündenböcke, und der Betriebsrat ist ein convenient target.
Die Realität: Werke wie Emden, Hannover, Zwickau und Neckarsulm stehen nicht wegen zu starker Mitbestimmung auf der Kippe — sondern wegen strategischer Fehlentscheidungen, verpasster Technologiewende und globaler Marktveränderungen.
Fazit
Die Forderung nach weniger Mitbestimmung ist keine sachliche Kritik — sie ist ein Angriff auf die soziale Partnerschaft, die Deutschland seit Jahrzehnten stabilisiert hat. Betriebsräte sollten diese Attacken nicht ruhig hinnehmen, sondern aktiv Gegensteuer geben.
Das BetrVG ist kein Hindernis auf dem Weg in die Zukunft — es ist die Voraussetzung dafür, dass Veränderung sozial verträglich und demokratisch legitimiert erfolgt. Wer das bestreiten will, muss an der Grundlage unserer sozialen Marktwirtschaft rütteln.
Für Betriebsräte heißt das: Jetzt erst recht aktiv werden. Nicht defensiv, nicht abwartend — sondern mit klarer Argumentation und strategischer Vernetzung.
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Quellen:
- Handelsblatt (03.09.2026): „Betriebsrat als Standortrisiko – Arbeitgeber fordern Reform“
- BDA Positionspapier zur Modernisierung des BetrVG
- IG Metall widerspricht BDA-Reformplänen entschieden
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für konkrete rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Ihren Betriebsrechtsberater.
Autor: Dieser Artikel wurde von der Redaktion des ibp.Magazins erstellt. Für fachliche Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktionsleitung.





