Die Lufthansa Group startet ihre größten Umstrukturierungsmaßnahmen seit Jahren. Das interne Programm „New Ways“ sieht einen Abbau von bis zu 4.000 Stellen in der Verwaltung bis 2030 vor. Die erste Phase beginnt jetzt mit etwa 550 Stellenausstiegen. Was bedeutet das für die Beschäftigten — und welche Rolle spielt der Betriebsrat?
Das Programm „New Ways“ im Überblick
Hintergrund und Ziele: Bereits im Herbst 2025 kündigte die Lufthansa Group an, bis zum Jahr 2030 rund 4.000 Stellen in der Verwaltung streichen zu wollen. Das Ziel: Kosten senken und die Effizienz steigern.
Die Zahlen der ersten Phase:
- Stellenabbau (freiwillig): ~550 Vollzeitstellen ab sofort
- Verlagerung von Stellen: ~1.500 Vollzeitstellen bis 2027
- Gesamtabbau bis 2030: ~4.000 Stellen laufend
Betroffene Bereiche:
- Lufthansa Airlines (Kernmarke)
- Zentrale Konzernbereiche
- Verwaltungsfunktionen (Vertrieb, Netzwerkplanung)
- Standort Frankfurt (besonders stark betroffen)
Wie soll der Abbau stattfinden?
Freiwillige Maßnahmen im Vordergrund:
- Aufhebungsverträge mit Abfindungen (typisch: 0,5–1,5 Monatsgehälter pro Jahr)
- Bezahlte, unwiderrufliche Freistellungen (duales Beschäftigungsverhältnis möglich)
Verlagerung von Jobs:
- Bündelung zentraler Aufgaben (Vertrieb, Netzwerkplanung)
- Verlagerung an internationale Standorte
- Frankfurt besonders betroffen
Die Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat bei solchen Maßnahmen umfassende Rechte:
- § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG — Überwachungspflicht
- § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG — Mitbestimmung bei Ordnungsfragen
- § 111 BetrVG — Betriebsänderungen
- § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG — Ordnung des Betriebs
Was der Betriebsrat jetzt tun sollte:
- Frühzeitig informiert werden (§ 111 BetrVG — Betriebsänderungen)
- Mitbestimmung geltend machen (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 — Mitbestimmung)
- Sachverständige hinzuziehen (§ 80 Abs. 3)
- Sozialplan verhandeln (§ 112 BetrVG)
Was Beschäftigte wissen sollten
Rechte bei Aufhebungsverträgen:
- Nie sofort unterschreiben!
- Rechtsprüfung einholen
- Abfindung verhandeln
Typische Abfindungshöhen:
- Unter 1 Jahr: 0,5–1,0 Monatsgehälter
- 1–5 Jahre: 1,0–1,5 Monatsgehälter
- Über 5 Jahre: 1,5–2,0+ Monatsgehälter
Der größere Kontext
Der Lufthansa-Stellenabbau ist Teil eines größeren Trends in der deutschen Luftfahrt. Unternehmen wie Airbus (5.000 Stellen bis 2027), ZF Friedrichshafen (4.500 Stellen) und Thyssenkrupp (2.000 Stellen) stehen vor ähnlichen Herausforderungen.
Was bedeutet das für den Standort Deutschland?
Frankfurt als größter Luftfahrthub Europas und wichtiger Wirtschaftsstandort ist überproportional betroffen. Die Verlagerung von 1.500 Stellen an internationale Standorte könnte die Attraktivität des Standorts Deutschland langfristig schwächen.
Rolle der Gewerkschaften
ver.di kritisiert den geplanten Abbau scharf: „Einen Kahlschlag am Lufthansa-Boden zu Lasten der Beschäftigten nehmen wir nicht hin“, erklärte Marvin Reschinsky von ver.di. Die Gewerkschaft warnt vor weiteren Maßnahmen zur Personalkostenabsenkung.
Fazit
Der Stellenabbau bei der Lufthansa ist Teil eines größeren Trends. Für Betriebsräte bedeutet das: Proaktiv werden, Rechte kennen, Netzwerke nutzen, Qualifizierung vorantreiben.
Quellen:
- Handelsblatt: Lufthansa Stellenabbau wird konkret
- NZZ: Lufthansa streicht 550 Verwaltungsstellen
- Dr. Web: Lufthansa New Ways Programm
- Lufthansa Group: Kapitalmarkttag 2025
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Für konkrete rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder Ihren Betriebsrechtsberater.





