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Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve: Bis zu 100% För­de­rung für Wei­ter­bil­dung

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Die ste­ti­ge Wei­ter­ent­wick­lung der Arbeits­welt und die zuneh­men­de Digi­ta­li­sie­rung stel­len Unter­neh­men und Arbeit­neh­mer vor neue Her­aus­for­de­run­gen. Um wett­be­werbs­fä­hig zu blei­ben und den Anfor­de­run­gen des Arbeits­mark­tes gerecht zu wer­den, ist kon­ti­nu­ier­li­che Qua­li­fi­zie­rung uner­läss­lich. Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve bie­tet hier eine attrak­ti­ve Mög­lich­keit, Wei­ter­bil­dun­gen zu för­dern und somit die beruf­li­chen Per­spek­ti­ven von Arbeit­neh­mern und die Inno­va­ti­ons­kraft von Unter­neh­men zu stär­ken. Die För­der­pro­gram­me, die bis zu 100% der Kos­ten decken kön­nen, sind ein wich­ti­ger Bau­stein für die Zukunfts­si­che­rung.

Was ist die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve und wer pro­fi­tiert?

Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve ist eine Initia­ti­ve der Bun­des­re­gie­rung, die dar­auf abzielt, die Wei­ter­bil­dung von Arbeit­neh­mern und die Anpas­sungs­fä­hig­keit von Unter­neh­men an den sich wan­deln­den Arbeits­markt zu för­dern. Im Kern steht das Qua­li­fi­zie­rungs­chan­cen­ge­setz, wel­ches Unter­neh­men und Beschäf­tig­ten den Zugang zu geför­der­ten Wei­ter­bil­dun­gen erleich­tern soll.

Pro­fi­tie­ren kön­nen von die­sen För­der­pro­gram­men sowohl Arbeit­neh­mer als auch Unter­neh­men unter­schied­li­cher Grö­ße. Für Arbeit­neh­mer bie­tet die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve die Chan­ce, ihre beruf­li­chen Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten zu erwei­tern und sich so bes­ser auf die Anfor­de­run­gen des Arbeits­mark­tes ein­zu­stel­len. Dies kann bei­spiels­wei­se durch den Erwerb neu­er Kom­pe­ten­zen im Bereich der Digi­ta­li­sie­rung, im Umgang mit neu­en Tech­no­lo­gien oder in ande­ren zukunfts­re­le­van­ten Berei­chen gesche­hen.

Unter­neh­men pro­fi­tie­ren von der Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve, indem sie ihre Mit­ar­bei­ter wei­ter­bil­den und somit die eige­ne Wett­be­werbs­fä­hig­keit stär­ken kön­nen. Gera­de klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) haben oft nicht die finan­zi­el­len Mit­tel, um umfang­rei­che Wei­ter­bil­dungs­pro­gram­me zu finan­zie­ren. Die För­der­pro­gram­me der Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve kön­nen hier Abhil­fe schaf­fen und es Unter­neh­men ermög­li­chen, ihre Mit­ar­bei­ter bedarfs­ge­recht zu qua­li­fi­zie­ren. Dies ist beson­ders wich­tig, um dem Fach­kräf­te­man­gel ent­ge­gen­zu­wir­ken und die Inno­va­ti­ons­kraft des Unter­neh­mens zu sichern. Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve unter­stützt somit den Auf­bau zukunfts­fä­hi­ger Kom­pe­ten­zen im Unter­neh­men und trägt zur lang­fris­ti­gen Wett­be­werbs­fä­hig­keit bei.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen fin­den Sie unter: https://www.lvq.de/karriere-blog/artikel/weiterbildung/qualifizierungsoffensive-foerderung-fuer-beschaeftige-unternehmen-selbststaendige.html

För­der­mög­lich­kei­ten im Detail: Bis zu 100% Zuschuss

Im Rah­men der Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve ste­hen ver­schie­de­ne För­der­mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung, die Unter­neh­men und Arbeit­neh­mer bei der Finan­zie­rung von Wei­ter­bil­dun­gen unter­stüt­zen. Die Höhe der Zuschüs­se vari­iert je nach Unter­neh­mens­grö­ße, Art der Wei­ter­bil­dung und den indi­vi­du­el­len Vor­aus­set­zun­gen des Teil­neh­mers.

Ein wesent­li­cher Bestand­teil der För­de­rung sind Zuschüs­se zu den Wei­ter­bil­dungs­kos­ten. Die­se kön­nen die Lehr­gangs­kos­ten, Prü­fungs­ge­büh­ren und gege­be­nen­falls auch Kos­ten für Lern­ma­te­ria­li­en umfas­sen. Die Höhe des Zuschus­ses kann dabei bis zu 100% der Kos­ten betra­gen, ins­be­son­de­re für klei­ne Unter­neh­men und bestimm­te Ziel­grup­pen.

Zusätz­lich zu den Zuschüs­sen zu den Wei­ter­bil­dungs­kos­ten gibt es auch die Mög­lich­keit eines Arbeits­ent­gelt­zu­schus­ses. Die­ser Zuschuss soll Unter­neh­men dabei unter­stüt­zen, die Lohn­kos­ten wäh­rend der Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me zu kom­pen­sie­ren. Der Arbeits­ent­gelt­zu­schuss wird in der Regel für die Zeit gewährt, in der der Arbeit­neh­mer an der Wei­ter­bil­dung teil­nimmt und somit nicht im Betrieb ein­ge­setzt wer­den kann. Die Höhe des Arbeits­ent­gelt­zu­schus­ses ist gestaf­felt und rich­tet sich nach der Grö­ße des Unter­neh­mens.

Die genau­en Kon­di­tio­nen und die Höhe der För­de­rung sind von ver­schie­de­nen Fak­to­ren abhän­gig. So spielt bei­spiels­wei­se die Unter­neh­mens­grö­ße eine Rol­le: Klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU) erhal­ten in der Regel höhe­re Zuschüs­se als Groß­un­ter­neh­men. Auch die Art der Wei­ter­bil­dung ist ent­schei­dend: Wei­ter­bil­dun­gen, die auf den Erwerb von grund­le­gen­den Kom­pe­ten­zen oder auf die Anpas­sung an den tech­no­lo­gi­schen Wan­del abzie­len, wer­den oft stär­ker geför­dert als Wei­ter­bil­dun­gen, die der rei­nen Spe­zia­li­sie­rung die­nen.

Um die För­de­rung in Anspruch neh­men zu kön­nen, müs­sen bestimm­te Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein. So muss bei­spiels­wei­se die Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me bestimm­ten Qua­li­täts­stan­dards ent­spre­chen und von einem aner­kann­ten Bil­dungs­trä­ger durch­ge­führt wer­den. Zudem müs­sen sowohl der Arbeit­neh­mer als auch das Unter­neh­men bestimm­te Teil­nah­me­be­din­gun­gen erfül­len.

Wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen zu den För­der­maß­nah­men und deren Staf­fe­lung nach Unter­neh­mens­grö­ße fin­den Sie unter: https://www.kofa.de/personalarbeit/weiterbildung/bedarfe-erkennen-und-planen/foerdermassnahmen/

Vor­aus­set­zun­gen für die För­de­rung: Wer kann geför­dert wer­den?

Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve rich­tet sich sowohl an Arbeit­neh­mer als auch an Unter­neh­men, wobei die genau­en Vor­aus­set­zun­gen für eine För­de­rung vari­ie­ren kön­nen. Grund­sätz­lich gilt:

  • Arbeit­neh­mer: För­der­fä­hig sind in der Regel Beschäf­tig­te, deren Arbeits­platz durch den tech­no­lo­gi­schen Wan­del oder ande­re struk­tu­rel­le Ver­än­de­run­gen gefähr­det ist oder deren Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten nicht mehr dem aktu­el­len Stand ent­spre­chen. Auch unge­lern­te oder gering qua­li­fi­zier­te Arbeit­neh­mer kön­nen geför­dert wer­den, um ihre beruf­li­chen Per­spek­ti­ven zu ver­bes­sern. Wich­tig ist, dass die Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me zur Ver­bes­se­rung der Beschäf­ti­gungs­fä­hig­keit bei­trägt. Die Bun­des­agen­tur für Arbeit bie­tet hier­zu eine indi­vi­du­el­le Bera­tung an.

  • Unter­neh­men: Unter­neh­men aller Grö­ßen kön­nen von der Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve pro­fi­tie­ren, ins­be­son­de­re klei­ne und mitt­le­re Unter­neh­men (KMU), die oft nicht über die Res­sour­cen für umfang­rei­che Wei­ter­bil­dungs­pro­gram­me ver­fü­gen. Die För­de­rung kann dazu bei­tra­gen, die Mit­ar­bei­ter­qua­li­fi­ka­ti­on zu ver­bes­sern, Fach­kräf­te zu sichern und die Inno­va­ti­ons­kraft des Unter­neh­mens zu stär­ken. Unter­neh­men müs­sen in der Regel nach­wei­sen, dass die Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me not­wen­dig ist, um die Wett­be­werbs­fä­hig­keit zu erhal­ten oder aus­zu­bau­en.

Neben den genann­ten Per­so­nen­grup­pen müs­sen auch die Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men bestimm­te Kri­te­ri­en erfül­len, um för­der­fä­hig zu sein. Dazu gehö­ren:

  • Qua­li­tät der Wei­ter­bil­dung: Die Wei­ter­bil­dung muss von einem aner­kann­ten Bil­dungs­trä­ger durch­ge­führt wer­den und den Qua­li­täts­stan­dards ent­spre­chen.

  • Inhalt­li­che Rele­vanz: Die Inhal­te der Wei­ter­bil­dung müs­sen rele­vant für die beruf­li­che Tätig­keit des Teil­neh­mers oder die stra­te­gi­sche Aus­rich­tung des Unter­neh­mens sein.

  • Ziel­ge­rich­te­te Qua­li­fi­zie­rung: Die Wei­ter­bil­dung muss zu einem aner­kann­ten Abschluss füh­ren oder die Teil­neh­mer in die Lage ver­set­zen, neue Auf­ga­ben und Ver­ant­wort­lich­kei­ten zu über­neh­men.

Detail­lier­te Infor­ma­tio­nen zu den För­der­kri­te­ri­en und Teil­nah­me­be­din­gun­gen sind bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit oder den zustän­di­gen Job­cen­tern erhält­lich.

Antrag­stel­lung: So bean­tra­gen Sie die För­de­rung

Die Bean­tra­gung der För­de­rung im Rah­men der Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve erfor­dert eini­ge Schrit­te und die Vor­la­ge bestimm­ter Doku­men­te. Hier eine prak­ti­sche Anlei­tung:

  1. Bera­tung: Neh­men Sie zunächst Kon­takt zur Bun­des­agen­tur für Arbeit oder einem Job­cen­ter auf, um sich über die För­der­mög­lich­kei­ten und Vor­aus­set­zun­gen zu infor­mie­ren. Im Rah­men der Bera­tung kön­nen Sie klä­ren, ob Ihre geplan­te Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me för­der­fä­hig ist und wel­che Unter­la­gen Sie für den Antrag benö­ti­gen.

  2. Antrags­for­mu­la­re: Die Antrags­for­mu­la­re erhal­ten Sie bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit oder den Job­cen­tern. Sie kön­nen die For­mu­la­re in der Regel auch online her­un­ter­la­den. Fül­len Sie die Anträ­ge sorg­fäl­tig und voll­stän­dig aus.

  3. Benö­tig­te Doku­men­te: Rei­chen Sie zusam­men mit dem Antrag alle erfor­der­li­chen Doku­men­te ein. Dazu gehö­ren in der Regel:

    • Lebens­lauf: Ein aktu­el­ler Lebens­lauf des Teil­neh­mers.
    • Qua­li­fi­ka­ti­ons­nach­wei­se: Zeug­nis­se und ande­re Nach­wei­se über vor­han­de­ne Qua­li­fi­ka­tio­nen.
    • Anmel­de­be­stä­ti­gung: Eine Anmel­de­be­stä­ti­gung des Bil­dungs­trä­gers für die geplan­te Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­me.
    • Kos­ten­auf­stel­lung: Eine detail­lier­te Auf­stel­lung der Kos­ten für die Wei­ter­bil­dung, inklu­si­ve Lehr­gangs­ge­büh­ren, Mate­ri­al­kos­ten und gege­be­nen­falls Fahrt­kos­ten.
    • Arbeits­ver­trag (für Arbeit­neh­mer): Eine Kopie des Arbeits­ver­trags, um das Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis nach­zu­wei­sen.
    • Begrün­dung: Eine aus­führ­li­che Begrün­dung, war­um die Wei­ter­bil­dung für die beruf­li­che Ent­wick­lung des Teil­neh­mers oder die Wett­be­werbs­fä­hig­keit des Unter­neh­mens not­wen­dig ist.
  4. Antrag­stel­lung: Rei­chen Sie den aus­ge­füll­ten Antrag zusam­men mit allen erfor­der­li­chen Doku­men­ten bei der zustän­di­gen Stel­le ein. Die Antrags­fris­ten sind zu beach­ten.

  5. Prü­fung: Die Bun­des­agen­tur für Arbeit oder das Job­cen­ter prüft Ihren Antrag und ent­schei­det über die Bewil­li­gung der För­de­rung.

  6. Bewil­li­gungs­be­scheid: Bei posi­ti­ver Ent­schei­dung erhal­ten Sie einen Bewil­li­gungs­be­scheid, in dem die Höhe der För­de­rung und die Bedin­gun­gen für die Aus­zah­lung fest­ge­legt sind.

  7. Durch­füh­rung der Wei­ter­bil­dung: Nach Erhalt des Bewil­li­gungs­be­scheids kön­nen Sie mit der Wei­ter­bil­dung begin­nen.

  8. Aus­zah­lung der För­de­rung: Die Aus­zah­lung der För­de­rung erfolgt in der Regel nach Abschluss der Wei­ter­bil­dung und Vor­la­ge der ent­spre­chen­den Nach­wei­se.

Wich­ti­ge Anlauf­stel­len:

  • Bun­des­agen­tur für Arbeit: Bun­des­agen­tur für Arbeit – Die zen­tra­le Anlauf­stel­le für alle Fra­gen rund um die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve und die Bean­tra­gung von För­der­mit­teln.
  • Job­cen­ter: Job­cen­ter – Die Job­cen­ter sind für die Betreu­ung und För­de­rung von Arbeit­su­chen­den und Arbeit­neh­mern vor Ort zustän­dig.

Bei­spie­le erfolg­rei­cher Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men

Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve hat bereits zahl­rei­che erfolg­rei­che Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men ermög­licht und posi­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf die beruf­li­che Ent­wick­lung von Arbeit­neh­mern und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit von Unter­neh­men gezeigt. Hier eini­ge kon­kre­te Bei­spie­le:

  • Umschu­lung zum Fach­in­for­ma­ti­ker: Ein unge­lern­ter Lager­ar­bei­ter nutz­te die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve, um sich zum Fach­in­for­ma­ti­ker umzu­schu­len. Nach erfolg­rei­chem Abschluss der Umschu­lung fand er eine gut bezahl­te Anstel­lung in einem IT-Unter­neh­men und konn­te sei­ne beruf­li­chen Per­spek­ti­ven deut­lich ver­bes­sern.

  • Wei­ter­bil­dung im Bereich Digi­tal Mar­ke­ting: Eine Mar­ke­ting-Mit­ar­bei­te­rin eines KMU absol­vier­te eine Wei­ter­bil­dung im Bereich Digi­tal Mar­ke­ting, um ihre Kennt­nis­se und Fähig­kei­ten im Online-Mar­ke­ting zu erwei­tern. Nach der Wei­ter­bil­dung konn­te sie die Online-Mar­ke­ting-Stra­te­gie des Unter­neh­mens erfolg­reich opti­mie­ren und so den Umsatz stei­gern.

  • Qua­li­fi­zie­rung zur CNC-Fach­kraft: Ein Unter­neh­men im Bereich Metall­ver­ar­bei­tung nutz­te die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve, um sei­ne Mit­ar­bei­ter zu CNC-Fach­kräf­ten aus­zu­bil­den. Durch die Qua­li­fi­zie­rung konn­te das Unter­neh­men sei­ne Pro­duk­ti­ons­pro­zes­se opti­mie­ren und die Qua­li­tät sei­ner Pro­duk­te ver­bes­sern.

  • Sprach­kur­se für aus­län­di­sche Fach­kräf­te: Ein Unter­neh­men, das aus­län­di­sche Fach­kräf­te beschäf­tigt, nutz­te die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve, um sei­nen Mit­ar­bei­tern Deutsch­kur­se anzu­bie­ten. Durch die Sprach­kur­se konn­ten die aus­län­di­schen Fach­kräf­te ihre Sprach­kennt­nis­se ver­bes­sern und sich bes­ser in das Unter­neh­men inte­grie­ren.

Die­se Bei­spie­le zei­gen, dass die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve viel­fäl­ti­ge Ein­satz­mög­lich­kei­ten bie­tet und posi­ti­ve Aus­wir­kun­gen auf die beruf­li­che Ent­wick­lung von Arbeit­neh­mern und die Wett­be­werbs­fä­hig­keit von Unter­neh­men haben kann. Die För­de­rung kann dazu bei­tra­gen, Fach­kräf­te zu sichern, die Inno­va­ti­ons­kraft zu stär­ken und die beruf­li­chen Per­spek­ti­ven von Arbeit­neh­mern zu ver­bes­sern.

Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve als Chan­ce für die Zukunft

Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve ist mehr als nur ein För­der­pro­gramm; sie ist eine Inves­ti­ti­on in die Zukunft. Sie ermög­licht es Unter­neh­men, ihre Mit­ar­bei­ter fit für die Her­aus­for­de­run­gen der digi­ta­len Trans­for­ma­ti­on zu machen und somit ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit zu sichern. Gleich­zei­tig bie­tet sie Arbeit­neh­mern die Chan­ce, ihre Fach­kräf­te zu erwei­tern und sich beruf­lich wei­ter­zu­ent­wi­ckeln. Indem sie den Zugang zu Wei­ter­bil­dung erleich­tert, trägt die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve dazu bei, den Arbeits­markt zu sta­bi­li­sie­ren und die Inno­va­ti­on zu för­dern. Eine gut qua­li­fi­zier­te Beleg­schaft ist ein ent­schei­den­der Fak­tor für den Erfolg eines Unter­neh­mens und die Pro­spe­ri­tät einer Volks­wirt­schaft.

Fazit

Die Qua­li­fi­zie­rungs­of­fen­si­ve stellt eine bedeu­ten­de Chan­ce dar, die sich sowohl Unter­neh­men als auch Arbeit­neh­mer zunut­ze machen soll­ten. Durch die groß­zü­gi­gen För­der­pro­gram­me wird Wei­ter­bil­dung zugäng­li­cher und erschwing­li­cher. Dies ermög­licht es Unter­neh­men, ihre Mit­ar­bei­ter gezielt zu schu­len und so den Anfor­de­run­gen der sich wan­deln­den Arbeits­welt gerecht zu wer­den. Gleich­zei­tig pro­fi­tie­ren Arbeit­neh­mer von der Mög­lich­keit, ihre Kom­pe­ten­zen zu erwei­tern und ihre beruf­li­chen Per­spek­ti­ven zu ver­bes­sern. Die Inves­ti­ti­on in Qua­li­fi­zie­rung ist somit eine Inves­ti­ti­on in die Zukunft.

Wei­ter­füh­ren­de Quel­len