📅 Aktualisiert: Oktober 2026 — Betriebsrat-KI-Bezug (§ 90 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG) & Akademie-CTA ergänzt. Ibp-Ton geschärft. Erstveröffentlichung: September 2024.
Künstliche Intelligenz (KI) hält Einzug in deutsche Betriebe — und mit ihr der EU AI Act. Die Frage ist nicht ob, sondern wie reguliert wird. Und wer glaubt, das sei reine Chef-Sache, hat die Rechnung ohne den Betriebsrat gemacht.
Kenntnisstand deutscher Unternehmen zum geltenden KI-Recht
Viele deutsche Unternehmen haben nur ein geringes Wissen über das geltende KI-Recht. Eine aktuelle Umfrage zeigt, dass lediglich 24 % der Unternehmen sich bereits mit dem AI Act befasst haben, und nur 3 % davon intensiv. Diese Zahlen verdeutlichen ein erhebliches Defizit im Bewusstsein und Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen für KI. In der Mehrheit der Unternehmen herrscht Unklarheit darüber, welche Regeln und Bestimmungen für den Einsatz von KI gelten. Dies kann dazu führen, dass Unternehmen unwissentlich gegen Gesetze verstoßen oder nicht in vollem Umfang von den Möglichkeiten der KI profitieren können.
Kanzlei-Praxis-Tipp: Genau hier liegt die Chance für Betriebsräte: Wer den AI Act kennt, kann mitreden — bei der Einführung, bei Risikoklassifizierung, bei Schulungen.
Skepsis und Vertrauen: Die Meinung der Unternehmen zum EU AI Act
Die Einführung des EU AI Acts hat gemischte Reaktionen bei deutschen Unternehmen hervorgerufen. Einerseits gibt es das Potenzial, durch klare Regelungen Vertrauen zu schaffen und den Einsatz von KI zu fördern. Andererseits besteht die Sorge, dass zu strenge Regulierungen die Innovationskraft der Unternehmen beeinträchtigen könnten. Eine Umfrage von Deloitte zeigt, dass viele Unternehmen skeptisch gegenüber der neuen Regulierung sind. Sie befürchten, dass die bürokratischen Hürden und die Kosten der Einhaltung der Vorschriften zu hoch sein könnten. Gleichzeitig erkennen zahlreiche Unternehmen den Nutzen klarer Regeln für eine sichere und ethische Nutzung von KI.
Wirtschaftliche Vorteile klarer KI-Regeln
Klare KI-Regelungen können erhebliche wirtschaftliche Vorteile für deutsche Unternehmen mit sich bringen. Laut einer Bitkom-Umfrage sind fast drei Viertel (73 %) der Befragten der Meinung, dass deutliche KI-Regeln europäischen Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. Dies zeigt, dass es innerhalb der deutschen Wirtschaft einen starken Wunsch nach klaren und verständlichen Regelungen gibt.
Eindeutige Vorschriften bieten nicht nur Rechtssicherheit, sondern helfen auch dabei, Investitionsrisiken zu minimieren. Unternehmen haben dadurch die Möglichkeit, ihre Ressourcen effizienter zu planen und zu nutzen, was zu einer höheren Innovationskraft führen kann. Ein strukturiertes Regelwerk könnte außerdem das Vertrauen der Verbraucher in KI-Anwendungen stärken, was wiederum positiv auf die Akzeptanz der Technologien und deren Marktdurchdringung wirkt.
Warum der Betriebsrat beim KI-Einsatz mit am Tisch sitzen muss
Hier wird es konkret für die ibp-Zielgruppe: Nicht nur Unternehmen stehen unter dem AI Act — auch Betriebsräte haben klare Rechte bei KI im Betrieb.
- § 90 BetrVG (Informationsrechte bei Arbeitsverfahren): Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über geplante Rationalisierungsmaßnahmen zu unterrichten — dazu gehört jede Einführung von KI-Systemen, die Arbeitsabläufe verändert.
- § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG (Mitbestimmung bei technischen Einrichtungen): Werden KI-Systeme zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung eingesetzt (z. B. Tracking-Tools, Produktivitäts-Scores, KI-gestützte Schichtplanung), hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht.
- § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Überwachung): Der Betriebsrat überwacht die Einhaltung von Gesetzen — dazu gehört auch der AI Act (z. B. Hochrisiko-KI, Transparenzpflichten).
- § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG (Gesundheitsschutz): Psychische Belastungen durch KI-Überwachung, Algorithmen-Stress, „Always-on“-Kultur — auch hier greift der Gesundheitsschutz.
Realität in der Kanzlei-Praxis: In 90 % der Fälle wird der Betriebsrat erst informiert, wenn die Software schon läuft. Das ist zu spät. Wer § 90 und § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG kennt, holt sich den Platz am Tisch vor der Implementierung.
Bewertung der neuen KI-Regulierung durch deutsche Firmen
Die Bewertung der neuen KI-Regulierung durch deutsche Firmen ist gemischt. Eine Umfrage zeigt, dass 39 % der befragten Unternehmen sich von der neuen Regulierung mehr Rechtssicherheit im Umgang mit KI versprechen. Dieser Aspekt ist besonders wichtig, da viele Unternehmen angesichts der dynamischen Entwicklung von KI-Technologien auf einen stabilen rechtlichen Rahmen angewiesen sind.
Gleichzeitig gibt es aber auch Bedenken. Einige Unternehmen befürchten, dass zu strenge Regelungen die Innovationskraft hemmen könnten. Dies könnte insbesondere für kleinere Unternehmen problematisch sein, die nicht über die gleichen Ressourcen wie große Konzerne verfügen, um sich schnell an neue gesetzliche Vorgaben anzupassen. Trotz dieser Bedenken sehen viele Firmen die Regulierung als notwendigen Schritt, um langfristig verlässliche und ethische Standards im Einsatz von KI zu etablieren.
Umgang und Pläne deutscher Unternehmen mit KI
Eine aktuelle Umfrage von eco und YouGov zeigt, dass ein Drittel der deutschen Unternehmen derzeit keine Pläne für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz haben. Diese Unternehmen könnten langfristig den Anschluss an technologische Entwicklungen verpassen und somit Wettbewerbsnachteile erleiden.
Auf der anderen Seite befinden sich rund 25 % der Unternehmen in der Planungsphase für die Implementierung von KI-Lösungen. Diese Firmen erkennen die Potenziale von KI und arbeiten daran, diese Technologien in ihre Geschäftsprozesse zu integrieren. Allerdings gibt es auch hier Herausforderungen, wie die Sicherstellung der Datenqualität und die Integration von KI in bestehende IT-Strukturen.
Zudem zeigt die Umfrage, dass es unter den Unternehmen, die bereits KI einsetzen, einen starken Fokus auf Anwendungsbereiche wie Automatisierung, Datenanalyse und Kundenservice gibt. Dies unterstreicht die Vielseitigkeit von KI-Technologien und deren Potenzial, verschiedene Geschäftsbereiche zu optimieren und dadurch Effizienzgewinne zu erzielen.
Fazit: KI-Recht ist Mitbestimmungssache
Die Kenntnis und Akzeptanz von KI-Recht in deutschen Unternehmen ist ein vielschichtiges Thema. Während es eine große Nachfrage nach klaren Regeln gibt, die Vertrauen schaffen und Wettbewerbsvorteile bieten, besteht gleichzeitig Skepsis darüber, wie solche Regelungen die Innovationskraft beeinflussen könnten. Die Bewertung der neuen KI-Regulierung ist gemischt, wobei viele Unternehmen die Rechtssicherheit schätzen, aber auch die Herausforderungen erkennen.
Aber für Betriebsräte ist die Lage klar: KI-Einführung ohne Betriebsrat ist rechtlich angreifbar. Der AI Act setzt den Rahmen — das BetrVG gibt dem Betriebsrat die Werkzeuge (§ 90, § 87 Abs. 1 Nr. 6, § 80 BetrVG). Nutzen Sie sie.
⚡ Was Sie jetzt tun können
- Fordern Sie vom Arbeitgeber: Wo stehen wir beim AI Act? (Risikoklassifizierung, Hochrisiko-KI, Transparenzpflichten)
- Prüfen Sie: Werden KI-Systeme zur Verhaltens-/Leistungsüberwachung eingesetzt? → § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG!
- Lassen Sie sich schulen: KI im Betrieb — Rechte, Pflichten, Mitbestimmung.
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Quelle: Dieser Beitrag wurde von Andreas Galatas (RA, Bochum) entwickelt und steht unter der Creative Commons Lizenz. Weiterverwendung mit Quellenangabe erwünscht.





