Am 6. August 2025 hat die Bundesregierung ein neues Gesetz verabschiedet, das die Vergabe öffentlicher Aufträge auf Bundesebene revolutionieren soll. Das Bundestariftreuegesetz (BTTG) verpflichtet alle Unternehmen, die sich um Bundesaufträge bewerben, zur Bezahlung tariflicher Mindestarbeitsbedingungen – selbst wenn sie nicht tarifgebunden sind. Dies betrifft viele Branchen und macht Schluss mit Lohndumping im öffentlichen Sektor. Für Betriebsräte ist es wichtig, diese Regelung zu verstehen: Sie stärkt die Tarifbindung und schützt die Beschäftigten vor Konkurrenzdruck durch Billiglohnanbieter.
Was regelt das BTTG?
Die Regierungskoalition hat beschlossen, dass bei der Vergabe von Aufträgen des Bundes (z. B. Bauvorhaben, Dienstleistungen oder Lieferaufträge) künftig Tariflöhne gelten müssen. Das Gesetz schreibt Folgendes vor:
- Tarifliche Mindestarbeitsbedingungen: Unternehmen, die öffentliche Aufträge ausführen wollen, müssen die Löhne und Arbeitsbedingungen eines einschlägigen, allgemeinverbindlichen Tarifvertrags einhalten.
Fehlt ein solcher Vertrag, ist derjenige zu wählen, der im jeweiligen Gewerbe überwiegend gilt. - Geltung für Haupt- und Subunternehmen: Alle Auftragnehmer – auch Subunternehmer – müssen die Tarifbedingungen erfüllen.
Unternehmen müssen eine Tariftreueerklärung abgeben [8]. - Grenze bei der Auftragssumme: Das Gesetz soll für Aufträge ab 50 000 Euro gelten.
- Prüfstelle Bundestariftreue: Eine neue Behörde überwacht die Einhaltung und kann Verstöße ahnden.
Bei Verstößen drohen Ausschluss von der Vergabe und Bußgelder. - Ausnahmen: Bestimmte Bereiche, wie Beschaffungen für die Bundeswehr, sind vorübergehend bis Ende 2032 ausgenommen.
Ziele des Gesetzes
- Stärkung der Tarifbindung:
Das BTTG belohnt tarifgebundene Unternehmen und verhindert Wettbewerbsnachteile gegenüber nicht tarifgebundenen Firmen. - Fairer Wettbewerb:
Lohndumping soll verhindert werden – Qualitätsstandards und Arbeitsschutz stehen im Vordergrund. - Bessere Arbeitsbedingungen:
Beschäftigte z. B. im Bau, in der Gebäudereinigung oder im Bewachungsgewerbe sollen höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen erhalten.
Auswirkungen auf Unternehmen und Betriebsräte
Unternehmen:
- Müssen die richtigen Tarifverträge anwenden und Löhne entsprechend anpassen.
- Tariftreueerklärung ist verpflichtend.
- Subunternehmer sind ebenfalls einzubinden.
Betriebsräte:
- Können das Gesetz nutzen, um Lohndumping zu verhindern.
- Sollten prüfen, ob das Unternehmen künftig Bundesaufträge ausführt.
- Können bei Outsourcing-Projekten auf tarifgebundene Anbieter drängen.
- Haben Mitbestimmungsrechte nach § 98 BetrVG.
Tarifvertragsparteien:
- Können neue Tarifverträge abschließen oder bestehende für allgemeinverbindlich erklären lassen.
- Stärken so ihre Rolle in der Tariflandschaft.
Kritik und offene Fragen
- Bürokratieaufwand:
Vor allem kleine und mittlere Unternehmen befürchten Mehraufwand. - Tarifvielfalt:
In Branchen mit vielen Tarifverträgen ist oft unklar, welcher als einschlägig gilt. - Bundes- vs. Landesrecht:
Einige Länder haben eigene Tariftreuegesetze – wie diese mit dem BTTG harmonieren, bleibt offen.
Fazit
Das Bundestariftreuegesetz ist ein wichtiger Schritt für fairen Wettbewerb und mehr Tarifbindung im öffentlichen Auftragswesen.
Für Betriebsräte bedeutet es neue Möglichkeiten, gute Arbeitsbedingungen abzusichern.
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Weiteführende Quellen
Vergaben des Bundes nur noch zu Tarifbedingungen – BMAS