Arbeitnehmervertretung

Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung ist die insti­tu­tio­nel­le Form der Inter­es­sen­ver­tre­tung von Arbeit­neh­mern gegen­über dem Arbeit­ge­ber und in der Öffent­lich­keit. In vie­len Län­dern sind dies oft Gewerk­schaf­ten oder Betriebs­rä­te, die sich für bes­se­re Arbeits­be­din­gun­gen, fai­re Ver­gü­tung und sozia­le Sicher­heit ein­set­zen. Die Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung hat in der Regel das Recht, bei Ent­schei­dun­gen, die die Beleg­schaft betref­fen, kon­sul­tiert zu wer­den und in eini­gen Fäl­len auch ein Mit­spra­che­recht. Sie spielt eine wich­ti­ge Rol­le bei der Gestal­tung von Tarif­ver­trä­gen, Arbeits­zeit­mo­del­len und Gesund­heits- und Sicher­heits­stan­dards am Arbeits­platz. Die Wirk­sam­keit der Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung hängt oft von ihrer Orga­ni­sa­ti­ons­stär­ke, den gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen und der Bereit­schaft des Arbeit­ge­bers zur Koope­ra­ti­on ab.