Arbeitsschutz

Arbeits­schutz umfasst alle Maß­nah­men und Vor­schrif­ten, die dazu die­nen, die Gesund­heit und Sicher­heit der Arbeit­neh­mer am Arbeits­platz zu gewähr­leis­ten. Ziel des Arbeits­schut­zes ist es, Arbeits­un­fäl­le, Berufs­krank­hei­ten und arbeits­be­ding­te Gesund­heits­ge­fah­ren zu ver­hin­dern. Dies beinhal­tet die Bereit­stel­lung von siche­ren Arbeits­be­din­gun­gen, die Ver­wen­dung von Schutz­aus­rüs­tung, regel­mä­ßi­ge Sicher­heits­un­ter­wei­sun­gen sowie die Ein­hal­tung gesetz­li­cher Vor­schrif­ten und Nor­men. Auch ergo­no­mi­sche Arbeits­platz­ge­stal­tung und Maß­nah­men zur Stress­be­wäl­ti­gung sind wich­ti­ge Bestand­tei­le. Arbeit­ge­ber sind ver­pflich­tet, geeig­ne­te Maß­nah­men zu ergrei­fen und die Ein­hal­tung der Arbeits­schutz­be­stim­mun­gen zu über­wa­chen, wäh­rend Arbeit­neh­mer ver­pflich­tet sind, die Sicher­heits­vor­ga­ben zu beach­ten und an der Ver­bes­se­rung der Arbeits­si­cher­heit mit­zu­wir­ken.