Freistellung
Freistellung im betrieblichen Kontext bezieht sich auf die vorübergehende Befreiung von der regulären Arbeit für Arbeitnehmer oder Arbeitnehmervertreter. Für Arbeitnehmer kann eine Freistellung beispielsweise bedeuten, dass sie von ihren normalen Aufgaben entbunden sind, um an Schulungen oder Weiterbildungsmaßnahmen teilzunehmen. Für Arbeitnehmervertreter wie Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen bedeutet Freistellung, dass sie von ihrer regulären Arbeit freigestellt werden, um ihre spezifischen Aufgaben im Rahmen ihrer Rolle wahrzunehmen, wie die Interessenvertretung der Arbeitnehmer und die Mitwirkung bei betrieblichen Entscheidungen. In beiden Fällen ermöglicht die Freistellung den Betroffenen, sich auf ihre jeweiligen Aufgaben zu konzentrieren und ihre Verantwortlichkeiten effektiv zu erfüllen.