Freistellung

Frei­stel­lung im betrieb­li­chen Kon­text bezieht sich auf die vor­über­ge­hen­de Befrei­ung von der regu­lä­ren Arbeit für Arbeit­neh­mer oder Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter. Für Arbeit­neh­mer kann eine Frei­stel­lung bei­spiels­wei­se bedeu­ten, dass sie von ihren nor­ma­len Auf­ga­ben ent­bun­den sind, um an Schu­lun­gen oder Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men teil­zu­neh­men. Für Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter wie Betriebs­rä­te und Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­gen bedeu­tet Frei­stel­lung, dass sie von ihrer regu­lä­ren Arbeit frei­ge­stellt wer­den, um ihre spe­zi­fi­schen Auf­ga­ben im Rah­men ihrer Rol­le wahr­zu­neh­men, wie die Inter­es­sen­ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer und die Mit­wir­kung bei betrieb­li­chen Ent­schei­dun­gen. In bei­den Fäl­len ermög­licht die Frei­stel­lung den Betrof­fe­nen, sich auf ihre jewei­li­gen Auf­ga­ben zu kon­zen­trie­ren und ihre Ver­ant­wort­lich­kei­ten effek­tiv zu erfül­len.