Freistellung

Frei­stel­lung im betrieb­li­chen Kon­text bezieht sich auf die vor­über­ge­hen­de Befrei­ung von der regu­lä­ren Arbeit für Arbeit­neh­mer oder Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter. Für Arbeit­neh­mer kann eine Frei­stel­lung bei­spiels­wei­se bedeu­ten, dass sie von ihren nor­ma­len Auf­ga­ben ent­bun­den sind, um an Schu­lun­gen oder Wei­ter­bil­dungs­maß­nah­men teil­zu­neh­men. Für Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter wie Betriebs­rä­te und Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tun­gen bedeu­tet Frei­stel­lung, dass sie von ihrer regu­lä­ren Arbeit frei­ge­stellt wer­den, um ihre spe­zi­fi­schen Auf­ga­ben im Rah­men ihrer Rol­le wahr­zu­neh­men, wie die Inter­es­sen­ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer und die Mit­wir­kung bei betrieb­li­chen Ent­schei­dun­gen. In bei­den Fäl­len ermög­licht die Frei­stel­lung den Betrof­fe­nen, sich auf ihre jewei­li­gen Auf­ga­ben zu kon­zen­trie­ren und ihre Ver­ant­wort­lich­kei­ten effek­tiv zu erfül­len.

  • Urtei­le des BAG zur Impf­pflicht: Lohn­an­spruch und Abmah­nung bei Ver­stoß

    /

    Urtei­le des BAG zur Impf­pflicht: Lohn­an­spruch und Abmah­nung bei Ver­stoß

    Die COVID-19-Pan­de­mie hat nicht nur die öffent­li­che Gesund­heit, son­dern auch das Arbeits­recht auf den Prüf­stand gestellt. Beson­ders inter­es­sant sind zwei kürz­li­che Urtei­le des Bun­des­ar­beits­ge­richts (BAG), die zei­gen, wie tief­grei­fend die ein­rich­tungs­be­zo­ge­ne Impf­pflicht in arbeits­recht­li­che Ent­schei­dun­gen ein­greift. Hier sind die wich­tigs­ten Erkennt­nis­se aus den Fäl­len 5 AZR 192/23 und 5 AZR 167/23. Die Fra­ge, ob Arbeit­ge­ber…

  • Ver­ste­hen Sie Ihre Rech­te: Ein umfas­sen­der Leit­fa­den zur Rechts­stel­lung der Betriebs­rats­mit­glie­der

    /

    Ver­ste­hen Sie Ihre Rech­te: Ein umfas­sen­der Leit­fa­den zur Rechts­stel­lung der Betriebs­rats­mit­glie­der

    Der Betriebs­rat spielt eine zen­tra­le Rol­le in der Gestal­tung moder­ner Arbeits­be­zie­hun­gen, indem er die Inter­es­sen der Beleg­schaft ver­tritt und für einen Aus­gleich zwi­schen Mit­ar­bei­ter­belan­gen und Unter­neh­mens­zie­len sorgt. Die­ser Leit­fa­den zielt dar­auf ab, Betriebs­rats­mit­glie­dern ein tief­ge­hen­des Ver­ständ­nis ihrer Rechts­stel­lung zu ver­mit­teln und sie in ihrer täg­li­chen Arbeit zu unter­stüt­zen. Er bie­tet einen struk­tu­rier­ten Über­blick über die…

  • Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung: Ihre Auf­ga­ben, Rech­te und Pflich­ten im Über­blick

    /

    Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung: Ihre Auf­ga­ben, Rech­te und Pflich­ten im Über­blick

    In vie­len Unter­neh­men gibt es eine beson­de­re Ver­tre­tung, die sich aus­schließ­lich um die Belan­ge von schwer­be­hin­der­ten und gleich­ge­stell­ten Mit­ar­bei­tern küm­mert: die Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung (SBV). Ihre Rol­le ist von zen­tra­ler Bedeu­tung, da sie als Brü­cke zwi­schen Arbeit­ge­bern und schwer­be­hin­der­ten Mit­ar­bei­tern fun­giert und sicher­stellt, dass die Rech­te und Inter­es­sen die­ser spe­zi­el­len Grup­pe von Mit­ar­bei­tern gewahrt und geför­dert wer­den.…