Tarifvertrag

Ein Tarif­ver­trag ist eine schrift­li­che Ver­ein­ba­rung zwi­schen Arbeit­ge­ber­ver­bän­den oder ein­zel­nen Arbeit­ge­bern und Gewerk­schaf­ten, die die Arbeits­be­din­gun­gen für eine bestimm­te Grup­pe von Arbeit­neh­mern regelt. Er legt unter ande­rem Löh­ne, Arbeits­zei­ten, Urlaubs­an­sprü­che und wei­te­re sozia­le Leis­tun­gen fest. Tarif­ver­trä­ge haben in Deutsch­land eine hohe recht­li­che Bin­dungs­kraft und sind ein wich­ti­ges Instru­ment der kol­lek­ti­ven Arbeits­rechts­ge­stal­tung. Sie die­nen dazu, die Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber aus­zu­ba­lan­cie­ren und tra­gen zur sozia­len Sta­bi­li­tät am Arbeits­platz bei.