Union Busting

Uni­on Bus­ting bezeich­net die sys­te­ma­ti­sche und oft pro­fes­sio­nel­le Bekämp­fung von Arbeit­neh­mer­ver­tre­tun­gen wie Betriebs­rä­ten oder Gewerk­schaf­ten durch Arbeit­ge­ber oder deren Beauf­trag­te. Ziel ist es, Mit­be­stim­mung zu ver­hin­dern oder bestehen­de Gre­mi­en zu schwä­chen – etwa durch Ein­schüch­te­rung, Kün­di­gun­gen, juris­ti­sche Tricks oder geziel­te Des­in­for­ma­ti­on. In Deutsch­land ist Uni­on Bus­ting recht­lich ver­bo­ten, doch in der Pra­xis kommt es immer wie­der zu Fäl­len, in denen Betriebs­rats­grün­dun­gen behin­dert oder Betriebs­rä­te unter Druck gesetzt wer­den. Beson­ders in Bran­chen mit gerin­ger gewerk­schaft­li­cher Durch­drin­gung oder bei Restruk­tu­rie­run­gen tritt die­ses Phä­no­men ver­stärkt auf.