Die rasante Entwicklung und zunehmende Implementierung von Künstlicher Intelligenz (KI) transformiert die Arbeitswelt grundlegend. Von automatisierten Prozessen über intelligente Assistenzsysteme bis hin zu KI-gestützten Entscheidungshilfen – die Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Arbeitsinhalte und Mitarbeiterüberwachung sind immens. In dieser dynamischen Umgebung steht der Betriebsrat vor der Herausforderung, die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu wahren und die Einführung von KI im Unternehmen aktiv mitzugestalten. Dieser Artikel beleuchtet die zentrale Frage, welche konkreten Rechte, Pflichten und Mitbestimmungsmöglichkeiten dem Betriebsrat nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) zustehen, um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Betrieb verantwortungsvoll und mitarbeiterorientiert zu begleiten. Die Digitalisierung ist ein Prozess, den der Betriebsrat aktiv mitgestalten muss.
Was bedeutet KI im Arbeitskontext und welche Anwendungsfelder gibt es?
Im betrieblichen Umfeld bezieht sich Künstliche Intelligenz auf Systeme, die menschliche kognitive Fähigkeiten wie Lernen, Problemlösen, Wahrnehmung und Entscheidungsfindung simulieren oder nachahmen. KI am Arbeitsplatz ist dabei kein abstraktes Konzept mehr, sondern findet in vielfältigen Anwendungsfeldern Niederschlag. Dazu gehören etwa die Optimierung von Produktionsprozessen durch vorausschauende Wartung, die Automatisierung von Routineaufgaben in Verwaltung und Logistik oder der Einsatz intelligenter Chatbots im Kundenservice. Auch im Personalwesen (HR) kommen KI-Tools zum Einsatz, beispielsweise bei der Analyse von Bewerbungen, im Performance Management oder zur Erstellung von Weiterbildungsempfehlungen. Die Definition von KI im betrieblichen Kontext umfasst also eine breite Palette von Technologien und Systemen, die das Potenzial haben, die Art und Weise, wie gearbeitet wird, grundlegend zu verändern. Die Digitalisierung im Betrieb wird maßgeblich durch diese Entwicklungen vorangetrieben.
Rechtliche Grundlagen der Betriebsratsbeteiligung beim Einsatz von KI
Die Beteiligung des Betriebsrats beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Unternehmen findet ihre rechtlichen Grundlagen primär im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Das BetrVG regelt umfassend die Beteiligungsrechte der Arbeitnehmervertretung und bietet somit auch den Rahmen für die Mitgestaltung des digitalen Wandels. Zentrale Vorschriften betreffen die Informations- und Beratungsrechte des Betriebsrats. Gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG hat der Betriebsrat einen Anspruch auf umfassende Information durch den Arbeitgeber über Angelegenheiten, die die Arbeitnehmer des Betriebs betreffen, wozu zweifellos die Einführung von KI-Systemen zählt. Diese Informationspflicht ermöglicht es dem Betriebsrat, die potenziellen Auswirkungen von KI auf die Belegschaft frühzeitig zu erkennen und einzuschätzen.
Ein besonders relevanter Aspekt ist der neu gefasste § 80 Abs. 3 Satz 2 und 3 BetrVG. Diese Regelung unterstreicht die Komplexität von KI-Systemen und gesteht dem Betriebsrat ausdrücklich das Recht zu, bei der Bewertung der Notwendigkeit einer Maßnahme oder der Auswahl und Anwendung von Künstlicher Intelligenz einen Sachverständigen hinzuzuziehen. Die Kosten hierfür trägt grundsätzlich der Arbeitgeber, sofern die Hinzuziehung für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben des Betriebsrats erforderlich ist. Dies stärkt die Position des Betriebsrats erheblich, da er so die technischen und komplexen Aspekte von KI-Systemen sachgerecht beurteilen lassen kann. Die Betriebsratsbeteiligung beim Einsatz von KI beginnt somit bereits in der frühen Phase der Planung und Informationsgewinnung, basierend auf den im BetrVG verankerten Rechten.
Weiterführende Quelle:
Künstliche Intelligenz – Neue Rechte für den Betriebsrat | Betriebsrat
Rechte und Mitbestimmungsmöglichkeiten des Betriebsrats bei KI-Systemen
Die Einführung und Anwendung von Künstlicher Intelligenz im Betrieb berührt eine Vielzahl von betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen, die dem Betriebsrat umfassende Rechte einräumen. Ein zentrales und häufig einschlägiges Recht ist das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Dieses greift immer dann, wenn es um die Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen geht, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen. Viele KI-Systeme, insbesondere solche zur Prozessoptimierung, zur Leistungsmessung oder zur automatisierten Entscheidungsfindung, erfüllen diese Kriterien und unterliegen somit der vollen Mitbestimmung des Betriebsrats.
Die Reichweite dieses Mitbestimmungsrechts bei KI wird bereits gerichtlich konkretisiert. Ein frühes Gerichtsurteil hat die Rechte des Betriebsrats beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz am Arbeitsplatz näher beleuchtet und dabei die Bedeutung des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG hervorgehoben Erstes Urteil zu Rechten des Betriebsrats bei Einsatz von künstlicher … – Dieses Urteil zeigt die Bereitschaft der Gerichte, die bestehenden betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen auf neue Technologien anzuwenden.
Über die reine Leistungs- und Verhaltensüberwachung hinaus kann der Einsatz von KI auch andere Mitbestimmungsrechte auslösen. Betroffen sein können beispielsweise:
- Arbeitsgestaltung: KI-Systeme verändern oft die Arbeitsabläufe, Inhalte und die Art der Zusammenarbeit. Hieraus können sich Mitbestimmungsrechte nach § 90 und § 91 BetrVG ergeben, die dem Betriebsrat eine Beteiligung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung ermöglichen.
- Personelle Auswahlrichtlinien: Wenn KI in Rekrutierungsprozessen, bei Beförderungen oder Versetzungen eingesetzt wird, etwa zur automatisierten Vorauswahl oder Bewertung von Kandidaten, sind die Mitbestimmungsrechte nach § 94 BetrVG (Richtlinien über die personelle Auswahl) und § 95 BetrVG (Auswahlrichtlinien bei Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen) relevant. Der Betriebsrat hat hier ein Wort mitzureden bei der Ausgestaltung dieser KI-gestützten Auswahlprozesse, um Transparenz und Fairness sicherzustellen. Die betriebsverfassungsrechtliche Einbindung von KI bei personellen Maßnahmen wird ebenfalls thematisiert und die relevanten Mitbestimmungsrechte beleuchtet Eine (betriebsverfassungs-)rechtliche Betrachtung von KI … – Dies unterstreicht, dass KI in HR-Prozessen nicht am Betriebsrat vorbei eingeführt werden darf.
- Arbeitszeit: Wenn KI zur Planung, Steuerung oder Erfassung von Arbeitszeiten genutzt wird, entstehen Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG (Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit sowie Verteilung, vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit).
Es ist wichtig zu betonen, dass der Anwendungsbereich der Mitbestimmungspflicht bei KI-Systemen von den konkreten Funktionen und Auswirkungen der jeweiligen Anwendung abhängt. Nicht jede Nutzung von KI im Unternehmen unterliegt automatisch der Mitbestimmung des Betriebsrats. Bestimmte Anwendungen, die keine direkte Überwachung ermöglichen oder keine Auswirkungen auf die genannten personellen oder arbeitszeitlichen Aspekte haben, fallen möglicherweise nicht unter die Mitbestimmung. Die Frage, unter welchen Umständen der Einsatz von KI-Systemen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt und welche Nuancen hierbei zu beachten sind, ist Gegenstand juristischer Debatten und Einzelfallprüfungen Einsatz von KI ohne Mitbestimmung des Betriebsrats – geht das … – Dies verdeutlicht die Komplexität der Materie und die Notwendigkeit einer genauen rechtlichen Prüfung. In mitbestimmungspflichtigen Fällen hat der Betriebsrat das Recht, die Einführung und Ausgestaltung der KI maßgeblich mitzubestimmen, in der Regel durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung.
Pflichten des Betriebsrats und die Herausforderungen im Umgang mit KI
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Betrieb stellt den Betriebsrat nicht nur vor die Notwendigkeit, seine Mitbestimmungsrechte wahrzunehmen, sondern bringt auch spezifische Pflichten und erhebliche Herausforderungen mit sich. Eine zentrale Pflicht des Betriebsrats ist die Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer, was im Kontext von KI bedeutet, sich für die Diskriminierungsfreiheit, den Datenschutz und die Transparenz bei der Anwendung von KI-Systemen einzusetzen.
Diskriminierungsfreiheit ist ein kritischer Punkt. KI-Algorithmen können unbewusst oder aufgrund historischer Daten Vorurteile reproduzieren oder sogar verstärken. Es ist die Pflicht des Betriebsrats sicherzustellen, dass KI-Systeme nicht zu unfairer Behandlung oder Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund von Merkmalen wie Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft oder anderen geschützten Kriterien führen. Wie der Betriebsrat sicherstellen kann, dass KI-Systeme ohne Vorurteile eingesetzt werden, ist eine wichtige Frage FAQ: Betriebsrat und Künstliche Intelligenz (KI) – Dies erfordert ein tiefes Verständnis der potenziellen Bias in KI-Systemen und die Entwicklung geeigneter Prüf- und Überwachungsmechanismen.
Der Datenschutz ist eine weitere Kernaufgabe. KI-Systeme benötigen oft große Mengen an Daten, darunter auch sensible personenbezogene Daten. Der Betriebsrat muss darauf achten, dass die Verarbeitung dieser Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen relevanten Datenschutzbestimmungen erfolgt. Dies beinhaltet die Sicherstellung von Datensparsamkeit, Zweckbindung, Datensicherheit und den Rechten der Betroffenen.
Die Transparenz von KI-Entscheidungen ist eine erhebliche Herausforderung. Viele KI-Systeme, insbesondere solche des Machine Learnings, agieren wie eine “Black Box”, deren Entscheidungsprozesse für Außenstehende schwer nachvollziehbar sind. Für den Betriebsrat ist es jedoch unerlässlich zu verstehen, wie eine KI zu einem bestimmten Ergebnis kommt, um die Fairness und Rechtmäßigkeit beurteilen zu können. Die Schwierigkeit, KI-Systeme zu bewerten und zu verstehen, ist eine zentrale Herausforderung Künstliche Intelligenz — was bedeutet das im Betrieb? – Ohne ausreichende Transparenz wird die effektive Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte erheblich erschwert.
Die Komplexität von KI-Systemen stellt insgesamt eine große Herausforderung für Betriebsräte dar. Oft fehlen das technische Wissen und die Erfahrung, um die Funktionsweise, Risiken und Auswirkungen von KI auf die Arbeitnehmer angemessen einschätzen zu können. Hier wird die Hinzuziehung externer Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG unerlässlich. Das Betriebsverfassungsgesetz ermöglicht dem Betriebsrat, auf Kosten des Arbeitgebers Sachverständige hinzuzuziehen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich ist. Angesichts der technischen Komplexität von KI ist dies bei der Einführung solcher Systeme in der Regel der Fall. Die Rolle von Sachverständigen und wie der Betriebsrat ihre Hinzuziehung begründen kann, sind wichtige Aspekte FAQ: Betriebsrat und Künstliche Intelligenz (KI) – Die Nutzung von Expertise ist entscheidend, um auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber verhandeln zu können.
Praktische Handlungsempfehlungen für Betriebsräte
Der proaktive Umgang mit der Einführung von Künstlicher Intelligenz im Betrieb ist für Betriebsräte von entscheidender Bedeutung, um die Interessen der Arbeitnehmer wirksam zu schützen und den digitalen Wandel sozialverträglich zu gestalten. Hierfür gibt es eine Reihe praktischer Handlungsempfehlungen:
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Rechtzeitige Information einholen: Sobald bekannt wird, dass der Arbeitgeber die Einführung oder den Einsatz von KI-Systemen plant, sollte der Betriebsrat unverzüglich Informationen einholen. Dazu gehören Details über den Zweck des KI-Systems, die geplante Anwendung, die betroffenen Arbeitsbereiche und Mitarbeitergruppen, die Art der verarbeiteten Daten sowie die Funktionsweise der KI, insbesondere im Hinblick auf Entscheidungsfindungsprozesse (“Black Box”-Problematik). Nutzen Sie Ihr umfassendes Informationsrecht nach § 80 Abs. 2 BetrVG und gegebenenfalls spezifischere Rechte, z. B. bei personellen Planungen (§ 92 BetrVG).
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Expertise aufbauen und Sachverständige hinzuziehen: Angesichts der technischen Komplexität von KI ist es ratsam, dass einzelne Betriebsratsmitglieder sich fortbilden oder spezialisieren. Noch wichtiger ist jedoch die konsequente Hinzuziehung externer Sachverständiger gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG. Ein erfahrener Sachverständiger kann helfen, die Technologie zu verstehen, Risiken zu identifizieren und den Betriebsrat bei der Formulierung von Forderungen und der Verhandlung von Betriebsvereinbarungen zu unterstützen. Die Notwendigkeit und Begründung der Hinzuziehung eines Sachverständigen bei KI ist in der Regel gegeben und sollte offensiv vom Betriebsrat genutzt werden.
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Betriebsvereinbarungen verhandeln: In mitbestimmungspflichtigen Fällen sollte der Betriebsrat auf den Abschluss einer umfassenden Betriebsvereinbarung drängen. Eine Betriebsvereinbarung KI bietet die beste Möglichkeit, verbindliche Regeln für den Einsatz des KI-Systems festzulegen. Wesentliche Inhalte einer solchen Vereinbarung sollten sein:
- Zweck und Anwendungsbereich der KI.
- Regelungen zum Datenschutz, einschließlich Art der erhobenen Daten, Zweckbindung, Speicherfristen und Zugriffsrechte.
- Maßnahmen zur Gewährleistung der Diskriminierungsfreiheit und Fairness des KI-Systems.
- Regelungen zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-Entscheidungen, soweit technisch möglich.
- Verfahren bei Fehlern oder unerwünschten Ergebnissen der KI.
- Regelungen zur Arbeitsgestaltung und den Auswirkungen auf Arbeitsinhalte und Qualifikationsanforderungen.
- Regelungen zur Einbeziehung des Betriebsrats bei Änderungen oder Updates des KI-Systems.
- Evaluierungsklauseln, um die Auswirkungen der KI nach der Einführung zu überprüfen.
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Schulung der Betriebsratsmitglieder: Um den Herausforderungen der Digitalisierung und KI begegnen zu können, ist es unerlässlich, dass die Betriebsratsmitglieder adäquat geschult werden. Schulungen zu den rechtlichen Grundlagen (BetrVG, Datenschutz), zu den technischen Grundlagen von KI und zu Verhandlungstechniken sind von großer Bedeutung, um handlungsfähig zu bleiben.
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Proaktive Kommunikation mit den Arbeitnehmern: Informieren Sie die Belegschaft transparent über die geplanten KI-Einsätze und die damit verbundenen Rechte und Pflichten. Sammeln Sie Rückmeldungen und Bedenken der Arbeitnehmer, um diese in die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber einfließen zu lassen.
Durch die konsequente Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen kann der Betriebsrat seine Rolle als Gestaltungskraft im digitalen Wandel wahrnehmen und sicherstellen, dass die Einführung von Künstlicher Intelligenz im Betrieb im Einklang mit den Interessen und dem Wohl der Arbeitnehmer erfolgt.
Pflichten des Betriebsrats und Herausforderungen im Umgang mit KI
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Betrieb bringt nicht nur neue Rechte, sondern auch spezifische Pflichten für den Betriebsrat mit sich. Eine zentrale Aufgabe ist die Gewährleistung der Diskriminierungsfreiheit KI-gestützter Systeme. Algorithmen können unbeabsichtigte Vorurteile (Bias) enthalten, die zu Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern führen können, etwa bei Bewerbungsverfahren, Leistungsbeurteilungen oder der Arbeitsverteilung. Der Betriebsrat muss sicherstellen, dass solche Risiken identifiziert und minimiert werden.
Ein weiterer kritischer Bereich ist der Datenschutz KI. KI-Systeme verarbeiten oft große Mengen personenbezogener Daten. Der Betriebsrat hat die Pflicht, auf die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO, zu achten. Dies beinhaltet die Transparenz darüber, welche Daten erfasst, wie sie verarbeitet und wofür sie verwendet werden.
Die Komplexität vieler KI-Systeme stellt eine erhebliche KI Herausforderung dar. Es ist oft schwierig zu verstehen (“Black Box”-Problem), wie eine KI zu bestimmten Ergebnissen oder Entscheidungen gelangt. Dies erschwert die Überprüfung auf Fairness, Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit. Die gesetzliche Neuregelung in § 80 Abs. 3 Satz 2 und 3 BetrVG stärkt hier die Position des Betriebsrats, indem sie ausdrücklich die Möglichkeit vorsieht, bei Bedarf einen Sachverständiger Betriebsrat hinzuzuziehen, um die technologischen und rechtlichen Aspekte von KI-Systemen fundiert bewerten zu können. Die Sicherstellung der KI Transparenz gegenüber den Arbeitnehmern und dem Betriebsrat selbst ist eine ständige Pflicht und Herausforderung.
Praktische Handlungsempfehlungen für Betriebsräte
Angesichts der rasanten Entwicklung von Künstlicher Intelligenz ist proaktives Handeln des Betriebsrats unerlässlich. Eine der wichtigsten Handlungsempfehlungen Betriebsrat ist die rechtzeitige Informationseinholung. Sobald Pläne zur Einführung oder Weiterentwicklung von KI Einführung im Betrieb bekannt werden, sollte der Betriebsrat aktiv das Gespräch mit der Geschäftsleitung suchen und umfassende Informationen gemäß § 80 Abs. 2 BetrVG einfordern.
Eine fundierte Bewertung der geplanten Systeme ist entscheidend. Hierbei kann die Einbindung eines externen Sachverständiger Betriebsrat von unschätzbarem Wert sein, insbesondere wenn es um komplexe Algorithmen oder datenschutzrechtliche Fragen geht. Dies ermöglicht eine gleichwertige Verhandlungsposition gegenüber dem Arbeitgeber.
Die Verhandlung und der Abschluss einer detaillierten Betriebsvereinbarung KI sind das zentrale Instrument zur Gestaltung des KI-Einsatzes. Darin können Regelungen zu Zweckbindung der Daten, Transparenz der Entscheidungsfindung, Schulungsansprüchen der Mitarbeiter, Verfahren bei Fehlern des Systems und zur Ausgestaltung der Kontrollrechte des Betriebsrats festgeschrieben werden. Eine solche Betriebsvereinbarung schafft Rechtssicherheit und Klarheit für alle Beteiligten.
Kontinuierliche Schulung Betriebsratsmitglieder zu den technischen, rechtlichen und ethischen Aspekten von KI ist fundamental. Nur so können die Mitglieder die komplexen Zusammenhänge verstehen, die potenziellen Auswirkungen auf die Belegschaft abschätzen und ihre Beteiligungsrechte effektiv wahrnehmen. Eine vorausschauende Betriebsrat Strategie sollte die Digitalisierung und den Einsatz von KI als festen Bestandteil der Betriebsratsarbeit etablieren.
Fazit
Die Einführung und Nutzung von Künstlicher Intelligenz stellt für den Betriebsrat eine der größten Herausforderungen und zugleich eine zentrale Gestaltungsaufgabe der aktuellen Arbeitswelt dar. Wie dieser Artikel gezeigt hat, bietet das Betriebsverfassungsgesetz eine Reihe von Rechten und Instrumenten, insbesondere Informations‑, Beratungs- und umfassende Mitbestimmungsrecht KI, um den Einsatz von KI-Systemen sozialverträglich zu gestalten.
Die Pflichten Betriebsrat, wie die Sicherstellung von Diskriminierungsfreiheit, Datenschutz und Transparenz, erfordern Wachsamkeit und Fachwissen. Die Möglichkeit, Sachverständiger Betriebsrat hinzuzuziehen und Betriebsvereinbarung KI zu verhandeln, sind entscheidende Hebel.
Die Gestaltung des Digitaler Wandels im Betrieb ist eine gemeinsame Aufgabe von Arbeitgeber und Betriebsrat. Der Betriebsrat spielt dabei eine unverzichtbare Rolle als Vertreter der Arbeitnehmerinteressen, um sicherzustellen, dass KI nicht zu Überwachung, Entwertung von Arbeit oder Diskriminierung führt, sondern als Werkzeug zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und ‑prozesse eingesetzt wird. Die Betriebsratsarbeit im Zeitalter der KI erfordert kontinuierliche Lernbereitschaft, strategisches Denken und die konsequente Wahrnehmung der gesetzlichen Beteiligungsrechte, um die Zukunft der Arbeit im Sinne der Beschäftigten mitzugestalten.
Weiterführende Quellen
- Künstliche Intelligenz – Neue Rechte für den Betriebsrat | Betriebsrat – Diese Quelle erläutert insbesondere den neu gefassten § 80 Abs. 3 Satz 2 und 3 BetrVG und die damit verbundene Erforderlichkeit der Hinzuziehung von Sachverständigen bei der Einführung von KI.
- Erstes Urteil zu Rechten des Betriebsrats bei Einsatz von künstlicher … – Diese Quelle berichtet über ein frühes Gerichtsurteil, das die Reichweite der Betriebsratsrechte beim Einsatz von KI am Arbeitsplatz konkretisiert.
- Eine (betriebsverfassungs-)rechtliche Betrachtung von KI … – Diese Quelle betrachtet die betriebsverfassungsrechtliche Einbindung von KI und geht dabei auch auf Mitbestimmungsrechte bei personellen Maßnahmen ein.
- Einsatz von KI ohne Mitbestimmung des Betriebsrats – geht das … – Dieser Beitrag beleuchtet die Frage, unter welchen Umständen der Einsatz von KI-Systemen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt und welche Nuancen hierbei zu beachten sind.
- FAQ: Betriebsrat und Künstliche Intelligenz (KI) – Dieses FAQ des DGB Bildungswerks behandelt unter anderem, wie der Betriebsrat sicherstellen kann, dass KI-Systeme ohne Vorurteile eingesetzt werden und die Rolle von Fachleuten.
- Künstliche Intelligenz — was bedeutet das im Betrieb? – Dieser Artikel spricht die Schwierigkeit an, KI-Systeme zu bewerten und welche Mitbestimmungsrechte dem Betriebsrat bei deren Einführung zustehen.