Am 25. November 2025 beginnt mit dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen die jährliche Kampagne Orange the World. Diese Initiative, initiiert von UN Women, markiert den Start der 16 Tage gegen Gewalt an Frauen und Mädchen, die bis zum 10. Dezember andauern. Trotz jahrzehntelanger Bemühungen bleibt geschlechtsspezifische Gewalt eine der weitverbreitetsten Menschenrechtsverletzungen weltweit – auch in Deutschland. Statistiken zeigen, dass ein signifikanter Anteil von Frauen in ihrem Leben körperliche oder sexuelle Gewalt erfahren hat. Die Kampagne Orange Day 2025 dient dazu, das Bewusstsein zu schärfen und gesellschaftliche Verantwortung einzufordern. Es stellt sich die zentrale Frage: Wie können Betriebe und die Zivilgesellschaft gemeinsam gegen Gewalt wirken, um diese tief verwurzelte Problematik nachhaltig zu bekämpfen und Opfern effektive Unterstützung zu bieten?
Orange the World: Bedeutung, Kampagnenziele und Historie
Die Internationale Kampagne Orange the World wird weltweit von UN Women koordiniert. Sie nutzt die Zeitspanne zwischen zwei bedeutenden Gedenktagen, um maximale Aufmerksamkeit zu generieren: Sie beginnt am 25. November, dem Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen, und endet am 10. Dezember, dem Internationalen Tag der Menschenrechte. Diese 16 Tage gegen Gewalt unterstreichen den direkten Zusammenhang zwischen dem Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt und der Einhaltung grundlegender Menschenrechte.
Die Wahl des 25. Novembers geht auf ein historisches Ereignis zurück: die Ermordung der drei Schwestern Mirabal in der Dominikanischen Republik im Jahr 1960, die aufgrund ihres politischen Widerstands getötet wurden. Seit 1999 wird dieser Tag offiziell von den Vereinten Nationen anerkannt und genutzt, um das öffentliche Bewusstsein zu stärken.
Zentrales visuelles Element des Orange Day ist die Farbe Orange. Sie wurde bewusst als Symbolfarbe gewählt, da sie für eine hellere, gewaltfreie Zukunft steht und Optimismus signalisiert. Durch die Beleuchtung prominenter Gebäude in Orange soll die Sichtbarkeit der Forderung nach einem Ende der Gewalt erhöht werden. Die Kampagnenziele umfassen die politische Forderung nach stärkeren Gesetzen, die Bereitstellung von Ressourcen für Opferhilfen sowie die aktive Mobilisierung der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft gegen diese tief verwurzelte Diskriminierung.
Das Ausmaß der Gewalt an Frauen und Mädchen in Deutschland
Geschlechtsspezifische Gewalt ist in Deutschland eine Realität, die tief in alle gesellschaftlichen Schichten hineinreicht. Die aktuellen Daten der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) des Bundeskriminalamtes (BKA) belegen die massive Verbreitung von Gewalt in Partnerschaften, die als häusliche Gewalt definiert wird. Die Opfer sind in der überwiegenden Mehrheit Frauen.
Die registrierten Straftaten umfassen Körperverletzung, Bedrohung, Stalking, Freiheitsberaubung und vor allem sexuelle Nötigung und Vergewaltigung. Besonders erschreckend ist die Täter-Opfer-Statistik bei Tötungsdelikten im familiären Umfeld. Hierbei werden Frauen oft Opfer von Femiziden oder versuchten Femiziden – Tötungen aus Hass, Verachtung oder Besitzansprüchen aufgrund des Geschlechts. Statistisch wird beinahe täglich in Deutschland ein Tötungsversuch an einer Frau durch ihren Partner oder Ex-Partner verzeichnet.
Neben den erfassten Zahlen besteht eine hohe Dunkelziffer. Opfer von psychischer Gewalt, Drohungen oder digitaler Gewalt wenden sich häufig nicht an Behörden. Repräsentative Studien zeigen, dass etwa jede dritte Frau in Deutschland mindestens einmal in ihrem Leben von körperlicher und/oder sexueller Gewalt betroffen war.
Die Folgen dieser Gewalt enden nicht an der Wohnungstür, sondern wirken direkt in die Arbeitswelt hinein. Betroffene leiden unter Traumata, Konzentrationsstörungen und erhöhten Fehlzeiten. Diese gesundheitlichen Auswirkungen führen zu Leistungseinbußen und stellen eine erhebliche Belastung für die Betriebe dar. Zudem kann die Gewalt des Täters in den Arbeitsbereich vordringen, etwa durch Stalking am Arbeitsplatz oder im Extremfall durch Übergriffe in den Geschäftsräumen. Dies macht die Prävention von Gewalt zu einer relevanten Aufgabe des betrieblichen Arbeitsschutzes und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Betriebe müssen sich der gesellschaftlichen Realität stellen und erkennen, dass sie eine unmittelbare Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit der Belegschaft tragen.
Präventionspflicht: Arbeitsrechtliche und ethische Verantwortung von Betrieben
Die Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen ist für Betriebe nicht nur eine ethische, sondern auch eine klare arbeitsrechtliche Pflicht. Arbeitgeber tragen gemäß § 618 BGB eine umfassende Fürsorgepflicht für die Gesundheit und das Wohlbefinden ihrer Beschäftigten. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf die Folgen von Gewalt, selbst wenn diese primär im privaten Umfeld stattfindet, da die Auswirkungen (Fehlzeiten, psychische Belastung, Leistungsabfall) direkt das Arbeitsverhältnis betreffen.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Arbeitgeber, Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen. Psychische Belastungen, die durch häusliche Gewalt oder die Angst davor entstehen, müssen hierbei berücksichtigt werden.
Zentral ist das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Obwohl das AGG primär die Diskriminierung am Arbeitsplatz regelt, fällt geschlechtsspezifische Gewalt in den Kernbereich der Geschlechterdiskriminierung. Der Schutz vor Belästigung am Arbeitsplatz (§ 3 Abs. 3 AGG) ist zwingend. Arbeitgeber müssen präventiv handeln und geeignete Schutzmaßnahmen ergreifen, um Gewalt zu verhindern oder die Folgen zu mindern.
Auf internationaler Ebene verstärkt die Istanbul-Konvention die Pflichten Deutschlands. Sie verlangt von Vertragsstaaten, Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt in allen Lebensbereichen zu ergreifen. Betriebsräte spielen bei der Umsetzung dieser Präventionspflichten eine entscheidende Rolle. Sie haben umfassende Mitbestimmungsrechte im Bereich des betrieblichen Gesundheitsschutzes (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) und können auf die Einhaltung und Erweiterung der Schutzmaßnahmen aktiv hinwirken.
Gemeinsam gegen Gewalt: Konkrete Handlungsfelder für den Betrieb
Die Sensibilisierung und die Schaffung sicherer Strukturen sind die wichtigsten operativen Aufgaben für Personalverantwortliche und Betriebsräte. Ein reaktiver Ansatz greift hier zu kurz. Notwendig sind proaktive Präventionsstrategien.
Ein erster Schritt ist die Etablierung vertraulicher Anlaufstellen. Betroffene benötigen niedrigschwelligen Zugang zu geschulten Ansprechpartnern, wie der Gleichstellungsbeauftragten, Vertrauenspersonen oder dem Betriebsrat. Absolute Vertraulichkeit ist hierbei zwingend erforderlich, um das Vertrauen der Opfer zu gewinnen.
Besondere Bedeutung haben Awareness-Schulungen. Diese Schulungen müssen über die reine Rechtslage hinausgehen. Sie sollen Führungskräfte und HR-Mitarbeiter befähigen, Anzeichen von Gewalt zu erkennen (z. B. unentschuldigte Fehlzeiten, unklare Verletzungen, Isolation) und sensibel zu reagieren, ohne Druck auszuüben. Die Schulungen sollten klar die Kommunikationswege zu externen Hilfsangeboten (wie dem Hilfetelefon) aufzeigen.
Ein Höchstmaß an Verbindlichkeit erreicht der Betrieb durch eine Betriebsvereinbarung zur Unterstützung von Gewaltbetroffenen. Diese kann konkrete Maßnahmen regeln:
- Gewährung von bezahltem Sonderurlaub für Therapie- oder Behördengänge.
- Interne Unterstützung bei der Adressänderung oder dem Wechsel von Kontaktdaten zum Schutz vor dem Täter.
- Angebote zur psychologischen Erstberatung.
Die transparente Kommunikation dieser Maßnahmen in den Compliance-Richtlinien und der internen Kommunikation signalisiert, dass der Arbeitgeber die Verantwortung ernst nimmt. Die Kooperation mit externen Fachberatungsstellen gewährleistet zudem die professionelle Begleitung.
Orange Day 2025: Die zivilgesellschaftliche Dimension
Die Kampagne Orange the World nutzt die Farbe Orange als Signal der Hoffnung und einer gewaltfreien Zukunft. Für Unternehmen bedeutet die Teilnahme am Orange Day 2025, über die internen Präventionsmaßnahmen hinauszugehen und Solidarität öffentlich zu zeigen.
Die breit angelegte zivilgesellschaftliche Mobilisierung während der 16 Tage gegen Gewalt bietet Betrieben die Möglichkeit, ihre Haltung sichtbar zu machen. Beispiele hierfür sind:
- Die orangefarbene Beleuchtung von Betriebsgebäuden oder Filialen (Corporate Identity als Zeichen der Sichtbarkeit).
- Die Verwendung des offiziellen Kampagnenlogos in der externen Unternehmenskommunikation (Webseite, Social Media).
- Die Organisation oder Beteiligung an lokalen Aktionen und Veranstaltungen, wie sie oft in Kooperation mit Kommunen und zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden.
Dieses öffentliche Engagement ist Teil der gesellschaftlichen Verantwortung (Corporate Social Responsibility). Es stärkt nicht nur die externe Wahrnehmung des Unternehmens als ethischer Akteur. Es sendet auch eine wichtige Botschaft an die eigene Belegschaft: Das Unternehmen steht uneingeschränkt hinter dem Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt.
Die breite zivilgesellschaftliche Dimension der Kampagne zielt darauf ab, das Thema aus der Tabuzone zu holen und die notwendigen Ressourcen für Hilfsangebote zu mobilisieren. Unternehmen, die sich aktiv beteiligen, tragen dazu bei, dass die Botschaft des Orange Day 2025 über die 16 Aktionstage hinaus Relevanz behält und die Präventionsarbeit nachhaltig gefördert wird.
Fazit: Nachhaltige Verankerung der Prävention im Alltag
Die Kampagne Orange the World macht jährlich die erschreckende Realität der Gewalt an Frauen und Mädchen sichtbar. Die 16 Aktionstage dienen als wichtiger Impulsgeber, dürfen jedoch nicht das Ende der Verantwortung markieren. Für Betriebe bedeutet dies, die Präventionsstrategie nachhaltig im Arbeitsalltag zu verankern. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, flankiert durch die Überwachungs- und Schutzfunktion des Betriebsrats, muss eine kontinuierliche Verpflichtung zur aktiven Gewaltprävention darstellen. Dazu gehören regelmäßige Schulungen, die Etablierung leicht zugänglicher, vertraulicher Anlaufstellen und die klare Kommunikation, dass Gewalt in jeder Form am Arbeitsplatz und im Privatleben nicht toleriert wird. Nur durch diese Kontinuität – weit über den Orange Day 2025 hinaus – kann eine Unternehmenskultur geschaffen werden, die Opfern Schutz bietet und zur gesamtgesellschaftlichen Bekämpfung dieser Menschenrechtsverletzung beiträgt.
Weiterführende Quellen
- Gemeinsam gegen Gewalt – Rostock bricht das Schweigen …
https://www.hilfetelefon.de/aktuelles/gemeinsam-gegen-gewalt-rostock-bricht-das-schweigen/
Ein Artikel, der die lokale Umsetzung der Orange Day Kampagne und die Bedeutung von Hilfsangeboten hervorhebt.





