Die Auswirkungen des globalen Klimawandels manifestieren sich zunehmend direkt am Arbeitsplatz. Sie stellen eine wachsende Herausforderung für die betriebliche Gesundheit dar. Der aktuelle TK-Gesundheitsreport 2025 beleuchtet diesen Zusammenhang umfassend. Er liefert detaillierte Daten zur Entwicklung der Arbeitsunfähigkeit (AU) in Deutschland. Insbesondere extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, höhere UV-Strahlung und schlechte Luftqualität beeinflussen die Leistungsfähigkeit und das Wohlbefinden der Beschäftigten. Eine zentrale Erkenntnis des Reports ist, dass Arbeitnehmer die Belastung durch das veränderte Klima deutlich stärker wahrnehmen als Arbeitgeber. Dies wirft dringende Fragen nach der Anpassung des Arbeitsschutzes und präventiven Maßnahmen auf. Für Betriebsräte und Personalverantwortliche ist die Analyse dieser Daten essenziell. Sie benötigen Strategien, um die steigende Belastung der Gesundheit effektiv zu adressieren und Risiken zu minimieren.
Die statistische Realität: Gesamtanalyse der Arbeitsunfähigkeit (AU)
Die Arbeitsunfähigkeitsquote (AU-Quote) in Deutschland verzeichnet weiterhin ein hohes Niveau. Der TK-Gesundheitsreport 2025 liefert eine detaillierte Fehlzeitenstatistik. Er beleuchtet die allgemeinen AU-Kennzahlen, bevor die klimaspezifischen Einflüsse untersucht werden.
Die durchschnittliche Zahl der AU-Tage pro erwerbstätigem Versicherten lag im Berichtsjahr auf einem hohen Niveau. Während einzelne akute Erkrankungen (wie Atemwegsinfekte) je nach Saison schwanken, bleiben chronische Leiden die Hauptursache für lange Fehlzeiten.
Die Top-Diagnosegruppen, losgelöst vom Klima-Schwerpunkt, sind nach wie vor:
- Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems: Diese betreffen Gelenke, Knochen oder die Wirbelsäule und sind oft auf körperliche oder einseitige Belastungen zurückzuführen.
- Psychische Erkrankungen: Hierzu zählen Depressionen, Angststörungen und Reaktionen auf schwere Belastungsstörungen. Obwohl psychische Erkrankungen seltener auftreten, verursachen sie die längsten Krankheitsfälle und führen somit zu den meisten AU-Tagen.
Diese Konstanz in der Diagnosen-Verteilung bildet die Ausgangsbasis. Sie zeigt die grundlegenden betrieblichen Belastungsstrukturen. Vor diesem Hintergrund gewinnen die klimabedingten Ausfälle an Bedeutung, da sie die bestehenden Belastungen zusätzlich akzentuieren. Die Daten unterstreichen die Notwendigkeit eines umfassenden betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM), das sowohl traditionelle als auch neue Risikofaktoren berücksichtigt.
Quelle:
- Gesundheitsreport 2025 – Arbeitsunfähigkeiten
https://www.tk.de/resource/blob/2194002/828793b4b4a5953abece5e4874ce79b4/gesundheitsreport-au-2025-data.pdf
Direkte Auswirkungen des Klimawandels: Hitzebelastung und physische Risiken
Der TK-Gesundheitsreport 2025 bestätigt, dass die Zunahme von Hitzetagen und Extremwetterereignissen direkte physische Risiken für Beschäftigte bedeutet. 60 Prozent der befragten Beschäftigten geben an, die Auswirkungen des Klimawandels direkt am Arbeitsplatz zu spüren [TK-Gesundheitsreport 2025].
Die größte Gefahr geht von der Hitzebelastung aus. Hohe Umgebungstemperaturen führen zu einer massiven Mehrbelastung des menschlichen Organismus. Dies wirkt sich primär auf das Herz-Kreislauf-System aus. Herz-Kreislauf-Erkrankungen können durch hitzebedingte Dehydration und den erhöhten Bedarf an thermischer Regulierung ausgelöst oder verschlimmert werden.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verankert. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5, Raumtemperatur) schreiben vor, dass ab einer Lufttemperatur von 30 °C geeignete Maßnahmen zu ergreifen sind. Ab 35 °C Raumtemperatur gilt der Raum als ungeeignet für die Arbeit, sofern keine kompensierenden technischen oder organisatorischen Schutzmaßnahmen existieren.
Neben der thermischen Belastung identifiziert der Report weitere Physische Risiken:
- UV-Strahlung: Bei Außenberufen (z. B. auf Baustellen oder in der Landwirtschaft) steigt das Risiko für Hautschäden und Hautkrebs. Dies erfordert präventive Maßnahmen und die Anpassung der Gefährdungsbeurteilung.
- Schlechte Luftqualität: An extremen Hitzetagen steigt oft die Belastung durch Ozon und Feinstaub. Dies betrifft insbesondere Personen mit Atemwegserkrankungen.
Die Hitze am Arbeitsplatz führt nicht nur zu akuten gesundheitlichen Notfällen, sondern mindert auch die allgemeine körperliche und kognitive Leistungsfähigkeit. Dies erhöht das Risiko für Unfälle und mindert die Produktivität über längere Perioden. Betriebsräte müssen sicherstellen, dass die arbeitgeberseitige Fürsorgepflicht (§ 618 BGB) in Bezug auf Hitzeschutzmaßnahmen konsequent umgesetzt wird.
Betroffenheit der Branchen: Wo Klimarisiken die Produktivität mindern
Die statistische Auswertung des TK-Gesundheitsreports 2025 zeigt, dass die Belastung durch Klimafolgen, insbesondere Hitzebelastung, nicht gleichmäßig auf alle Wirtschaftszweige verteilt ist. Branchen mit hohem Anteil an körperlicher Arbeit und Außenarbeit sind überproportional betroffen.
Zu den Sektoren mit erhöhten Arbeitsplatzrisiken zählen primär die Baubranche und die Landwirtschaft, in denen Beschäftigte direkter und länger UV-Strahlung und Hitze ausgesetzt sind. Hier führt die erhöhte Umgebungstemperatur nicht nur zur allgemeinen Minderung der Leistungsfähigkeit, sondern steigert auch das Unfallrisiko signisch, da Konzentrationsfähigkeit und Reaktionszeit abnehmen.
Auch innereuropäische Logistik und der Nahverkehr verzeichnen durch die Klimaveränderungen eine erhöhte Belastung. Berufskraftfahrer leiden unter langen Stehzeiten in der Hitze, während Lagerarbeiter und Zusteller oftmals in unklimatisierten Umgebungen arbeiten müssen.
Ein weiterer kritischer Bereich ist die Pflege. Hier führt die Arbeit in schlecht isolierten oder klimatisierten Patientenzimmern in Kombination mit der physischen Anforderung des Berufs zu einer massiven thermischen Belastung des Personals.
Für Betriebsräte in diesen Hochrisikobranchen ist es erforderlich, die branchenspezifischen Daten des Reports als Basis für eine gezielte Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zu nutzen. Die Daten belegen den dringenden Bedarf an technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen, um die AU-Quoten in den Sommermonaten stabil zu halten.
Wahrnehmungsdiskrepanz und betriebliche Verantwortung
Ein zentraler Befund des TK-Gesundheitsreports 2025 liegt in der deutlichen Diskrepanz zwischen der Risikowahrnehmung von Beschäftigten und der Unternehmensführung. Laut den Umfrageergebnissen nehmen etwa 60 Prozent der Beschäftigten die negativen Auswirkungen des Klimawandels direkt am Arbeitsplatz wahr. Demgegenüber steht eine oft zögerliche oder unzureichende Reaktion auf Arbeitgeberseite.
Diese Wahrnehmungsdiskrepanz kann die Effektivität von Präventionsmaßnahmen massiv untergraben und ist ein Indikator dafür, dass die betriebliche Risikobewertung die subjektive Belastung der Mitarbeiter nicht ausreichend berücksichtigt.
Unabhängig von der subjektiven Wahrnehmung ist der Arbeitgeber zur Umsetzung des Gesundheitsschutzes rechtlich verpflichtet. Die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 618 BGB) sowie die Pflicht zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG) schließen explizit auch klimabedingte Gesundheitsrisiken ein, insbesondere thermische Belastungen.
Der Betriebsrat muss die Ergebnisse des Reports nutzen, um die Unternehmensleitung auf die rechtlichen Pflichten hinzuweisen und die Notwendigkeit einer objektiven und umfassenden Neubewertung der Risiken zu fordern. Ignoriert der Arbeitgeber die festgestellte Belastung, verstößt er gegen seine Pflichten und öffnet gleichzeitig Konflikten Tür und Tor.
Der Betriebsrat hat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ein zwingendes Mitbestimmungsrecht in Fragen des betrieblichen Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung. Dieses Recht ist essenziell, um sicherzustellen, dass die subjektive Wahrnehmung der Beschäftigten in effektive Schutzmaßnahmen umgesetzt wird.
Präventive Maßnahmen und rechtliche Pflichten zum Schutz der Gesundheit
Die steigenden AU-Zahlen aufgrund klimabedingter Belastungen erfordern eine systematische Integration von Klimaresilienz in das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM). Die Basis hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung, die gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A3.5 „Raumtemperatur“ die thermische Belastung im Detail erfassen muss.
Der Arbeitgeber muss spätestens bei Erreichen einer Lufttemperatur von 26 °C im Arbeitsraum geeignete Maßnahmen ergreifen. Bei Überschreitung von 30 °C müssen Maßnahmen zwingend umgesetzt werden. Ab 35 °C gilt der Raum ohne technische oder organisatorische Gegenmaßnahmen nicht mehr als geeigneter Arbeitsraum.
Betriebsräte können die Umsetzung durch folgende Maßnahmenkataloge aktiv mitgestalten:
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Technische Schutzmaßnahmen: Dazu gehören die Installation effizienter Sonnenschutzvorrichtungen (Jalousien, Folien), die Optimierung von Lüftungssystemen oder, falls technisch notwendig, die Nachrüstung von Klimaanlagen.
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Organisatorische Anpassungen: Hier besteht die größte Stellschraube für den Betriebsrat über das Mitbestimmungsrecht nach § 87 BetrVG. Maßnahmen sind die Flexibilisierung der Arbeitszeiten (Einführung von Früh- oder Spätschichten zur Vermeidung der Mittagshitze) oder die zeitliche Verlegung von körperlich anstrengenden Tätigkeiten. Die Einführung von Hitze-Pausen zur Abkühlung ist ebenso relevant.
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Personenbezogene Prävention: Hierzu gehört die Bereitstellung von kostenlosen, geeigneten Getränken während Hitzeperioden. Weiterhin sind die Schulung von Vorgesetzten und Beschäftigten zur Früherkennung von Hitzesymptomen (Hitzschlag, Dehydratation) sowie die Anpassung der Dienstkleidung essenziell.
Idealerweise sollten die konkreten Schwellenwerte, die zugelassenen Abweichungen und die Reaktionsketten in einer Betriebsvereinbarung zum Hitze- und Klimaschutz festgeschrieben werden. Eine solche Vereinbarung schafft Klarheit über die Pflichten des Arbeitgebers, die Rechte der Beschäftigten und die konkreten Umsetzungsmechanismen (z. B. automatisches Hitzefrei für bestimmte Bereiche, auch wenn kein genereller Rechtsanspruch besteht). Dies gewährleistet, dass die Erkenntnisse des TK-Reports strategisch und rechtssicher in die betriebliche Praxis überführt werden.
Präventive Maßnahmen und rechtliche Pflichten zum Schutz der Gesundheit
Die festgestellte Zunahme klimabedingter Belastungen verpflichtet Arbeitgeber und Betriebsräte zur schnellen Anpassung des betrieblichen Gesundheitsschutzes. Die gesetzliche Grundlage hierfür bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), welches die Fürsorgepflicht konkretisiert.
Zentrales Instrument zur Risikominderung ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Diese muss dynamisch erfolgen und explizit die spezifischen klimatischen Risiken (Hitzewellen, hohe UV-Exposition, Luftschadstoffe) in die Bewertung einbeziehen. Werden solche Gefahren identifiziert, sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wobei das TOP-Prinzip (Technische, Organisatorische, Persönliche Maßnahmen) maßgebend ist.
Technische und Organisatorische Maßnahmen (T/O)
Technische Lösungen umfassen die Installation effektiver Kühl- und Lüftungssysteme, die Bereitstellung von Sonnenschutzvorrichtungen an Fenstern sowie die Nutzung hitzeabschirmender Materialien. Im organisatorischen Bereich sind Regelungen zu Arbeitszeiten und Pausen essenziell. Dazu gehört die frühzeitige Verlegung belastender Tätigkeiten in kühlere Tageszeiten (Hitzearbeitszeitmodelle). Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A3.5 – Raumtemperatur) geben Anhaltspunkte: Bei Überschreitung von 35 °C Raumtemperatur ist der Arbeitsraum ohne geeignete Schutzmaßnahmen nicht zum Arbeiten geeignet.
Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat verfügt gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG über umfassende Mitbestimmungsrechte bei Regelungen des Gesundheitsschutzes und der Unfallverhütung. Dies umfasst die Gestaltung von Hitzeschutzkonzepten und die Ausgestaltung von Pausenregelungen. Zudem überwacht der Betriebsrat nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG die Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzes.
Ein umfassendes Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) muss künftig Maßnahmen zur Förderung der Klimaresilienz einschließen. Dazu zählen die Sensibilisierung der Beschäftigten für Hitzerisiken, die Bereitstellung von ausreichend Trinkwasser sowie die Durchführung von Schulungen, beispielsweise zu den Symptomen von Hitzeerschöpfung und Dehydration. Solche Maßnahmen können wirksam in einer Betriebsvereinbarung verankert werden.
Fazit: Strategischer Handlungsbedarf für Betriebsräte
Der TK-Gesundheitsreport 2025 zeigt, dass Klimafolgen keine abstrakte Zukunftsgefahr, sondern eine messbare und steigende Belastung für die Arbeitsunfähigkeit darstellen. Die Diskrepanz in der Risikowahrnehmung zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten unterstreicht die Notwendigkeit proaktiven Handelns.
Für Betriebsräte leitet sich daraus ein strategischer Handlungsbedarf ab: Der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten muss in Zeiten des Klimawandels als zentrale und nicht delegierbare Aufgabe der Mitbestimmung verstanden werden. Die Anpassung der Gefährdungsbeurteilung ist der erste notwendige Schritt. Nur durch eine konsequente Integration von Klimaschutzmaßnahmen in das BGM und durch die Nutzung der Mitbestimmungsrechte (§ 87 BetrVG) kann die Arbeitsfähigkeit langfristig gesichert und die betriebliche Klimaresilienz erhöht werden.
Weiterführende Quellen
Gesundheitsreport 2025 – Arbeitsunfähigkeiten
https://www.tk.de/resource/blob/2194002/828793b4b4a5953abece5e4874ce79b4/gesundheitsreport-au-2025-data.pdf
Dieser Teil des Reports liefert die routinemäßig aktualisierten Statistiken und Daten zu Arbeitsunfähigkeiten (AU).
TK-Gesundheitsreport 2025: Folgen des Klimawandels auf die …
https://www.tk.de/presse/themen/praevention/gesundheitsstudien/gesundheitsreport-2025-klimawandel-am-arbeitsplatz-2201778
Die Quelle beleuchtet die Umfrageergebnisse des IFBG im Auftrag der TK und zeigt auf, dass 60 Prozent der Beschäftigten Auswirkungen spüren.
Hitzefolgen am Arbeitsplatz interessieren eher Arbeitnehmer als …
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/hitze-klimawandel-folgen-arbeitnehmer-arbeitsplatz-tk-gesundheitsreport-100.html
Diese Berichterstattung bestätigt die Diskrepanz zwischen der Wahrnehmung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bezüglich der Hitzefolgen.
Gesundheitsreport 2025 | Die Techniker – Firmenkunden
https://www.tk.de/firmenkunden/service/gesund-arbeiten/gesundheitsberichterstattung/gesundheitsreport-2025–2033772
Übersichtsseite zum diesjährigen Report, der sich mit dem Einfluss des Klimawandels auf die Arbeitswelt befasst.





