Mitbestimmung bezeichnet das Recht von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, über ihre Vertretungen (z. B. Betriebsrat) an Entscheidungen im Betrieb beteiligt zu werden. Sie dient dazu, die Interessen der Beschäftigten bei organisatorischen, sozialen und personellen Maßnahmen zu schützen und auszugleichen. Die Mitbestimmung ist in Deutschland vor allem im Betriebsverfassungsgesetz und in speziellen Mitbestimmungsgesetzen geregelt. Ziel ist eine faire und partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Belegschaft.

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Analyse der Einigung im EU-Umweltrat über die Klimaziele 2040. Wie das 90-Prozent-Ziel Industrie und Arbeitswelt transformiert – Infos für HR und Betriebsräte.

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Die agile Transformation stellt Unternehmen vor neue arbeitsrechtliche Herausforderungen. Erfahre, wie das Bonner Urteil die Mitbestimmung des Betriebsrats stärkt und welche juristischen Risiken bei der Einführung agiler Methoden zu beachten sind, um Rechtssicherheit zu gewährleisten.

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Erfahre, wie du einen Betriebsrat gründest: von den Voraussetzungen über den detaillierten Wahlablauf bis hin zu Kündigungsschutz und Arbeitgeberpflichten. Stärke deine Arbeitnehmerrechte.

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