Wettbewerbsfähigkeit

Wett­be­werbs­fä­hig­keit bezeich­net die Fähig­keit eines Unter­neh­mens, in einem Markt­um­feld erfolg­reich zu bestehen und sich gegen­über Kon­kur­ren­ten zu behaup­ten. Sie umfasst die Effi­zi­enz, Pro­duk­ti­vi­tät und Inno­va­ti­ons­kraft eines Unter­neh­mens sowie sei­ne Fähig­keit, auf Ver­än­de­run­gen im Markt zu reagie­ren. Eine hohe Wett­be­werbs­fä­hig­keit ermög­licht es einem Unter­neh­men, sei­ne Pro­duk­te oder Dienst­leis­tun­gen erfolg­reich zu ver­kau­fen und lang­fris­tig am Markt zu bestehen. Unter­neh­men, die ihre Wett­be­werbs­fä­hig­keit stei­gern wol­len, müs­sen sich stän­dig wei­ter­ent­wi­ckeln, ihre Pro­zes­se opti­mie­ren und in For­schung und Ent­wick­lung inves­tie­ren.