Her­aus­for­de­run­gen der Mit­be­stim­mung: Jede fünf­te Betriebs­rats­wahl wird behin­dert

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Die Grün­dung von Betriebs­rä­ten ist ein wesent­li­cher Bestand­teil der Arbeit­neh­mer­mit­be­stim­mung in Deutsch­land. Aller­dings zeigt eine Umfra­ge des Wirt­schafts- und Sozi­al­wis­sen­schaft­li­chen Insti­tuts (WSI), dass etwa jede fünf­te Betriebs­rats­grün­dung behin­dert wird. Die­se Behin­de­run­gen tre­ten beson­ders häu­fig in mit­tel­gro­ßen Betrie­ben mit 51 bis 200 Beschäf­tig­ten auf. Der­ar­ti­ge Her­aus­for­de­run­gen unter­gra­ben nicht nur die Rech­te der Beleg­schaft, son­dern erschwe­ren auch die Eta­blie­rung von Mit­be­stim­mungs­struk­tu­ren inner­halb der Unter­neh­men. Mehr dazu.

Das Aus­maß der Behin­de­run­gen

Laut der Umfra­ge des WSI wird etwa jede fünf­te Betriebs­rats­wahl behin­dert. Beson­ders in mit­tel­gro­ßen Unter­neh­men mit 51 bis 200 Beschäf­tig­ten häu­fen sich die­se Behin­de­run­gen. Die­se Fir­men­ka­te­go­rie scheint beson­ders anfäl­lig für Wider­stän­de gegen die Grün­dung von Betriebs­rä­ten zu sein. Die­se Ergeb­nis­se wer­fen ein Schlag­licht auf die spe­zi­fi­schen Pro­ble­me, die Arbeit­neh­mer in die­sen Betrie­ben erle­ben. Laut ver.di tritt die­ses Phä­no­men nicht nur in Ein­zel­fäl­len auf, son­dern ist weit ver­brei­tet. Die Umfra­ge­er­geb­nis­se zei­gen, dass vie­le Unter­neh­men sys­te­ma­tisch Maß­nah­men ergrei­fen, um die Grün­dung von Betriebs­rä­ten zu ver­hin­dern, was zu einem erheb­li­chen Demo­kra­tie­de­fi­zit in der Arbeits­welt führt. Mehr dazu.

Gesetz­li­che Rah­men­be­din­gun­gen und Her­aus­for­de­run­gen

Die bestehen­den gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen sehen vor, dass die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Arbeit­ge­ber und Betriebs­rat ver­trau­ens­voll und part­ner­schaft­lich erfol­gen soll. Den­noch zeigt die Pra­xis, dass vie­le Arbeit­ge­ber die­se Ver­pflich­tung unter­lau­fen. Das WSI doku­men­tiert und ana­ly­siert die ver­schie­de­nen Arten der Behin­de­rung, die Betriebs­rä­te in ihrer Arbeit erfah­ren. Dies reicht von sub­ti­len Schi­ka­nen bis hin zu offe­nen Dro­hun­gen und Ent­las­sun­gen. Die Not­wen­dig­keit einer recht­li­chen Stär­kung die­ser Insti­tu­tio­nen wird immer deut­li­cher. Es bedarf einer Anpas­sung der gesetz­li­chen Bestim­mun­gen, um die Rech­te der Arbeit­neh­mer zu schüt­zen und die Bil­dung von Betriebs­rä­ten zu för­dern. Mehr dazu.

Maß­nah­men zur Ver­bes­se­rung der Situa­ti­on

Die Ver­bes­se­rung der Durch­set­zung von Mit­be­stim­mungs­rech­ten ist von zen­tra­ler Bedeu­tung, um die Behin­de­rung von Betriebs­rats­wah­len effek­tiv zu bekämp­fen. Das Wirt­schafts- und Sozi­al­wis­sen­schaft­li­che Insti­tut (WSI) hat ver­schie­de­ne Maß­nah­men vor­ge­schla­gen, die auf recht­li­che Anpas­sun­gen und stär­ke­re Kon­trol­len abzie­len. Recht­li­che Anpas­sun­gen beinhal­ten die Ein­füh­rung stren­ge­rer Sank­tio­nen für Unter­neh­men, die die Grün­dung von Betriebs­rä­ten behin­dern. Die­se Sank­tio­nen könn­ten sowohl finan­zi­el­le Stra­fen als auch Ein­schrän­kun­gen bei öffent­li­chen Auf­trä­gen umfas­sen.

Ein wei­te­rer wich­ti­ger Aspekt ist die Stär­kung der betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung durch umfas­sen­de Schu­lungs­pro­gram­me für Arbeit­neh­mer und Arbeit­ge­ber. Sol­che Pro­gram­me kön­nen das Ver­ständ­nis für die Rech­te und Pflich­ten aller Betei­lig­ten ver­bes­sern und somit Kon­flik­te im Vor­feld mini­mie­ren. Zudem soll­te die gesetz­li­che Ver­pflich­tung zur ver­trau­ens­vol­len Zusam­men­ar­beit zwi­schen Betriebs­rat und Unter­neh­mens­lei­tung stär­ker betont und durch­ge­setzt wer­den.

Das WSI emp­fiehlt auch die Ein­füh­rung von Ombuds­stel­len, an die sich Arbeit­neh­mer anonym wen­den kön­nen, wenn sie Behin­de­run­gen bei der Betriebs­rats­wahl erfah­ren. Die­se Stel­len könn­ten unab­hän­gig agie­ren und schnel­le, unbü­ro­kra­ti­sche Unter­stüt­zung bie­ten.

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Bei­spiel­haf­te Fall­stu­di­en und Erfah­run­gen

Zahl­rei­che Fall­stu­di­en und Erfah­rungs­be­rich­te zei­gen die rea­len Her­aus­for­de­run­gen auf, mit denen Betriebs­rä­te kon­fron­tiert sind. Ein mar­kan­tes Bei­spiel ist die Behin­de­rung der Betriebs­rats­grün­dung in inha­ber­ge­führ­ten Unter­neh­men, wo per­sön­li­che und struk­tu­rel­le Fak­to­ren eine erheb­li­che Rol­le spie­len. In sol­chen Betrie­ben wird die Mit­be­stim­mung oft als Bedro­hung der eta­blier­ten Hier­ar­chien und Geschäfts­pro­zes­se wahr­ge­nom­men.

Eine Fall­stu­die des WSI doku­men­tiert die Erfah­run­gen eines mit­tel­gro­ßen Unter­neh­mens, in dem die Grün­dung eines Betriebs­rats durch indi­rek­te Maß­nah­men wie der Ver­wei­ge­rung von Betriebs­räu­men und der Ein­füh­rung von Über­stun­den wäh­rend der Wahl­pha­se behin­dert wur­de. Die­se sub­ti­len For­men der Behin­de­rung sind schwer nach­zu­wei­sen, haben jedoch erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Wahl­pro­zes­se.

Wei­te­re Bei­spie­le zei­gen, dass in eini­gen struk­tu­rell kon­ser­va­ti­ven Unter­neh­men Arbeit­neh­mer unter Druck gesetzt wer­den, indem ihnen bei der Teil­nah­me an Betriebs­rats­wah­len Kar­rie­re­ein­bu­ßen ange­droht wer­den. Die­se Bei­spie­le ver­deut­li­chen, dass es nicht nur recht­li­cher, son­dern auch kul­tu­rel­ler Ver­än­de­run­gen bedarf.

Für detail­lier­te Fall­stu­di­en besu­chen Sie die­se Sei­te.

Fazit und Aus­blick

Die Behin­de­rung von Betriebs­rats­wah­len ist ein ernst­zu­neh­men­des Pro­blem, das nicht nur die Rech­te der Arbeit­neh­mer unter­gräbt, son­dern auch die demo­kra­ti­sche Kul­tur in Unter­neh­men gefähr­det. Die Ergeb­nis­se der WSI-Umfra­ge zei­gen, dass jede fünf­te Betriebs­rats­grün­dung behin­dert wird, beson­ders in mit­tel­gro­ßen und inha­ber­ge­führ­ten Unter­neh­men. Es besteht drin­gen­der Hand­lungs­be­darf, um die gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen zu stär­ken und die Durch­set­zung von Mit­be­stim­mungs­rech­ten zu ver­bes­sern.

Zukünf­ti­ge Ent­wick­lun­gen soll­ten sich auf eine stär­ke­re recht­li­che Absi­che­rung der Betriebs­rats­wah­len und die För­de­rung eines kul­tu­rel­len Wan­dels in den Unter­neh­men kon­zen­trie­ren. Dazu gehö­ren die Ein­füh­rung von Ombuds­stel­len, umfas­sen­de Schu­lungs­pro­gram­me und stren­ge­re Sank­tio­nen für Unter­neh­men, die die Grün­dung von Betriebs­rä­ten behin­dern.

Durch die­se Maß­nah­men kann die Mit­be­stim­mung in Unter­neh­men gestärkt und die demo­kra­ti­sche Betei­li­gung der Arbeit­neh­mer sicher­ge­stellt wer­den. Für eine aus­führ­li­che Ana­ly­se und wei­te­re Infor­ma­tio­nen besu­chen Sie bit­te die­se Quel­le.