Am 1. August 2024 ist der EU AI Act (KI-Verordnung) in Kraft getreten. Seit dem 2. August 2026 gelten die wichtigsten Vorschriften — und damit hat sich für deutsche Unternehmen und ihre Betriebsräte einiges verändert.
Das Gesetz regelt, wie künstliche Intelligenz in der EU eingesetzt werden darf. Es unterscheidet zwischen vier Risikoklassen: unannehmbarem Risiko, hohem Risiko, begrenztem Risiko und keinem Risiko. Je höher das Risiko, desto strenger die Vorschriften.
Für Betriebe bedeutet das konkret: Wer KI-Systeme einsetzt, muss fortan transpartere und sicherere Technologien nutzen — und Betriebsräte haben bei der Einführung neuer KI-Tools Mitspracherechte.
Die vier Risikoklassen im Überblick
1. Unannehmbares Risiko — verboten
KI-Systeme, die als gesellschaftlich gefährlich eingestuft werden, sind verboten. Dazu gehören:
- Social Scoring durch Regierungen
- Predictive Policing zur Vorhersage von Straftaten
- Manipulative KI, die Menschen unter Druck setzen kann
- Emotion Recognition am Arbeitsplatz (mit wenigen Ausnahmen)
Praxisbeispiel: Ein Unternehmen wollte KI einsetzen, um die Stimmung von Beschäftigten während der Arbeit zu analysieren. Das verstoßt gegen das Verbot der emotionalen Überwachung am Arbeitsplatz.
2. Hohes Risiko — strenge Pflichten
KI-Systeme mit hohem Risiko unterliegen besonders strengen Auflagen. Dazu gehören:
- Rekrutierungstools (CV-Screening, automatisierte Bewerbungen)
- Personalentscheidungen (Beförderungen, Kündigungen)
- Kreditvergabe und Bonitätsprüfungen
- Medizinische Diagnostik
- Justizwesen (Risikoabschätzung bei Gerichtsverfahren)
Pflichten für Unternehmen:
- Risikobewertung vor Einführung
- Dokumentation aller Entscheidungen
- Menschliche Überwachung
- Transparenzpflichten
- Qualitätssicherung der Daten
3. Begrenztes Risiko — Transparenzplicht
Bei KI-Systemen mit begrenztem Risiko müssen Nutzer informiert werden, dass sie mit einer KI interagieren:
- Chatbots und automatisierte Assistenten
- Deepfakes und manipulierte Inhalte
- Emotion Recognition (in begrenztem Rahmen)
4. Kein Risiko — keine Vorgaben
KI-Systeme ohne nachweisbares Risiko unterliegen keinen speziellen Vorschriften:
- Spam-Filter
- Empfehlungsalgorithmen (z.B. Netflix)
- Simple Automatisierungstools
Was bedeutet das für Betriebe?
Immediate Pflichten (ab 02.09.2026)
- KI-Inventar erstellen — Welche KI-Systeme werden eingesetzt? In welcher Risikoklasse fallen sie? Wer ist verantwortlich?
- Dokumentation führen — Technische Spezifikationen, Trainingsdaten, Entscheidungsprozesse, Risikoanalysen
- Transparenz sicherstellen — Nutzer müssen über KI-Nutzung informiert werden, besonders bei Chatbots und automatisierten Entscheidungen
- Menschliche Überwachung etablieren — Bei Hochrisiko-KI muss ein Mensch eingreifen können. Automatische Entscheidungen dürfen nicht alleiniger Entscheidungsgrund sein.
Fristen und Übergangsfristen
- Ab 02.02.2025: Verbote für unannehmbare Risiken in Kraft
- Ab 02.08.2026: Transparenzpflichten (Art. 50) in Kraft
- Ab 02.08.2027: Pflichten für Hochrisiko-KI (verschoben)
Die Rolle des Betriebsrats
Der Betriebsrat hat beim Einsatz von KI-Systemen mehrere Mitspracherechte:
§ 80 Abs. 1 BetrVG — Informationsrecht
Der Betriebsrat muss über alle geplanten Änderungen informiert werden, die den Einsatz von KI betreffen. Dazu gehören:
- Neue KI-Systeme in der Personalverwaltung
- Automatisierte Entscheidungsprozesse
- Überwachungssysteme mit KI-Funktionen
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG — Ordnungsregeln
Bei der Einführung von KI-Systemen, die das Verhalten der Beschäftigten überwachen oder bewerten, hat der Betriebsrat ein zwingendes Mitbestimmungsrecht.
Beispiel: Ein Unternehmen plant, KI zur Überwachung der Produktivität einzusetzen. Der Betriebsrat kann mitbestimmen, wie diese Überwachung gestaltet wird.
§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG — Arbeitsschutz
Wenn KI-Systeme gesundheitliche Risiken bergen (z.B. durch psychische Belastung durch Überwachung), greift das Mitbestimmungsrecht beim Arbeits- und Gesundheitsschutz.
DSGVO und KI
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt weiterhin parallel zum AI Act. Besonders relevant:
- Automatisierte Einzelentscheidungen (Art. 22 DSGVO)
- Recht auf Erklärung automatisierter Entscheidungen
- Datensparsamkeit bei Trainingsdaten
Praxis-Tipps für Betriebe
- KI-Audit durchführen — Erstellen Sie ein Verzeichnis aller eingesetzten KI-Systeme
- Betriebsrat frühzeitig einbeziehen — Informieren Sie den Betriebsrat über geplante KI-Einführungen
- Dokumentation verbessern — Führen Sie eine Dokumentation aller KI-Systeme
- Schulungen anbieten — Schulen Sie Beschäftigte im Umgang mit KI-Systemen
Fazit: Chance und Herausforderung
Der EU AI Act ist kein rein technisches Gesetz — er hat erhebliche Auswirkungen auf die Arbeitswelt. Für Betriebe bedeutet er mehr Transparenz und Verantwortung. Für Betriebsräte bietet er neue Mitsprachemöglichkeiten bei der Gestaltung von KI-Systemen.
Wer jetzt handelt, kann nicht nur gesetzliche Pflichten erfüllen, sondern auch das Vertrauen der Beschäftigten stärken — durch transparente und faire KI-Nutzung.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen zum EU AI Act und Ihrem Betrieb wenden Sie sich bitte an eine Betriebsratsberatung oder Gewerkschaft.





