DB Cargo: Deutsche Bahn will über 6.000 Stellen streichen

DB Cargo: Deutsche Bahn will über 6.000 Stellen streichen

Die Hiobs­bot­schaft erreich­te die Beleg­schaft der DB Car­go mit vol­ler Wucht: Rund 6.200 Stel­len sol­len bei der Güter­toch­ter der Deut­schen Bahn bis zum Jahr 2030 weg­fal­len. Ange­sichts von der­zeit rund 14.000 Voll­zeit­stel­len in Deutsch­land ent­spricht dies einem Abbau von fast der Hälf­te der Kapa­zi­tä­ten. Vor­stands­chef Bern­hard Osburg begrün­det die­sen dras­ti­schen Schritt mit der anhal­ten­den wirt­schaft­li­chen Schief­la­ge und dem enor­men Druck, das defi­zi­tä­re Unter­neh­men zeit­nah wie­der in die Gewinn­zo­ne zu füh­ren. Für die betrof­fe­nen Arbeit­neh­mer und deren betrieb­li­che Inter­es­sen­ver­tre­tun­gen stellt sich nun eine exis­ten­zi­el­le Fra­ge: Wie lässt sich ein sol­cher Kahl­schlag mit den Grund­sät­zen der sozia­len Ver­ant­wor­tung und der gesetz­li­chen Mit­be­stim­mung ver­ein­ba­ren? Die­ser Arti­kel ana­ly­siert die Hin­ter­grün­de der Kri­se, beleuch­tet die arbeits­recht­li­chen Inter­ven­ti­ons­mög­lich­kei­ten des Betriebs­rats gemäß BetrVG und hin­ter­fragt die lang­fris­ti­ge Stra­te­gie des Kon­zerns im span­nungs­ge­la­de­nen Logis­tik­markt.

Ursachen der Krise: Warum DB Cargo tiefrote Zahlen schreibt

Die wirt­schaft­li­che Situa­ti­on der DB Car­go ist seit Jah­ren pre­kär. Das Unter­neh­men ver­zeich­net kon­ti­nu­ier­lich hohe Ver­lus­te, die zuletzt im drei­stel­li­gen Mil­lio­nen­be­reich lagen. Ein wesent­li­cher Fak­tor für die­ses Defi­zit ist der enor­me Wett­be­werbs­druck durch den Stra­ßen­gü­ter­ver­kehr. Wäh­rend Lkw-Trans­por­te durch eine hohe Fle­xi­bi­li­tät und oft gerin­ge­re Kos­ten­struk­tu­ren punk­ten, kämpft der Schie­nen­gü­ter­ver­kehr mit einer sanie­rungs­be­dürf­ti­gen Infra­struk­tur, Bau­stel­len und einer kom­ple­xen Logis­tik­ket­te.

Ein ent­schei­den­der Trei­ber für den nun for­cier­ten Sanie­rungs­plan ist zudem das EU-Wett­be­werbs­recht. Die EU-Kom­mis­si­on unter­sucht bereits seit län­ge­rer Zeit die staat­li­chen Bei­hil­fen, mit denen die Bun­des­re­gie­rung die Ver­lus­te der Güter­spar­te in der Ver­gan­gen­heit aus­ge­gli­chen hat. Es besteht der Vor­wurf einer unzu­läs­si­gen Bevor­zu­gung gegen­über pri­va­ten Wett­be­wer­bern. Um einem dro­hen­den Bei­hil­fe-Ver­bot und mög­li­chen Rück­for­de­run­gen zuvor­zu­kom­men, muss DB Car­go nach­wei­sen, dass es aus eige­ner Kraft wirt­schaft­lich über­le­bens­fä­hig ist. Laut einem Bericht der Tages­schau ist die Errei­chung der Pro­fi­ta­bi­li­tät bis zum Jah­res­en­de eine zen­tra­le Vor­ga­be, um den regu­la­to­ri­schen Anfor­de­run­gen aus Brüs­sel zu genü­gen. Inter­ne Struk­tur­pro­ble­me, wie eine über­bor­den­de Ver­wal­tung und inef­fi­zi­en­te Pro­zes­se im Ein­zel­wa­gen­ver­kehr, erschwe­ren die Lage zusätz­lich.

Sanierungsplan DB Cargo: Über 6.000 Stellen streichen bis 2030

Der geplan­te Stel­len­ab­bau bei DB Car­go ist kein kurz­fris­ti­ges Spar­pro­gramm, son­dern Teil einer umfas­sen­den stra­te­gi­schen Neu­aus­rich­tung. Bis zum Jahr 2030 sol­len ins­ge­samt etwa 6.200 Arbeits­plät­ze ver­schwin­den. Dies betrifft nicht nur die Ver­wal­tung, son­dern auch ope­ra­ti­ve Berei­che. Das Manage­ment unter Bern­hard Osburg spricht von einem not­wen­di­gen „Kraft­akt“, um die Effi­zi­enz­stei­ge­rung vor­an­zu­trei­ben und die Fix­kos­ten mas­siv zu sen­ken. Wie die Wirt­schafts­Wo­che berich­tet, sieht der Zeit­plan vor, die Maß­nah­men schritt­wei­se umzu­set­zen, wobei bereits in den kom­men­den zwei Jah­ren signi­fi­kan­te Ein­schnit­te erwar­tet wer­den.

Beson­ders kri­tisch wird in Fach­krei­sen die Dis­kre­panz zwi­schen den poli­ti­schen Zie­len der Bun­des­re­gie­rung und der tat­säch­li­chen Per­so­nal­pla­nung bewer­tet. Die ange­streb­te Ver­kehrs­wen­de, die eine Ver­la­ge­rung von Gütern von der Stra­ße auf die Schie­ne vor­sieht, erfor­dert eigent­lich den Aus­bau von Kapa­zi­tä­ten. Ein Abbau von fast 50 Pro­zent der Stel­len wirft die Fra­ge auf, wie das Ziel, den Markt­an­teil der Schie­ne am Güter­ver­kehr auf 25 Pro­zent zu stei­gern, erreicht wer­den soll. Das Manage­ment setzt hier­bei ver­stärkt auf Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung – etwa die Digi­ta­le Auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) –, um den Per­so­nal­be­darf lang­fris­tig zu sen­ken. Ob die­se tech­no­lo­gi­schen Neue­run­gen jedoch schnell genug markt­reif sind, um den mas­si­ven Ver­lust an mensch­li­cher Arbeits­kraft zu kom­pen­sie­ren, bleibt unter Exper­ten hoch­um­strit­ten.

Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats: Mitbestimmung bei Massenentlassungen

Ange­sichts der geplan­ten Strei­chung von über 6.000 Stel­len steht die betrieb­li­che Inter­es­sen­ver­tre­tung vor einer his­to­ri­schen Her­aus­for­de­rung. Da die Maß­nah­men bei DB Car­go zwei­fel­los eine wesent­li­che Redu­zie­rung der Beleg­schafts­stär­ke sowie grund­le­gen­de Ände­run­gen der Betriebs­or­ga­ni­sa­ti­on dar­stel­len, liegt eine Betriebs­än­de­rung im Sin­ne des § 111 BetrVG vor. In Unter­neh­men mit in der Regel mehr als 20 wahl­be­rech­tig­ten Arbeit­neh­mern ist der Unter­neh­mer ver­pflich­tet, den Betriebs­rat über geplan­te Betriebs­än­de­run­gen recht­zei­tig und umfas­send zu unter­rich­ten und die vor­ge­se­he­nen Maß­nah­men mit ihm zu bera­ten.

Das pri­mä­re Ziel des Betriebs­rats muss die Aus­hand­lung eines Inter­es­sen­aus­gleichs (§ 112 BetrVG) sein. Hier­bei geht es um das „Ob“, das „Wann“ und das „Wie“ der geplan­ten Maß­nah­men. Die Arbeit­neh­mer­ver­tre­ter kön­nen Alter­na­ti­ven zum Stel­len­ab­bau vor­schla­gen, etwa die Ein­füh­rung von Kurz­ar­beit, die Redu­zie­rung von Über­stun­den oder die Inan­spruch­nah­me von Qua­li­fi­zie­rungs­maß­nah­men gemäß §§ 96 ff. BetrVG, um Mit­ar­bei­ter für neue tech­no­lo­gi­sche Anfor­de­run­gen fit zu machen. Da das Manage­ment ver­stärkt auf die Digi­ta­le Auto­ma­ti­sche Kupp­lung (DAK) und auto­ma­ti­sier­te Pro­zes­se setzt, ist die früh­zei­ti­ge Per­so­nal­ent­wick­lungs­pla­nung ein zen­tra­ler Hebel, um betriebs­be­ding­te Kün­di­gun­gen zu ver­mei­den.

Par­al­lel dazu muss ein Sozi­al­plan (§ 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG) erzwun­gen wer­den. Die­ser hat die Auf­ga­be, die wirt­schaft­li­chen Nach­tei­le für die betrof­fe­nen Arbeit­neh­mer abzu­fe­dern oder aus­zu­glei­chen. Mög­li­che Bestand­tei­le sind Abfin­dungs­zah­lun­gen, die Ein­rich­tung einer Trans­fer­ge­sell­schaft oder Rege­lun­gen zur Alters­teil­zeit. Beson­ders bei einem Staats­kon­zern wie der Deut­schen Bahn steht die sozia­le Abfe­de­rung unter beson­de­rer öffent­li­cher Beob­ach­tung. Der Betriebs­rat kann zudem die Ein­hal­tung der sozia­len Aus­wahl gemäß § 1 KSchG kri­tisch prü­fen, soll­te es tat­säch­lich zu Kün­di­gun­gen kom­men. Ange­sichts der Kom­ple­xi­tät und der Trag­wei­te der Ent­schei­dung ist die Hin­zu­zie­hung exter­ner Sach­ver­stän­di­ger (§ 80 Abs. 3 BetrVG) für das Gre­mi­um nahe­zu unum­gäng­lich, um die wirt­schaft­li­chen Pro­gno­sen des Vor­stands fach­lich fun­diert zu hin­ter­fra­gen.

Strategische Neuausrichtung: Zukunft des Schienengüterverkehrs in Gefahr?

Die radi­ka­le Redu­zie­rung der Kapa­zi­tä­ten wirft die fun­da­men­ta­le Fra­ge auf, ob DB Car­go nach der Sanie­rungs­pha­se über­haupt noch in der Lage sein wird, sei­nen Ver­sor­gungs­auf­trag im Rah­men der Ver­kehrs­wen­de zu erfül­len. Kri­ti­ker war­nen davor, dass ein mas­si­ver Abbau von Fach­kräf­ten – ins­be­son­de­re in ope­ra­ti­ven Kern­be­rei­chen wie dem Ran­gier­dienst oder der Instand­hal­tung – zu einem irrever­si­blen Know-how-Ver­lust füh­ren könn­te. Wenn erfah­re­ne Eisen­bah­ner das Unter­neh­men ver­las­sen, las­sen sich die­se Stel­len bei einem spä­te­ren Wie­der­hoch­lauf der Kon­junk­tur auf­grund des all­ge­mei­nen Fach­kräf­te­man­gels kaum zeit­nah neu beset­zen.

Laut Berich­ten des Maschi­nen­markt gefähr­det die Schrumpf­kur poten­zi­ell die gesam­te Logis­tik­ket­te in Deutsch­land. Ins­be­son­de­re der Ein­zel­wa­gen­ver­kehr, der als beson­ders per­so­nal- und kos­ten­in­ten­siv gilt, steht zur Dis­po­si­ti­on. Soll­te DB Car­go sich hier wei­ter zurück­zie­hen, droht eine Rück­ver­la­ge­rung von Gütern auf die Stra­ße, was den kli­ma­po­li­ti­schen Zie­len der Bun­des­re­gie­rung dia­me­tral ent­ge­gen­stün­de. Die Stra­te­gie, mensch­li­che Arbeit kurz­fris­tig durch noch nicht flä­chen­de­ckend ein­satz­be­rei­te Tech­no­lo­gien zu erset­zen, birgt das Risi­ko mas­si­ver Ver­sor­gungs­eng­päs­se. Für den Betriebs­rat bedeu­tet dies, die lang­fris­ti­ge Wett­be­werbs­fä­hig­keit nicht nur unter Ren­di­te­aspek­ten, son­dern auch unter dem Gesichts­punkt der Arbeits­platz­si­cher­heit und der ope­ra­ti­ven Sta­bi­li­tät ein­zu­for­dern.

Fazit

Der geplan­te Stel­len­ab­bau bei DB Car­go mar­kiert eine Zäsur für den Schie­nen­gü­ter­ver­kehr in Deutsch­land. Die Her­aus­for­de­rung für den DB-Kon­zern besteht dar­in, den not­wen­di­gen Struk­tur­wan­del zu voll­zie­hen, ohne die ope­ra­ti­ve Basis für die poli­tisch gewoll­te Ver­kehrs­wen­de dau­er­haft zu zer­stö­ren. Für die betrieb­li­che Inter­es­sen­ver­tre­tung bedeu­tet dies einen Ver­hand­lungs­ma­ra­thon: Es gilt, den Spa­gat zwi­schen wirt­schaft­li­cher Sanie­rung und sozia­ler Ver­ant­wor­tung durch einen belast­ba­ren Inter­es­sen­aus­gleich und rechts­si­che­re Sozi­al­plä­ne zu bewäl­ti­gen.

Die kom­men­den Jah­re wer­den zei­gen, ob die Stra­te­gie der Digi­ta­li­sie­rung und Auto­ma­ti­sie­rung die mas­si­ven Per­so­nal­ein­schnit­te ope­ra­tiv kom­pen­sie­ren kann. Ein nach­hal­ti­ger Erfolg der Sanie­rung hängt maß­geb­lich von einer geleb­ten Mit­be­stim­mungs­kul­tur ab, die über rei­ne Kos­ten­sen­kungs­pro­gram­me hin­aus­geht und eine trag­fä­hi­ge Zukunfts­per­spek­ti­ve für die ver­blei­ben­de Beleg­schaft schafft. Nur durch einen kon­struk­ti­ven Dia­log zwi­schen Vor­stand und Betriebs­rat kann ver­hin­dert wer­den, dass die Sanie­rung zu einem irrepa­ra­blen Sub­stanz­ver­lust für den gesam­ten Logis­tik­stand­ort führt.

Weiterführende Quellen