Künstliche Intelligenz (KI) ist eine Technologie, die immer mehr an Bedeutung gewinnt und in vielen Bereichen eingesetzt wird, um Prozesse zu optimieren, Innovationen zu fördern und neue Möglichkeiten zu schaffen. Auch in der Arbeitswelt spielt KI eine zunehmende Rolle, sei es bei der Automatisierung von Routinetätigkeiten, bei der Unterstützung von Entscheidungen, bei der Analyse von Daten oder bei der Gestaltung von Arbeitsabläufen. Der Einsatz von KI kann jedoch auch Herausforderungen und Risiken mit sich bringen, die sowohl den Arbeitgeber als auch die Arbeitnehmer und den Betriebsrat betreffen. Wie kann der Betriebsrat seine Rechte wahrnehmen und die Interessen der Beschäftigten schützen, wenn der Arbeitgeber KI im Betrieb einführen oder anwenden will? Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es dafür und welche praktischen Schritte sind zu beachten? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte und Tipps für den Betriebsrat.
Was ist Künstliche Intelligenz?
Eine eindeutige und allgemein anerkannte Definition von Künstlicher Intelligenz gibt es nicht. Im Grunde versteht man darunter jedoch die Fähigkeit von Maschinen oder Systemen, auf Basis von Daten und Algorithmen bestimmte Aufgaben zu erledigen, die normalerweise menschliche Intelligenz erfordern würden. Dabei kann es sich um einfache oder komplexe Aufgaben handeln, wie z.B. das Erkennen von Mustern, das Lernen aus Erfahrungen, das Verstehen von Sprache oder das Lösen von Problemen. KI kann softwarebasiert oder in Hardwaregeräten eingebettet auftreten und je nach Anwendungsbereich unterschiedliche Formen und Funktionen haben.
Warum ist Künstliche Intelligenz für den Betriebsrat relevant?
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Betrieb kann vielfältige Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen, den Datenschutz, den Arbeits- und Gesundheitsschutz, die Leistungs- und Verhaltenskontrolle und den Erhalt von Arbeitsplätzen haben. Zum einen kann KI Chancen bieten, wie z.B. die Verbesserung der Qualität und Effizienz der Arbeit, die Entlastung von monotonen oder gefährlichen Tätigkeiten, die Förderung von Kreativität und Innovation oder die Eröffnung neuer Beschäftigungsfelder. Zum anderen kann KI aber auch Risiken bergen, wie z.B. die Verdrängung oder Umgestaltung von Arbeitsplätzen, die Überwachung oder Manipulation von Arbeitnehmern, die Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder die Gefährdung der physischen oder psychischen Gesundheit.
Der Betriebsrat hat daher ein berechtigtes Interesse daran, den Einsatz von KI im Betrieb mitzugestalten und die Interessen der Beschäftigten zu wahren. Dabei kann er sich auf verschiedene gesetzliche Rechte stützen, die ihm je nach Situation zustehen.
Welche Rechte hat der Betriebsrat beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz?
Die Rechte des Betriebsrats beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz hängen davon ab, in welcher Phase und in welchem Umfang der Arbeitgeber KI im Betrieb einführen oder anwenden will. Grundsätzlich lassen sich folgende Rechte unterscheiden:
- Ein Informations- und Beratungsrecht nach § 90 BetrVG: Der Arbeitgeber muss den Betriebsrat rechtzeitig unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen über seine Pläne zum Einsatz von KI informieren und in Beratungen mit dem Betriebsrat eintreten. Der Betriebsrat hat dabei das Recht, Fragen zu stellen, Vorschläge zu machen und Stellungnahmen abzugeben.
- Ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 oder 7 BetrVG: Wenn der Einsatz von KI potentiell geeignet ist, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen oder zu beeinflussen, oder wenn der Einsatz von KI Gefahren für die physische oder psychische Gesundheit der Arbeitnehmer mit sich bringt, muss der Betriebsrat zustimmen. Der Betriebsrat kann dabei Bedingungen oder Einschränkungen für den Einsatz von KI verlangen oder diesen auch ablehnen.
- Ein Mitbestimmungsrecht nach § 95 BetrVG: Wenn der Einsatz von KI bei der Aufstellung von Auswahlrichtlinien für Einstellungen, Versetzungen, Umgruppierungen oder Kündigungen eine Rolle spielt, muss der Betriebsrat mitentscheiden. Der Betriebsrat kann dabei Kriterien oder Verfahren für den Einsatz von KI festlegen oder diesen auch ablehnen.
- Ein Recht auf Hinzuziehung von Sachverständigen nach § 80 Abs. 3 BetrVG: Wenn der Einsatz von KI im Betrieb erfolgt oder geplant ist, kann der Betriebsrat Sachverständige beratend einbinden, um sich besser über die KI-Systeme zu informieren. Der Arbeitgeber muss die Kosten dafür tragen.
- Ein Recht auf Verhandlung eines Interessenausgleichs und ggf. eines Sozialplans nach § 111 BetrVG: Wenn der Einsatz von KI eine grundlegende Änderung der Betriebsanlagen oder eine grundlegend neue Arbeitsmethode darstellt und damit eine Betriebsänderung auslöst, hat der Betriebsrat das Recht, mit dem Arbeitgeber über einen Interessenausgleich zu verhandeln und ggf. einen Sozialplan zu fordern. Der Interessenausgleich soll die Auswirkungen der Betriebsänderung auf die Arbeitnehmer mildern oder vermeiden, der Sozialplan soll die wirtschaftlichen Nachteile für die Arbeitnehmer ausgleichen oder mildern.
Wie kann der Betriebsrat seine Rechte beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz praktisch umsetzen?
Um seine Rechte beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz praktisch umzusetzen, sollte der Betriebsrat folgende Schritte beachten:
- Sich frühzeitig und regelmäßig über den Stand und die Ziele des Arbeitgebers zum Einsatz von KI informieren und ggf. eigene Informationen einholen.
- Sich intern im Betriebsrat über die Chancen und Risiken des Einsatzes von KI austauschen und eine gemeinsame Position und Strategie entwickeln.
- Sich extern mit anderen Betriebsräten, Gewerkschaften, Verbänden oder Experten vernetzen und Erfahrungen und Wissen austauschen.
- Sich bei Bedarf von Sachverständigen beraten lassen, um die technischen, rechtlichen und sozialen Aspekte des Einsatzes von KI besser zu verstehen und zu bewerten.
- Mit dem Arbeitgeber in einen konstruktiven Dialog treten und seine Pläne zum Einsatz von KI kritisch hinterfragen und ggf. Alternativen vorschlagen.
- Seine gesetzlichen Rechte auf Information, Beratung, Mitbestimmung oder Verhandlung wahrnehmen und ggf. rechtliche Schritte einleiten, wenn der Arbeitgeber diese Rechte verletzt oder ignoriert.
- Die Interessen und Bedürfnisse der Arbeitnehmer berücksichtigen und diese über den Einsatz von KI informieren und beteiligen.
Fazit
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Betrieb kann sowohl Chancen als auch Risiken für die Arbeitnehmer mit sich bringen. Der Betriebsrat hat daher ein berechtigtes Interesse daran, den Einsatz von KI im Betrieb mitzugestalten und die Interessen der Beschäftigten zu wahren. Dafür stehen ihm verschiedene gesetzliche Rechte zur Verfügung, die er je nach Situation wahrnehmen kann. Um seine Rechte praktisch umzusetzen, sollte der Betriebsrat sich frühzeitig und umfassend informieren, eine klare Position und Strategie entwickeln, sich intern und extern vernetzen, sich bei Bedarf beraten lassen und mit dem Arbeitgeber in einen konstruktiven Dialog treten.
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