Mit dem herannahenden Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelungen zur Entgelttransparenz im Jahr 2026 steht der deutschen Arbeitswelt ein signifikanter Strukturwandel bevor. Basierend auf der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (ETRL) verschärfen sich die Anforderungen an Arbeitgeber massiv, um die Lohnlücke zwischen den Geschlechtern nachhaltig zu schließen. Während das bisherige Entgelttransparenzgesetz oft als wirkungslos kritisiert wurde, begründet das neue Gleichstellungsgesetz 2026 weitreichende Auskunfts- und Berichtspflichten, die bereits im Recruiting-Prozess beginnen. Unternehmen stehen nun vor der Herausforderung, ihre Entgeltsysteme rechtssicher zu gestalten und Prozesse für eine lückenlose Dokumentation zu etablieren. Die zentrale Frage lautet: Sind deutsche Unternehmen bereit für das Ende des Gehaltsgeheimnisses? Der folgende Artikel analysiert die gesetzlichen Neuerungen und beleuchtet die erweiterten Rechte von Arbeitnehmern sowie Betriebsräten.
Der rechtliche Rahmen: Von der EU-Richtlinie zum nationalen Gesetz
Den Ursprung der aktuellen Transformation bildet die am 10. Mai 2023 verabschiedete EU-Entgelttransparenzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2023/970). Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, bis spätestens zum 7. Juni 2026 nationale Gesetze zu erlassen, die das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ konsequent durchsetzen. In Deutschland erfolgt dies durch eine umfassende Novellierung des bisherigen Rechtsrahmens hin zum neuen Gleichstellungsgesetz 2026.
Der Gesetzgeber reagiert damit auf die Erkenntnis, dass freiwillige Maßnahmen der Wirtschaft nicht ausreichten, um den Gender Pay Gap signifikant zu senken. Das neue Gesetz rückt von der bloßen Empfehlung ab und schafft verbindliche Standards. Ein wesentlicher Aspekt des Gesetzgebungsprozesses ist die Verlagerung der Verantwortung: War es bisher primär Aufgabe der Beschäftigten, eine Ungleichbehandlung nachzuweisen, werden nun die Arbeitgeber in die Pflicht genommen, Transparenz proaktiv herzustellen.
Juristisch stützt sich das Gesetz auf Artikel 157 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Die nationale Umsetzung sieht vor, dass Entgeltstrukturen auf objektiven und geschlechtsneutralen Kriterien beruhen müssen. Unternehmen müssen bis zum Stichtag im Juni 2026 ihre bestehenden Vergütungsmodelle einer kritischen Prüfung unterziehen, da das Gesetz keinen Bestandsschutz für intransparente oder diskriminierende Systeme vorsieht.
Neue Pflichten zur Entgelttransparenz für Arbeitgeber im Recruiting
Eine der einschneidendsten Änderungen betrifft das Recruiting und die Gestaltung von Stellenausschreibungen. Das neue Gleichstellungsgesetz 2026 verpflichtet Arbeitgeber dazu, Bewerbern bereits vor dem ersten Vorstellungsgespräch Informationen über das zu erwartende Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Konkret bedeutet dies für die Praxis:
- In der Stellenausschreibung oder spätestens vor dem Interview muss entweder das Einstiegsentgelt oder eine begründete Entgeltspanne angegeben werden.
- Die Angabe muss auf objektiven, geschlechtsneutralen Kriterien basieren.
- Arbeitgeber dürfen Bewerber nicht mehr nach deren Vorverdienst in aktuellen oder früheren Arbeitsverhältnissen fragen.
Dieses Verbot der Frage nach dem bisherigen Gehalt soll verhindern, dass eine bestehende Entgeltbenachteiligung aus einem früheren Arbeitsverhältnis in das neue fortgeschrieben wird. Ein Verstoß gegen diese Transparenzpflichten kann bereits im Bewerbungsverfahren rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Unternehmen müssen daher ihre Bewerbungsverfahren grundlegend anpassen. Personalverantwortliche sind angehalten, Entgeltkorridore für jede Position vorab festzulegen und diese transparent zu kommunizieren. Laut Expertenberichten wie Das neue Gleichstellungsgesetz 2026 – Was Arbeitgeber wissen sollten ist diese Transparenz nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern wird zunehmend zu einem entscheidenden Faktor für die Employee Experience und das Employer Branding. Kandidaten erwarten heute Offenheit in Bezug auf die Vergütung, was den Wettbewerb um Fachkräfte beeinflusst.
Zusätzlich müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass die Kriterien für die Festlegung des Entgelts und der Laufbahnentwicklung für alle Beschäftigten leicht zugänglich sind. Die Geheimhaltung von Gehaltsstrukturen, die in vielen deutschen Unternehmen lange Zeit praktiziert wurde, ist damit rechtlich nicht mehr haltbar. Diese Maßnahmen bilden das Fundament für die weitreichenden Auskunftsrechte, die auch für das bestehende Personal gelten.
Erweiterte Auskunftsrechte und Berichtspflichten für Bestandsmitarbeitende
Mit der Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht wird der individuelle Auskunftsanspruch der Beschäftigten massiv gestärkt. Bisherige Hürden, die im geltenden Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) oft zu einer geringen Inanspruchnahme führten, fallen weg. Arbeitnehmende haben nun das verbriefte Recht, Informationen über das durchschnittliche Entgeltniveau jener Kolleginnen und Kollegen zu verlangen, die die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit verrichten.
Ein wesentliches Merkmal der Neuregelung ist die Präzisierung der Vergleichsgruppen. Die Auskunft muss nach Geschlecht aufgeschlüsselt sein und sowohl das Grundgehalt als auch sämtliche ergänzenden Bestandteile wie Boni, Zulagen oder Sachbezüge umfassen. Unternehmen sind verpflichtet, die Kriterien offenzulegen, nach denen die Entgeltfindung und die berufliche Entwicklung erfolgen. Diese Kriterien müssen geschlechtsneutral und objektiv nachvollziehbar sein.
Parallel zum individuellen Auskunftsrecht greifen gestaffelte Berichtspflichten, die sich nach der Unternehmensgröße richten. Während Großunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten jährlich über das geschlechtsspezifische Lohngefälle berichten müssen, gelten für kleinere Betriebe (ab 100 Mitarbeitenden) mehrjährige Berichtszyklen. Zentrale Kennzahl ist hierbei der Gender Pay Gap. Weist dieser in einer bestimmten Kategorie von Arbeitnehmenden eine Differenz von mehr als fünf Prozent auf, die nicht durch objektive, geschlechtsneutrale Faktoren gerechtfertigt ist, muss der Arbeitgeber in Zusammenarbeit mit der Arbeitnehmervertretung eine gemeinsame Entgeltbewertung (Joint Pay Assessment) durchführen. Diese Verpflichtung zwingt Unternehmen dazu, ihre Lohnstrukturen proaktiv einer Entgeltstrukturanalyse zu unterziehen, um strukturelle Benachteiligungen frühzeitig zu identifizieren und zu beheben.
Sanktionen und Beweislastumkehr: Die juristischen Risiken
Die rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen die Transparenzvorgaben werden mit dem neuen Gesetz deutlich verschärft. Ein Kernelement der juristischen Neuausrichtung ist die Beweislastumkehr zulasten des Arbeitgebers. Kommt ein Unternehmen seinen Transparenz- oder Berichtspflichten nicht nach, wird im Falle einer Klage auf Entgeltgleichheit rechtlich vermutet, dass eine Diskriminierung vorliegt. Der Arbeitgeber muss dann den vollen Beweis erbringen, dass keine Verletzung des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ vorliegt.
Diese Regelung knüpft an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an. Bereits im Urteil vom 16. Februar 2023 (Az. 8 AZR 450/21) stellte das BAG klar, dass ein Arbeitgeber den Anspruch auf gleiches Entgelt nicht dadurch entkräften kann, dass er auf ein besseres Verhandlungsgeschick des männlichen Kollegen verweist. Das neue Gesetz zementiert diesen Grundsatz: Individuelle Gehaltsverhandlungen dürfen nicht zu einer geschlechtsspezifischen Entgeltlücke führen.
Zusätzlich zu potenziellen Nachzahlungen drohen empfindliche Sanktionen und Schadensersatzforderungen. Die Richtlinie sieht vor, dass die Mitgliedstaaten wirksame, verhältnismäßige und abschreckende Sanktionen für Verstöße festlegen. Dies kann Bußgelder in einer Höhe umfassen, die sich am Gesamtumsatz des Unternehmens orientiert. Betroffene Beschäftigte haben zudem Anspruch auf vollständigen Schadensersatz, der nicht durch starre Obergrenzen gedeckelt werden darf. Für Unternehmen bedeutet dies ein erhebliches finanzielles Risiko, sofern keine rechtssichere Dokumentation der Entgeltsysteme vorliegt. Zur Risikominimierung sind präventive Compliance-Audits sowie die Einführung transparenter Entgeltbänder unumgänglich.
Die Rolle des Betriebsrat bei der Überwachung der Entgeltgleichheit
Der Betriebsrat nimmt bei der Durchsetzung der Entgelttransparenz eine Schlüsselrolle ein. Seine Aufgaben und Befugnisse werden durch die gesetzlichen Neuregelungen signifikant erweitert. Gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG hat die Arbeitnehmervertretung darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen durchgeführt werden. Dies schließt die Überprüfung der Entgeltgleichheit zwingend ein.
Im Rahmen des neuen Gesetzes hat der Betriebsrat ein umfassendes Einsichtsrecht in die Bruttolohn- und Gehaltslisten des Arbeitgebers. Um die Einhaltung der Entgelttransparenz effektiv kontrollieren zu können, müssen dem Gremium die Daten so aufbereitet zur Verfügung gestellt werden, dass ein Vergleich der Entgelte von Männern und Frauen innerhalb derselben Tätigkeit möglich ist. Die Anonymisierung darf dabei die Kontrollfunktion nicht unterlaufen.
Darüber hinaus stärkt das Gesetz die Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung der Entgeltsysteme nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Der Betriebsrat kann die Einführung transparenter Bewertungsmethoden fordern, um sicherzustellen, dass die Eingruppierung und Entlohnung frei von Geschlechterstereotypen erfolgt. In Betrieben, in denen ein Gender Pay Gap von über fünf Prozent festgestellt wird, ist der Betriebsrat zwingend in die Abhilfemaßnahmen einzubinden. Er fungiert zudem als erste Anlaufstelle für Beschäftigte, die ihr Auskunftsverlangen geltend machen wollen, und kann diese im Prozess gegenüber dem Arbeitgeber unterstützen. Damit wandelt sich die Rolle des Betriebsrats von einer rein kontrollierenden Instanz hin zu einem aktiven Gestalter einer fairen und transparenten Vergütungskultur.
Fazit
Das Gleichstellungsgesetz 2026 markiert das endgültige Ende des Gehaltsgeheimnisses in Deutschland. Die Transformation der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht zwingt Unternehmen dazu, ihre Vergütungsstrukturen grundlegend zu objektivieren und transparent zu gestalten. Was bisher oft als administrativer Mehraufwand betrachtet wurde, wandelt sich nun zu einem zentralen Pfeiler der modernen Unternehmenskultur.
Für Arbeitgeber bedeutet die Neuregelung, dass eine frühzeitige strategische Planung unumgänglich ist. Nur wer seine Entgeltsysteme rechtzeitig überprüft und gegebenenfalls anpasst, kann die hohen Haftungsrisiken einer Beweislastumkehr minimieren. Unternehmen sollten Transparenz dabei nicht als Bedrohung, sondern als Chance für ein authentisches Employer Branding begreifen. In Zeiten des Fachkräftemangels wird die nachweisbare Entgelttransparenz 2026 zu einem entscheidenden Kriterium im Wettbewerb um Talente.
Gleichzeitig erhalten Betriebsräte ein mächtiges Instrumentarium, um die Fairness im Betrieb nicht nur zu fordern, sondern datenbasiert zu kontrollieren. Die erweiterten Überwachungs- und Mitbestimmungsrechte stärken die Arbeitnehmervertretung in ihrer Rolle als Hüterin der Entgeltgleichheit. Letztlich ist das Gesetz ein konsequenter Schritt, um den Gender Pay Gap nachhaltig zu schließen und Lohngerechtigkeit als verbindlichen Standard in der deutschen Arbeitswelt zu etablieren.
Weiterführende Quellen
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Das neue Gleichstellungsgesetz 2026 – Was Arbeitgeber wissen sollten
https://www.personalwerk.de/blog/das-neue-gleichstellungsgesetz-2026-was-arbeitgeber-wissen-sollten
Dieser Artikel erläutert die grundlegenden Verpflichtungen für Unternehmen ab 2026 und die Bedeutung einer transparenten Gehaltsstruktur für die Employee Experience. -
Entgelttransparenzgesetz 2026 (EntgTranspG) | Rechte & Pflichten
https://www.haufe-akademie.de/blog/themen/entgeltabrechnung/entgelttransparenzgesetz/
Die Quelle bietet eine detaillierte Gegenüberstellung der aktuellen Rechtslage und der kommenden Verschärfungen durch die ETRL für die Entgeltabrechnung. -
Entgelttransparenzgesetz 2026: Was du wissen solltest | kununu News
https://news.kununu.com/entgelttransparenzgesetz/
Ein Überblick über die Auswirkungen der EU-Richtlinie auf die Gehaltstransparenz und die Erwartungshaltung von Arbeitnehmern. -
Parlament nimmt bahnbrechende Regeln für mehr Gleichstellung in Vorständen an
https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20221118IPR55706/parlament-nimmt-bahnbrechende-regeln-fur-mehr-gleichstellung-in-vorstanden-an
Diese Pressemitteilung beleuchtet den breiteren Kontext der EU-Gleichstellungsstrategie bis 2026, einschließlich der Frauenquote in Führungsetagen. -
Entgelttransparenzgesetz – BMBFSFJ
https://www.bmbfsfj.bund.de/entgelttransparenzgesetz
Offizielle Informationen des Bundesministeriums zur aktuellen Gesetzeslage und den Zielen für wirtschaftliche Eigenständigkeit und Gleichstellung.





